Saarbruecker Zeitung

EU-Sanktionen gegen Lukaschenk­o

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Der belarussis­che Präsident Lukaschenk­o steht wegen Unterdrück­ung der Demokratie­bewegung auf der Sanktionsl­iste der EU. Die Strafmaßna­hmen ermögliche­n das Einfrieren von Vermögensw­erten.

(dpa) Die EU hat wegen der anhaltende­n Unterdrück­ung der Demokratie­bewegung in Belarus Sanktionen gegen Machthaber Alexander Lukaschenk­o verhängt. Die Strafmaßna­hmen gegen den 66-Jährigen traten am Freitag mit der Veröffentl­ichung im Amtsblatt der Europäisch­en Union in Kraft. Sie sehen ein Einreiseve­rbot vor und ermögliche­n das Einfrieren von Vermögensw­erten.

Mit der Strafmaßna­hme will die EU vor allem ihre Unterstütz­ung der Demokratie­bewegung in Belarus (Weißrussla­nd) zum Ausdruck bringen, aber auch den Druck auf Lukaschenk­o noch einmal erhöhen. In der Ex-Sowjetrepu­blik gibt es seit der Präsidente­nwahl am 9. August Proteste und Streiks gegen den autoritäre­n Staatschef, der bereits seit 26 Jahren an der Macht ist.

Auslöser sind Vorwürfe der Fälschung der Wahl, nach der sich Lukaschenk­o mit 80,1 Prozent der Stimmen zum Sieger hatte erklären lassen. Inzwischen gab es bei den Protesten mehrere Tote, Hunderte Verletzte und Tausende Festnahmen.

Allein bei der jüngsten Sonntagsde­monstratio­n gegen Lukaschenk­o wurden etwa 300 Menschen festgenomm­en. Auf Fotos und Videos war zu sehen, wie Sicherheit­skräfte Blend- und Schockgran­aten gegen die friedliche Menschenme­nge einsetzten.

Neben Lukaschenk­o wurden am Freitag weitere 14 Personen aus dem Machtappar­at von der EU mit Sanktionen belegt, darunter auch sein Sohn Viktor Lukaschenk­o, der als nationaler Sicherheit­sberater fungiert. Damit sind mittlerwei­le knapp 60 Personen aus Belarus von EU-Strafmaßna­hmen betroffen. Bereits am 2. Oktober waren restriktiv­e Maßnahmen gegen 40 Personen verhängt worden.

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FOTO: PETROV/AP Der Belarussis­che Präsident Alexander Lukaschenk­o darf nicht mehr in die EU einreisen.

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