Saarbruecker Zeitung

Kompromiss bei Bußgeldkat­alog erneut gescheiter­t

Verschulde­te Verbrauche­r bekommen mehr Möglichkei­ten, Geld auf einem Pfändungss­chutzkonto zu sparen. Das unter anderem hat der Bundesrat beschlosse­n. Beim Thema Bußgeldkat­alog bleiben die Länder aber uneinig.

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(dpa) Die Hängeparti­e um höhere Strafen fürs zu schnelle Fahren geht weiter. Der Bundesrat fand am Freitag erneut keinen Kompromiss zu Geldstrafe­n und Fahrverbot­en – ein Vorschlag des Saarlandes, den die Grünen mittragen, fiel in der Länderkamm­er durch. Er sieht unter anderem vor, dass Raser schneller den Führersche­in verlieren. Politik

(dpa) Der Bundesrat hat eine Reihe von Beschlüsse­n gefasst – zur Wahlreform für den Bundestag und härteren Sanktionen für Abgeordnet­e. Aber auch für pandemiege­plagte Bürger soll es Entlastung­en geben,

Wenn Abgeordnet­e gegen Verhaltens­regeln verstoßen, drohen ihnen künftig härtere

Sanktionen.

wie die Länderkamm­er bei ihrer Sitzung am Freitag in Berlin beschloss.

Pfändungss­chutz: Verschulde­te Verbrauche­r bekommen mehr Möglichkei­ten, Geld auf einem sogenannte­n Pfändungss­chutzkonto anzusparen. So wird etwa die Frist für die Übertragun­g von nicht verbraucht­en, pfändungsf­reien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffene­n höhere Summen ansparen können als bisher. Bankkunden können ihr Girokonto in ein Pfändungss­chutzkonto

umwandeln, auf dem ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzl­ich nicht gepfändet werden darf.

Sanktionen für Abgeordnet­e: Wenn Abgeordnet­e gegen Verhaltens­regeln verstoßen, drohen ihnen künftig härtere Sanktionen. Sie können mit einem Ordnungsge­ld belegt werden, wenn sie anzeigepfl­ichtige Spenden nicht melden oder gegen das Verbot der Annahme unzulässig­er Zuwendunge­n verstoßen. Außerdem können Abgeordnet­e künftig bestraft werden, wenn sie Mitarbeite­r für Aufgaben einsetzen, die nichts mit dem Bundestag zu tun haben, also insbesonde­re für Wahlkampft­ätigkeit. Hier droht nun ein besonders scharfes Ordnungsge­ld von bis zur Höhe der halben jährlichen Abgeordnet­endiät.

Wahlrechts­reform: Mit einer Wahlrechts­reform, die nun auch der Bundesrat billigte, soll das Wachstum des Bundestags mit seinen aktuell 709 Parlamenta­riern ausgebrems­t werden. An der Wirksamkei­t gibt es aber Zweifel. Vorgesehen ist, dass es bei der Wahl in einem Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreise­n bleibt. Überhangma­ndate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmand­aten verrechnet werden. eim Überschrei­ten der Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangma­ndate nicht durch Ausgleichs­mandate kompensier­t werden.

Kurzarbeit­ergeld: Die von der Bundesregi­erung geplante verlängert­e Bezugszeit für das Kurzarbeit­ergeld in der Corona-Krise findet Zustimmung

im Bundesrat. Normalerwe­ise würden die Regelungen zum Jahresende auslaufen. Die Bezugszeit für das Kurzarbeit­ergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden, maximal bis Ende 2021 – dafür sprach sich am Freitag auch die Länderkamm­er in Berlin aus. Die Verlängeru­ng soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

Einwegplas­tik: Ab Juli kommenden Jahres sollen in Deutschlan­d Wegwerf-Artikel aus Plastik nicht mehr verkauft werden dürfen. Das betrifft zum Beispiel Trinkhalme, Besteck, Teller, Rührstäbch­en, Luftballon­halter und Wattestäbc­hen. Der Bundesrat machte den Weg für die Umsetzung des EU-weiten Verbots auch in der Bundesrepu­blik frei. Ab Juli 2021 sind dann außerdem Getränkebe­cher und Lebensmitt­el-Behälter aus Styropor tabu. Das Ziel der Maßnahme ist es, unnötigen Kunststoff­müll zu vermeiden.

Strafen für Raser: Erneut fand der Bundesrat keinen Kompromiss zu

Geldstrafe­n und Fahrverbot­en. Es geht um eine Reform des Bußgeldkat­alogs, die eigentlich schon seit Ende April in Kraft ist – wegen eines Formfehler­s gelten aber die alten Strafen weiter. Dies schwächt auch neue Regeln zum Schutz von Radfahrern, da Verstöße bisher nicht bestraft werden. Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) und Union und FDP in den Ländern wollen im Zuge der Korrektur auch die verschärft­en Strafen für Raser abschwäche­n, da sie diese als unverhältn­ismäßig bewerten.

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FOTO: KAI REMMERS/DPA Bankkunden können ihr Girokonto künftig in ein Pfändungss­chutzkonto umwandeln, auf dem ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzl­ich nicht von Gläubigern gepfändet werden darf.

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