Saarländer dürfen in Frankreich Lebensmittel einkaufen
(hem) Darf ich nach Forbach fahren, um in einem Supermarkt Obst und Fisch zu kaufen – das fragen sich zurzeit viele Saarländer, die es vor Corona gewohnt waren, regelmäßig hinter der Grenze einkaufen zu gehen. Seitdem die Ausgangssperre in Frankreich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft getreten ist, gibt es bei unseren Nachbarn bedeutende Einschränkungen im Alltag. Die Regel ist, dass die Menschen grundsätzlich zu Hause bleiben müssen. Dazu gibt es aber Ausnahmen, die auf einer Sonderausgangbescheinigung vermerkt werden müssen. Zum Beispiel ist es erlaubt, allein oder mit den anderen Personen aus dem eigenen Haushalt eine Stunde täglich und in einem Umkreis von einem Kilometer um seinen Wohnsitz spazieren zu gehen.
Außerdem gibt es eine Reihe von so genannten triftigen Gründen, aus denen Menschen rausgehen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel die Fahrt zur Arbeitsstätte, zur Schule oder das Einkaufen von notwendigen Waren. Dafür ist es erlaubt, in beiden Richtungen
über die Grenze zu fahren. Für diese triftigen Gründe wurde kein zeitlicher und räumlicher Rahmen präzisiert. Es dürfen also auch Supermärkte angefahren werden, die weiter als einen Kilometer vom Wohnsitz liegen. Wichtig ist es aber, die entsprechende Bescheinigung mit sich zu führen, sonst droht ein Bußgeld von 135 Euro. Zum Einkaufen soll Punkt 2 der Bescheinigung angekreuzt werden. Die französischen Formulare mit deutschen Übersetzungen können auf der Corona-Sonderinternetseite der saarländischen Landesregierung heruntergeladen werden. Außerdem ist die Fahrt nach Frankreich auch erlaubt, um Artikel abzuholen, die online oder telefonisch vorab bestellt wurden („Click-and-Collect“-Verfahren) – auch wenn diese keine notwendigen Waren sind.
Im Falle einer Kontrolle durch die französische Polizei soll der Grund der Fahrt belegt werden, der auf dem Passierschein angegeben wurde. Bei einem Einkauf von Lebensmitteln kann zum Beispiel der Kassenzettel vorgelegt werden – bei nicht notwendigen Waren der Abholschein.
Zusammengefasst heißt es also: Wer in Saarbrücken wohnt, darf Obst und Fisch in Forbach kaufen. Wer in Forbach wohnt und nach Saarbrücken fährt, um Kleidung einzukaufen, dem droht ein Bußgeld.
corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/mld_fahrten-nach-frankreich.html