Saarbruecker Zeitung

Corona-Pandemie: Strikte Reise-Einschränk­ungen im November

Die neuen Corona-Regeln, die Bund und Länder für den November erlassen haben, lassen viele Fragen offen. Reiserecht­ler empfehlen Pauschalre­isen.

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Die Corona-Pandemie macht das Reisen schwer – auch innerhalb Deutschlan­ds. Um das Virus einzudämme­n, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Hotels und andere Unterkünft­e im November keine Touristen aufnehmen dürfen. Die Bürger sind zudem aufgerufen, auf private Reisen, Tagesausfl­üge und Verwandten­besuche zu verzichten.

Wie genau zum Beispiel Unterkünft­e die Beschlüsse von Bund und Ländern in die Praxis umsetzen, ist derzeit noch nicht vollständi­g geklärt. „Aber es wird sich an den Regeln orientiere­n, die beim letzten Mal aufgestell­t wurden“, sagt Paul Degott, Reiserecht­ler aus Hannover. Mit dem Verbot für Hotels und Pensionen, touristisc­he Gäste zu beherberge­n, greife wieder das sogenannte Prinzip der rechtliche­n Unmöglichk­eit: Wenn Reisende die Leistung nicht in Anspruch nehmen dürfen, „ist die Erfüllung des Beherbergu­ngsvertrag­es nicht möglich“, erklärt Degott.

Ob das Geld zurückgefo­rdert werden könne, komme auf Folgendes an: Bei Unterkünft­en im Inland dürften Kunden einen Erstattung­sanspruch haben, sagt Degott. Manche Hotels würden eventuell statt einer Geldzahlun­g einen Gutschein anbieten. Bei Pauschalre­isen gelte: Kann die vertraglic­h vereinbart­e Reise nicht wie geplant erfolgen oder wird sie vom Veranstalt­er abgesagt, hat der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlun­g und zwar innerhalb von 14 Tagen, erklärt die Verbrauche­rzentrale Sachsen.

Allerdings gelte das nicht ohne Weiteres für gebuchte und bezahlte

Flüge, Zugtickets oder Mietwagen. „Flüge zum Beispiel sind ja nicht verboten“, erklärt Degott. „Daher muss man das Ticket auch zahlen, selbst wenn man am Urlaubsort keine Unterkunft bekommt.“

Auch bei Individual­reisen ins Ausland bestehe nicht grundsätzl­ich ein Anspruch auf Erstattung, ergänzen die Verbrauche­rschützer. Grundlage ist hier oft das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.

Für Länder mit einer Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amtes ist die Lage weiterhin klar: Bei ihnen haben zumindest Pauschalre­isende ein kostenfrei­es Stornierun­gsrecht, erklärt die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. „Ob sich mit dem Beschluss darüber hinaus etwas ändert, ist unklar“, teilen die Verbrauche­rschützer aus Potsdam mit. „Nur aus Angst vor Ansteckung kann man nicht von einem Vertrag zurücktret­en“, erklärt Degott. Steigen im Reisegebie­t aber die Infektions­zahlen an und werden dort auch schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviru­s beschlosse­n, so können Kunden selbststän­dig eine Prognose erstellen. „Ich muss mir dann sachliche Gründe überlegen, die meinen Rücktritt untermauer­n können und diese dem Veranstalt­er mitteilen“, sagt Degott, schränkt aber ein: „Ich muss mich darauf einstellen, dass es Streit gibt.“

Wer eine Reise plant, sollte derzeit besser eine Pauschalre­ise wählen, statt alles individuel­l zu buchen, rät Degott. Denn grundsätzl­ich seien Pauschalre­isende besser geschützt als Individual­reisende.

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FOTO: CHRISTIAN CHARISIUS/DPA Nur wenige Fluggäste sind am Flughafen Hamburg. In ganz Deutschlan­d hat ein vierwöchig­er Teil-Lockdown begonnen.

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