Corona-Pandemie: Strikte Reise-Einschränkungen im November
Die neuen Corona-Regeln, die Bund und Länder für den November erlassen haben, lassen viele Fragen offen. Reiserechtler empfehlen Pauschalreisen.
Die Corona-Pandemie macht das Reisen schwer – auch innerhalb Deutschlands. Um das Virus einzudämmen, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Hotels und andere Unterkünfte im November keine Touristen aufnehmen dürfen. Die Bürger sind zudem aufgerufen, auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche zu verzichten.
Wie genau zum Beispiel Unterkünfte die Beschlüsse von Bund und Ländern in die Praxis umsetzen, ist derzeit noch nicht vollständig geklärt. „Aber es wird sich an den Regeln orientieren, die beim letzten Mal aufgestellt wurden“, sagt Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover. Mit dem Verbot für Hotels und Pensionen, touristische Gäste zu beherbergen, greife wieder das sogenannte Prinzip der rechtlichen Unmöglichkeit: Wenn Reisende die Leistung nicht in Anspruch nehmen dürfen, „ist die Erfüllung des Beherbergungsvertrages nicht möglich“, erklärt Degott.
Ob das Geld zurückgefordert werden könne, komme auf Folgendes an: Bei Unterkünften im Inland dürften Kunden einen Erstattungsanspruch haben, sagt Degott. Manche Hotels würden eventuell statt einer Geldzahlung einen Gutschein anbieten. Bei Pauschalreisen gelte: Kann die vertraglich vereinbarte Reise nicht wie geplant erfolgen oder wird sie vom Veranstalter abgesagt, hat der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlung und zwar innerhalb von 14 Tagen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Allerdings gelte das nicht ohne Weiteres für gebuchte und bezahlte
Flüge, Zugtickets oder Mietwagen. „Flüge zum Beispiel sind ja nicht verboten“, erklärt Degott. „Daher muss man das Ticket auch zahlen, selbst wenn man am Urlaubsort keine Unterkunft bekommt.“
Auch bei Individualreisen ins Ausland bestehe nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung, ergänzen die Verbraucherschützer. Grundlage ist hier oft das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.
Für Länder mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist die Lage weiterhin klar: Bei ihnen haben zumindest Pauschalreisende ein kostenfreies Stornierungsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. „Ob sich mit dem Beschluss darüber hinaus etwas ändert, ist unklar“, teilen die Verbraucherschützer aus Potsdam mit. „Nur aus Angst vor Ansteckung kann man nicht von einem Vertrag zurücktreten“, erklärt Degott. Steigen im Reisegebiet aber die Infektionszahlen an und werden dort auch schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen, so können Kunden selbstständig eine Prognose erstellen. „Ich muss mir dann sachliche Gründe überlegen, die meinen Rücktritt untermauern können und diese dem Veranstalter mitteilen“, sagt Degott, schränkt aber ein: „Ich muss mich darauf einstellen, dass es Streit gibt.“
Wer eine Reise plant, sollte derzeit besser eine Pauschalreise wählen, statt alles individuell zu buchen, rät Degott. Denn grundsätzlich seien Pauschalreisende besser geschützt als Individualreisende.