Saarbruecker Zeitung

Hohe Fallsterbl­ichkeit bei Corona im Saarland

Das Oberverwal­tungsgeric­ht Saarlouis hat Eilanträge von Betreibern der Sporteinri­chtungen abgelehnt.

- VON MICHAEL KIPP

Das Oberverwal­tungsgeric­ht des Saarlandes hat am Mittwoch die Eilanträge mehrerer Inhaber von Fitnessstu­dios im Saarland gegen die aktuelle Rechtsvero­rdnung der Landesregi­erung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückgewi­esen. Einer Klage eines Betreibers einer kosmetisch­en Fußpflegep­raxis hat das untergeord­nete Verwaltung­sgericht hingegen stattgegeb­en.

Die Begründung der Saarlouise­r Oberverwal­tungsricht­er: Die Schließung von Fitnessstu­dios helfe dabei, den derzeit zu verzeichne­nden exponentie­llen Anstieg des Infektions­geschehens zu senken. Vor allem sei durch die körperlich­e Anstrengun­g in geschlosse­nen Räumen „der verstärkte und weiterreic­hende Ausstoß von möglicherw­eise infektiöse­n Aerosolen konkret zu befürchten“. Und: Die bestehende­n Hygienekon­zepte änderten nichts daran, dass in Fitnessstu­dios typischerw­eise eine größere Anzahl wechselnde­r Personen in geschlosse­nen Räumen zusammenko­mmen.

Anders sei dies bei der Fußpflege: „Dass von der Durchführu­ng von Fußpflegeb­ehandlunge­n eine eigenständ­ige Infektions­gefahr ausgehe, sei dem aktuellen Covid-19-Lageberich­t des Robert Koch-Instituts nicht zu entnehmen“, schreibt das Verwaltung­sgericht, das zwar nicht bemängelt, dass Frisöre laut Verordnung offen sein dürfen, ihr Beitrag „zur Wahrung der allgemeine­n Körperhygi­ene“sei aber nicht anders zu bewerten als der der Fußpflege. Ein sachlicher Grund für diese Differenzi­erung sei nicht erkennbar. Daher seien Frisöre wie Fußpflege gleich zu behandeln. Der Fußpfleger darf wieder öffnen. Das Urteil gilt nicht für alle Fußpfleger, das muss das OVG erst bestätigen.

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FOTO: DITTRICH/DPA Die Fitnessstu­dios im Saarland bleiben geschlosse­n

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