Staatsanwalt durchsucht bei städtischer Firma
Fahnder interessieren sich für außergerichtlichen Vergleich über 1,8 Millionen Euro für jetzigen Ludwigspark- und GIU-Chef Welker.
In der Affäre um Martin Welker, Chef der Stadionbaustelle Ludwigspark und seit Juli Geschäftsführer der städtischen Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung (GIU), haben Sonderermittler des Landespolizeipräsidiums gestern auf richterliche Anordnung die Geschäftsräume der GIU durchsucht. Zwei Durchsuchungsbeschlüsse wurden vollstreckt. Betroffen sind zwei GIU-Firmen mit ihrer Zentrale im Gewerbegebiet Saarterrassen in Saarbrücken und ein städtischer Eigenbetrieb. Dies bestätigte Mario Krah, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, auf Anfrage unserer Zeitung. Bei dem Eigenbetrieb handelt es sich nach SZ-Informationen um die BMS (Beteiligungsmanagement der Landeshauptstadt).
Krah sagte, bei der Durchsuchungsaktion, die über mehrere Stunden andauerte, seien schriftliche Unterlagen und IT-Daten sichergestellt worden. Hintergrund des Ermittlungsverfahrens ist der Verdacht der Untreue gegen bislang unbekannte Verantwortliche der GIU. Konkret geht es um eine Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 2017 zwischen der GIU und deren langjährigen Berater und Anwalt Martin Welker. Er ist zwischenzeitlich zum Geschäftsführer aufgestiegen. 2017, also zum Zeitpunkt der 1,8 Millionen Euro (brutto) schweren Vereinbarung, hießen die Geschäftsführer Jürgen Schäfer und Michael Sponholz. Vorsitzende des Aufsichtsrates, der den Vertrag gebilligt hat, war Ex-Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD).
Nachdem in den letzten Wochen im Rahmen der Berichterstattung über angebliche Unregelmäßigkeiten an und um die Stadionbaustelle Informationen bestätigt wurden, dass ein früherer Aufsichtsrat der GIU im Jahr 2017 mit Rechtsanwalt Welker einen außergerichtlichen Vergleich über 1,8 Millionen Euro (brutto) für offene Honorare aus den Jahren 1999 bis 2017 gebilligt hat, interessiert sich die Staatsanwaltschaft für diese Vereinbarung. Dies offenbar insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass bereits verjährte Forderungen Welkers letzlich zum Nachteil des Steuerzahlers in den Vergleich einbezogen worden sein könnten. Auffällig: Von der Vergleichssumme von 1,8 Millionen Euro, auf die sich vor drei Jahren verständigt wurde, ist nach Angaben der städtischen Pressestelle bis heute noch kein Euro tatsächlich ausgezahlt. Warum das Geld nicht geflossen ist, war bislang nicht zu erfahren. Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) sagte Mitte Oktober, ihm fehlten noch „abschließende Informationen“. Und der „Vollzug des Beschlusses zählt zum klassischen operativen Geschäft der Geschäftsführung“.
Stadtpressesprecher Thomas Blug teilte schließlich nach einer Aufsichtsratssitzung mit, es sei jedenfalls bei der GIU eine „ausreichend hohe Rückstellung für die Vergleichssumme gebildet worden“. In der jüngsten GIU-Aufsichtsratssitzung stand diese Problematik erneut auf der Tagesordnung. Nach dem Treffen wurde mitgeteilt, dass unter der Federführung des städtischen Beteiligungsmanagementbetriebes (BMS) bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrates ein „rechtssicherer Vorschlag für die Auszahlung erarbeitet und vorgelegt“ werde. Unstrittig sei, dass „die Forderungen in voller Höhe gerechtfertigt sind“, heißt es wörtlich in der Pressemitteilung der Stadt.
Auf die Durchsuchung in den GIU-Geschäftsräumen reagierte Blug mit dem Hinweis, Oberbürgermeister Conradt habe als GIU-Aufsichtsratsvorsitzender die Geschäftsführung gebeten, die Arbeit der Staatsanwaltschaft bestmöglich zu unterstützen. Blug weiter: „Der städtische Beteiligungsmanagementbetrieb (BMS) hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Durchsuchung der Staatsanwaltschaft seine
Unterstützung bei den Ermittlungen angeboten. Die Ermittler haben zwischenzeitlich gewünschte Unterlagen erhalten.“
Während die Sonderermittler und die Staatsanwaltschaft jetzt das beschlagnahmte Aktenmaterial auswerten, soll am Montag vor dem Landgericht Saarbrücken ein weiteres Kapitel in Zusammenhang mit angeblichen Unregelmäßigkeiten rund um den Stadionbau aufgeschlagen werden.
Verhandelt wird dort ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der St. Ingberter Baufirma
Peter Gross gegen Stadion- und GIU-Chef Welker. Diesem sollen – wie bereits berichtet – unter anderem Aussagen verboten werden wie etwa, die Baufirma habe beim Stadionbau Leistungen abgerechnet, die fehlerhaft oder gar nicht erbracht worden seien.
Nach jüngsten Informationen bestreitet Anwalt Welker, solche Behauptungen öffentlich aufgestellt zu haben. Er widerspricht demnach angeblich auch, entsprechende Interviews und Erklärungen gegenüber von bestimmten Journalisten abgegeben zu haben.