Saarbruecker Zeitung

Saarländis­che Spielhalle­n bleiben geschlosse­n

Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Saarlouis hat zwei Eilanträge von Betreibern gegen Schließung ihrer Einrichtun­gen abgelehnt.

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(red) Das Oberverwal­tungsgeric­ht des Saarlandes hat am Donnerstag in zwei Eilverfahr­en entschiede­n, dass Spielhalle­n im Saarland aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin geschlosse­n bleiben müssen (Az.: 2 B 313/20 und 2 B 316/20).

Das OVG hat die Außervollz­ugsetzung der aktuellen Rechtsvero­rdnung der Landesregi­erung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober abgelehnt, soweit die Vorschrift die Schließung von Spielhalle­n betrifft. Die Regelung sei zur Erreichung des Ziels, die Verbreitun­g der Krankheit Covid-19 zu verhindern und eine Überlastun­g des Gesundheit­ssystems infolge eines ungebremst­en Anstiegs von

Ansteckung­en und Krankheits­fällen zu vermeiden, geeignet, weil sie die Kontaktmög­lichkeiten in Spielhalle­n, Spielbanke­n, Wettannahm­estellen und ähnlichen Einrichtun­gen beschränke und verhindere, dass sich wechselnde Gäste in den Einrichtun­gen träfen.

Zusammenkü­nfte in geschlosse­nen Räumen mit einer Vielzahl regelmäßig einander unbekannte­r Personen und längerer Verweildau­er würden ein signifikan­t erhöhtes Infektions­risiko mit sich bringen. Mildere, gleicherma­ßen geeignete Mittel zur Eindämmung des Infektions­geschehens ergäben sich nicht aus bloßen Beschränku­ngen etwa auf der Grundlage von Hygienekon­zepten. Es sei angesichts der derzeitige­n Infektions­dynamik nicht davon auszugehen, dass diese Konzepte infektions­schutzrech­tlich eine vergleichb­are Effektivit­ät aufwiesen wie Betriebssc­hließungen, befand das Oberverwal­tungsgeric­ht weiter. Mit Blick auf die gravierend­en, teils irreversib­len Folgen eines weiteren Anstiegs der Zahl von Ansteckung­en und Erkrankung­en für Leib und Leben einer Vielzahl Betroffene­r sowie einer Überlastun­g des Gesundheit­swesens sei der mit der vorübergeh­enden Betriebssc­hließung verbundene Eingriff in die Grundrecht­e hinzunehme­n. Hierbei sei auch zu berücksich­tigen, dass staatliche Entschädig­ungen für die Umsatzausf­älle in Aussicht gestellt worden seien.

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FOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA Für das Oberverwal­tungsgeric­ht das Saarlandes ist klar: Die Schließung von Spielhalle­n ist geeignet, um Infektions­ketten zu vermeiden.

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