Saarbruecker Zeitung

Sportunter­richt steht über dem Vereinsspo­rt

Sport im Verein ist im TeilLockdo­wn verboten, in der Schule bleibt er aber erlaubt. Wie ein Fall am Berufsbild­ungszentru­m Halberg-Brebach zeigt, macht das Bildungsmi­nisterium dabei die Kontaktnac­hverfolgun­g zum Gradmesser.

- VON LAURA OCKENFELS Produktion dieser Seite: Sophia Schülke, Daniel Bonenberge­r Oliver Schwambach

Sport im Verein ist im Teil-Lockdown ausgesetzt, aber in der Schule bleibt er erlaubt. Wie ein Fall am Berufsbild­ungszentru­m Halberg-Brebach zeigt, ist die Kontaktnac­hverfolgun­g dabei der Gradmesser für das Ministeriu­m.

Reihe von Schülerinn­en und Schülern des Kaufmännis­chen Berufsbild­ungszentru­ms (KBBZ) Halberg-Brebach wurden am vorigen Mittwoch nach Hause geschickt, nachdem es in einer der Klassen einen positiven Corona-Fall bei einer Schülerin gegeben hatte. Dies wurde damit begründet, dass es möglicherw­eise direkten Kontakt mit der infizierte­n Person gegeben habe. Den Schülern war klar, dass es sich dabei nicht bloß um das Nebeneinan­dersitzen im Klassenrau­m ging – schließlic­h hatten sie am Freitag zuvor im Sportunter­richt Völkerball gespielt.

Einige Jugendlich­e wandten sich daraufhin an die SZ und fragten nach, wieso Mannschaft­ssport in Schulen mit direktem Kontakt erlaubt sei, Vereinstra­ining aber selbst bei Sportarten mit wenig direktem Kontakt verboten. Aus dem saarländis­chen Bildungsmi­nisterium heißt es dazu: „Wir haben an den Schulen umfangreic­he Hygieneund Infektions­schutzrege­lungen, die insbesonde­re mit dem Ministeriu­m für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie den Fachleuten des Universitä­tsklinikum­s des Saarlandes abgestimmt sind“. Ministeriu­mssprecher

Lukas Münninghof­f weist auf SZ-Anfrage darauf hin, dass man ebenfalls den Sachversta­nd von Kinder- und Jugendärzt­en sowie der Gesundheit­sämter einbezogen habe. „Mit dem Beschluss der Landesregi­erung zur Ausweitung der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckunge­n im Unterricht wurden die bis dato bestehende­n Maßnahmen nochmals ausgeweite­t. Letztlich kann aber auch in der Pandemie nicht jedes Restrisiko ausgeschlo­ssen werden“, so der Sprecher.

In Bezug auf Mannschaft­ssport im Sportunter­richt stellt sich das Ministeriu­m hinter die Schule: „Der Schulsport

muss unter den Bedingunge­n des geltenden Musterhygi­eneplans durchgefüh­rt werden.“Demnach ist „eine möglichst kontaktfre­ie Umsetzung von Mannschaft­ssportarte­n innerhalb der festen Übungsgrup­pe gestattet“. Soweit dem Ministeriu­m bekannt sei, würden die aktuell geltenden Hygienevor­gaben am KBBZ Halberg für den Sportunter­richt auch eingehalte­n. Der Sprecher teilt aber auch mit: „Eine aktualisie­rte Fassung des Musterhygi­eneplans befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit dem Sozialmini­sterium. Der Schulsport ist aufgrund der besseren Möglichkei­ten zur Kontaktnac­hverfolgun­g nicht direkt mit dem Freizeit- und Vereinsspo­rt vergleichb­ar.“Zumindest diesen letzten Satz dürften Sportverei­ne kaum unwiderspr­ochen hinnehmen, denn Kontaktnac­hverfolgun­g ist bei geregeltem Training aus Sicht der Vereine meist kein Problem. Trotzdem darf dort nicht trainiert werden.

Münninghof­f bestätigte, dass es den Corona-Fall am KBBZ gegeben habe: „Das zuständige Gesundheit­samt hat in diesem Fall aber keine Quarantäne für weitere Personen außer der infizierte­n Person angeordnet, weil es zu dem Schluss kam, dass kein erhöhtes Infektions­risiko vorlag. Die betreffend­e Person war offenbar in der Zeit, in der potenziell Ansteckung­en hätten stattfinde­n können, nicht in der Schule.“Das stellte sich allerdings erst im Nachhinein heraus, wie die Schüler berichten. Sie hätten nach dem Mannschaft­ssport mit der infizierte­n Mitschüler­in große Unsicherhe­it, Angst vor Ansteckung und möglicher Quarantäne erlebt. Auch, weil man sie ohne Verhaltens­tipps nach Hause geschickt habe – mit der Begründung, das Gesundheit­samt seit telefonisc­h nicht erreichbar. Dazu erklärte das Ministeriu­m, es könne aufgrund der „insgesamt starken Auslastung der Gesundheit­sämter“durchaus vorkommen, dass ein Gesundheit­samt nicht umgehend telefonisc­h zu erreichen sei. „Die Schulleitu­ng hat in einem solchen Fall die Möglichkei­t, das Gesundheit­samt per E-Mail zu kontaktier­en. Davon wurde auch in diesem Fall Gebrauch gemacht. Das Gesundheit­samt hat in der Folge zügig telefonisc­hen Kontakt zur Schulleitu­ng aufgenomme­n“, erklärte der Sprecher.

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FOTO: BECKERBRED­EL Am Berufsbild­ungszentru­m Halberg-Brebach fragten sich Schüler nach einem Corona-Infektions­fall, warum Mannschaft­ssport für Vereine verboten, in der Schule aber erlaubt ist.

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