Restschuldversicherungen lohnen sich häufig nicht
Geldinstitute bieten für Kredite oft einen Schutz an, der greifen soll, wenn der Kunde nicht mehr zahlen kann. Doch das ist meist ein schlechtes Geschäft.
(dpa) Zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Autos nehmen viele Menschen ein Darlehen auf. Oft bekommen Kunden bei dessen Abschluss das Angebot, eine sogenannte Restschuldversicherung abzuschließen. Die Idee klingt auch erst einmal gut: Die Restschuldversicherung soll einspringen, wenn der Darlehensnehmer den Kredit zum Beispiel wegen einer Krankheit nicht mehr bedienen kann.
Die Stiftung Warentest hat in der Zeitschrift „Finanztest“(12/2020) Restschuldversicherungen bei 25 Banken unter die Lupe genommen. Der Test zeigt: Häufig greifen die Policen nicht, da es Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen gibt. Bei den drei untersuchten Risiken Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit stellten die Tester zudem große Unterschiede bei der Absicherung fest. Am besten war der Schutz im Todesfall. Hier schnitten 18 Banken „sehr gut“, sechs „gut“und nur ein Anbieter „befriedigend“ab. Zum Punktabzug im Test führten vor allem Ausschlüsse beim Schutz, etwa bei Risikoschwangerschaften oder bei unbehandelten Erkrankungen des Bewegungsapparates.
Besonders schlecht ist der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das liegt vor allem an der Definition der Arbeitsunfähigkeit. Denn oft findet sich in den Versicherungsbedingungen die sogenannte abstrakte Verweisung. Laut dieser Klausel kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer trotz Gesundheitsproblemen in einem ähnlichen Beruf arbeiten könnte.
Auch der Schutz bei Arbeitslosigkeit konnte die Experten nicht überzeugen. Versicherer zahlen häufig nur, wenn diese unverschuldet eintritt. 17 der 25 Banken schneiden in diesem Punkt nur „ausreichend“oder „mangelhaft“ab. Oft auch deshalb, weil die Kreditraten von den Versicherern nur für eine beschränkte Zeit übernommen werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Verbraucherzentralen haben in der Vergangenheit kritisiert, dass Restschuldversicherungen nicht standardisiert sind. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist allerdings darauf hin, dass viele Versicherer einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Restkreditversicherer beigetreten seien, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. So oder so lautet der Rat der Warentest-Experten: Kreditnehmer sollten sich über den Versicherungsumfang genau informieren. Schließlich müssen sie für den lückenhaften Schutz tief in die Tasche greifen. Denn die Versicherungsprämie macht den Kredit teuer, wie ein Beispiel der Tester zeigt.
Eine Bank verlangt für einen Kredit in Höhe von 10 000 Euro 2,89 Prozent Zinsen. Sichert der Kunde nur das Todesfallrisiko ab, steigt der effektive Zins auf 5,12 Prozent. Mit Absicherung aller drei Risiken steigt er sogar auf 12,30 Prozent. Die Versicherung kostet in diesem Fall allein für das Risiko Todesfall 531 Euro. Die Absicherung aller drei Risiken schlägt mit 2280 Euro zu Buche. Der Kunde nimmt also einen Kredit von insgesamt 12 280 Euro auf, bekommt aber nur 10 000 Euro ausgezahlt, erklären die Experten.
Oft sei das für Kunden nicht zu erkennen, da die Kosten für eine freiwillig abgeschlossene Restschuldversicherung nicht in den effektiven Jahreszins des Kredites eingerechnet werden. Der Rat der Stiftung Warentest: „Verlangen Sie von der Bank die Gegenüberstellung der Kosten mit und ohne Versicherung.“Kredit und Versicherung sind zwei verschiedene Verträge. Wer dazu gedrängt wurde, sie abzuschließen, kann den Vertrag widerrufen – ohne Einfluss auf das Darlehen. Wer andere Sicherheiten hat, kann auf die Police verzichten, so die Tester. www.test.de