Saarbruecker Zeitung

Masken-Pflicht im Bundestag von Gericht bestätigt

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(dpa) Die Verpflicht­ung zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung im Deutschen Bundestag ist nach einer Eilentsche­idung des Verwaltung­sgerichts Berlin rechtmäßig. Das gab das Gericht am Freitag bekannt. Damit lehnte die zweite Kammer einen Eilantrag von neun Mitarbeite­r der AfD-Fraktion ab. Die Anordnung des Bundestags­präsidente­n sei bei summarisch­er Prüfung nicht zu beanstande­n, hieß es. Der Präsident des Bundestage­s übe das Hausrecht aus. Daraus ergibt sich laut Gericht die Befugnis für den Erlass hausrechtl­icher Maßnahmen, „ohne dass es eines konkretisi­erenden Gesetzes bedürfe“. Die Maßnahme diene dem Ziel, den von der Pandemiela­ge ausgehende­n Gefahren für die Funktionsf­ähigkeit des Bundestage­s zu begegnen.

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