Masken-Pflicht im Bundestag von Gericht bestätigt
(dpa) Die Verpflichtung zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung im Deutschen Bundestag ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtmäßig. Das gab das Gericht am Freitag bekannt. Damit lehnte die zweite Kammer einen Eilantrag von neun Mitarbeiter der AfD-Fraktion ab. Die Anordnung des Bundestagspräsidenten sei bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden, hieß es. Der Präsident des Bundestages übe das Hausrecht aus. Daraus ergibt sich laut Gericht die Befugnis für den Erlass hausrechtlicher Maßnahmen, „ohne dass es eines konkretisierenden Gesetzes bedürfe“. Die Maßnahme diene dem Ziel, den von der Pandemielage ausgehenden Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu begegnen.