Zwei Ausbildungen, ein gemeinsames Ziel
Die Ausbildung zum Justizfachangestellten dauert drei Jahre, die zum Justizsekretär im mittleren Dienst nur 1,5 bis 2,5 Jahre, je nach Bundesland. Angehende Justizfachangestellte werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem Tarif im öffentlichen Dienst bezahlt. Sie erhalten eine monatliche Bruttovergütung von 1037 Euro bis 1141 Euro. Der Anwärtergrundbetrag für Beamte im mittleren Dienst bei Landesbehörden beträgt je nach Bundesland zwischen 1209 und 1328 Euro brutto pro Monat. Fertige Justizfachangestellte erhalten später 2820 bis 3330 brutto im Monat, Justizsekretäre 2420 Euro bis 3750 Euro monatlich. (hei)
Weitere Infos im Internet: https://bsboffice.de www.dbb.de