Saarbruecker Zeitung

Online-Attest bei krankem Kind

- Produktion dieser Seite: Jörg Heinze Annabelle Theobald

(dpa) Ist der Nachwuchs erkrankt, müssen sich berufstäti­ge Eltern vom Kinderarzt ein Attest für ihren Arbeitgebe­r ausstellen lassen. Das ist auch per Videosprec­hstunde möglich. Voraussetz­ung ist allerdings, dass der Kinderarzt diese Möglichkei­t anbietet, etwa über die App „Kinder- & Jugendarzt“. Es liegt am Ende außerdem immer im Ermessen des Mediziners, ob das Kind nicht doch zu einer Untersuchu­ng in die Praxis kommen muss. Möglich ist die Video-Krankschre­ibung aufgrund eines Beschlusse­s des Gemeinsame­n Bundesauss­chusses von Ärzten, Krankenkas­sen und Kliniken, wonach Arbeitnehm­er sich zunächst für bis zu sieben Kalenderta­ge per Video krankschre­iben lassen können.

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