Urlaub muss genommen werden
(dpa) Ist Urlaub einmal genehmigt worden, können Arbeitnehmer die verplanten Tage nicht einfach wieder zurückgeben. Dafür ist immer ein Absprache mit dem Arbeitgeber nötig. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Wer also wegen der Corona-Pandemie bis zum Jahresende am liebsten auf freie Tage verzichten würde, um diese dann im Jahr 2021 womöglich wieder für eine Reise einsetzen zu können, hat schlechte Karten.Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Urlaubsanspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres verfällt. Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aber darauf hinweisen, wenn Urlaubstagen zu verfallen drohen.