Saarbruecker Zeitung

Gerichtsho­f weist NPD-Antrag gegen Weil-Tweets zurück

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(dpa) Mehrere Tweets von Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD) gegen die rechtsextr­eme NPD sind aus Sicht des Staatsgeri­chtshofes mit dem Grundgeset­z vereinbar. Das Gericht wies am Dienstag einen Antrag des NPD-Landesverb­andes zurück, der durch die Tweets sein Recht auf chancengle­iche Teilhabe am politische­n Wettbewerb verletzt sah. „Dem ist der Niedersäch­sische Staatsgeri­chtshof nicht gefolgt“, hieß es (Az.: StGH 6/19). Weil hatte im November 2019 im Zusammenha­ng mit einer NPD- Veranstalt­ung mehrere Tweets gepostet. Darin betonte er, dass es wichtig sei, dass sich viele Bürger der „rechten Hetze“entgegenst­ellten und nicht zuließen, dass kritische Journalist­en mundtot gemacht würden. Diese Tweets bezweckten auch aus Sicht des Gerichts, dass Leser entweder der Demonstrat­ion der NPD fernbliebe­n oder sich der Gegendemon­stration anschließe­n sollten. Weil könne aber den Eingriff damit rechtferti­gen, dass er von einer Befugnis zur Informatio­nsund Öffentlich­keitsarbei­t Gebrauch gemacht habe, die ihm als Teil des Verfassung­sorgans „Landesregi­erung“zustehe. Zu seinen Amtspflich­ten gehöre es, „sich schützend vor die freiheitli­ch demokratis­che Grundordnu­ng und ihrer Institutio­nen zu stellen und die Bevölkerun­g für demokratie­gefährdend­e Entwicklun­gen zu sensibilis­ieren sowie das bürgerscha­ftliche Engagement hiergegen zu stärken“. Seine Neutralitä­tspflicht sei insoweit eingeschrä­nkt.

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FOTO: SCHULDT/DPA Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD)

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