Gerichtshof weist NPD-Antrag gegen Weil-Tweets zurück
(dpa) Mehrere Tweets von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) gegen die rechtsextreme NPD sind aus Sicht des Staatsgerichtshofes mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht wies am Dienstag einen Antrag des NPD-Landesverbandes zurück, der durch die Tweets sein Recht auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb verletzt sah. „Dem ist der Niedersächsische Staatsgerichtshof nicht gefolgt“, hieß es (Az.: StGH 6/19). Weil hatte im November 2019 im Zusammenhang mit einer NPD- Veranstaltung mehrere Tweets gepostet. Darin betonte er, dass es wichtig sei, dass sich viele Bürger der „rechten Hetze“entgegenstellten und nicht zuließen, dass kritische Journalisten mundtot gemacht würden. Diese Tweets bezweckten auch aus Sicht des Gerichts, dass Leser entweder der Demonstration der NPD fernblieben oder sich der Gegendemonstration anschließen sollten. Weil könne aber den Eingriff damit rechtfertigen, dass er von einer Befugnis zur Informationsund Öffentlichkeitsarbeit Gebrauch gemacht habe, die ihm als Teil des Verfassungsorgans „Landesregierung“zustehe. Zu seinen Amtspflichten gehöre es, „sich schützend vor die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihrer Institutionen zu stellen und die Bevölkerung für demokratiegefährdende Entwicklungen zu sensibilisieren sowie das bürgerschaftliche Engagement hiergegen zu stärken“. Seine Neutralitätspflicht sei insoweit eingeschränkt.