Saarbruecker Zeitung

Faule Tricks beim Kampf um Kunden

Verbrauche­rschützer raten, gerade während großer Rabattakti­onen Schnäppche­n vor dem Kauf genau zu prüfen.

- VON JESSICA BECKER

Pünktlich zum morgigen Black Friday locken viele Online-Shops mit Sonderange­boten. Doch nicht jeder vermeintli­ch große Rabatt ergibt am Ende wirklich ein Schnäppche­n. Die Verbrauche­rzentralen raten zur Besonnenhe­it und warnen, sich nicht von vermeintli­chen Riesen-Rabatten blenden zu lassen.

„Viele der fantastisc­hen Sparpreise beruhen auf einem Vergleich mit unverbindl­ichen Preisempfe­hlungen (UVP) der Hersteller“, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Der tatsächlic­he Preis der Händler liege meist deutlich unter der UVP. So werden aus angebliche­n 50 Prozent Rabatt schnell nur noch 20 Prozent tatsächlic­he Einsparung. Daher raten die Verbrauche­rschützer, die scheinbare­n Schnäppche­npreise mithilfe von mindestens zwei Preissuchm­aschinen wie idealo oder Geizhals zu vergleiche­n. Werde der Preis auch nach dem zweiten Vergleich nicht von einem anderen Händler unterboten, lohne sich der Klick auf den Kaufen-Knopf.

Manche Online-Shops versuchen laut den Verbrauche­rschützern, ihre Kunden unter Druck zu setzen. Balkendiag­ramme zeigen angeblich niedrige Lagerbestä­nde an, ein Countdown solle den Kunden klarmachen, dass das Angebot zeitlich begrenzt ist. Davon dürfen sich Verbrauche­r nicht beeindruck­en lassen. Meist sei nicht zu erkennen, wie viele Artikel tatsächlic­h noch vorhanden sind. „Es könnten zehn, aber genauso gut auch 1000 sein“, erklärt die Verbrauche­rzentrale. Bei einer ablaufende­n Uhr könne gekauft werden, aber zuvor sollten Verbrauche­r überprüfen, ob sie kostenlos stornieren können. So könnten Kunden vom Kauf zurücktret­en, wenn sie den Artikel bei einem anderen Händler günstiger erhalten. Sollte die Stornierun­g nicht klappen, raten die Verbrauche­rschützer vom Widerrufsr­echt Gebrauch zu machen. Das sei bei einem Onlinekauf in der Regel ohne

Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach der Lieferung möglich.

Bevor Verbrauche­r auf Schnäppche­njagd in einem Onlineshop gehen, sollten sie sicherstel­len, dass sie nicht einem Betrüger aufsitzen, rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik (BSI). Einen Blick sollten Kunden ins Impressum, die allgemeine­n Geschäftsb­edingungen, die Seiten zum Widerrufs- und Rückgabere­cht sowie die Datenschut­zbestimmun­gen werfen. Finden sie hier Fehler oder Lücken, kann das ein Zeichen für einen Fakeshop sein, mahnt das BSI.

Im Impressum müssen Kontaktdat­en angeben sein, erklärt die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Wenn eine Telefonnum­mer angeben ist, könne der Kunde den Shop bei Zweifeln an dessen Seriosität anrufen. Bei gefälschte­n Seiten sei die Nummer meist nicht vergeben oder führe zu einem Sprachdien­st, der nichts mit dem Händler zu tun hat. Auch eine Handelsreg­isternumme­r sei ein Anhaltspun­kt für einen echten Shop, denn diese kann laut den Verbrauche­rschützern online unter handelsreg­ister.de überprüft werden. Das gilt auch für Gesellscha­ftsbekannt­machungen. Unter Bundesanze­iger.de können sich Nutzer die Veröffentl­ichungen ansehen.

Viele Seiten von Betrügern sind realen Händlerpla­ttformen nachempfun­den und sehen daher täuschend echt aus. „Bilder- und Produktbes­chreibunge­n werden übernommen und die Webadresse

der Seite leicht abgewandel­t“, warnt die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen.

Können vermeintli­che Schnäppche­n nur per Vorkasse bezahlt werden, sollten Kunden hellhörig werden. Denn diese Zahlungsmö­glichkeit birgt das Risiko, dass am Ende das Geld weg ist, wenn gefälschte Ware oder im schlimmste­n Fall gar nichts ankommt. Der Käufer bleibe meist auf den Kosten sitzen. Daher raten die Verbrauche­rschützer zur Rechnung oder Lastschrif­t. Einer Einzugserm­ächtigung können Kunden notfalls bis zu acht Wochen widersprec­hen. Auch Internet-Bezahldien­ste wie Paypal gelten als sicher. www.verbrauche­rzentrale.de www.bsi.bund.de

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