Zwist um die Besetzung höchstrichterlicher Ämter
Der Nordrhein-Westfale Hans-Josef Thesling und die Saarländerin Anke Morsch sind für die Spitze des Bundesfinanzhofs vorgesehen. Die Personalien stoßen auf Widerstand.
(dpa) An den Bundesgerichten gibt es Widerstand gegen die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) für die Besetzung höchstrichterlicher Führungspositionen in Deutschland. Auslöser ist Streit um die überfällige Neubesetzung des Präsidiums am Bundesfinanzhof (BFH) in München. Der Richterverein am BFH wirft der SPD-Politikerin vor, die juristische Qualifikation zu vernachlässigen und die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung zu gefährden. Lambrecht hält dagegen.
Die Präsidenten der Bundesgerichte machen in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich, dass sie auf fachliche Eignung keinesfalls verzichten wollen. Zum Einfluss der Parteipolitik äußern sich die Präsidenten in ihrer Stellungnahme nicht, doch darum geht es faktisch. „Bundesrichterliche Erfahrung über einen längeren Zeitraum hinweg ist unverzichtbare Voraussetzung, um von einer Eignung und Befähigung für eine Beförderungsstelle an einem Bundesgericht ausgehen zu können“, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auf Anfrage und in Abstimmung mit den anderen Bundesgerichten.
Am kommenden Freitag will Lambrecht das Thema mit den Präsidentinnen und Präsidenten besprechen. Bisher sieht das 2016 mit den Bundesgerichten
vereinbarte „Anforderungsprofil“vor, dass Vorsitzende Richter vor der Ernennung in der Regel mehrere Jahre am jeweiligen Bundesgericht tätig gewesen sein sollen. „Diese Vereinbarung besagt aber nur, dass das in der Regel so ist“, verteidigt sich Lambrecht. Die beteiligten Bundesgerichte sind neben BGH und BFH das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Derzeit ist der Bundesfinanzhof quasi führungslos. Der bisherige Präsident Rudolf Mellinghoff und seine Stellvertreterin wurden in den Ruhestand verabschiedet, ohne dass die Koalition die Nachfolge rechtzeitig geklärt hätte.
Dem Vernehmen nach sind für die BFH-Spitze zwei Juristen vorgesehen, die nie an einem Bundesgericht tätig waren: Präsident soll demnach Hans-Josef Thesling werden, ein CDU-naher Beamte im nordrhein-westfälischen Finanzministerium, zuvor Leiter des Finanzgerichts in Düsseldorf. Für den Posten der Vizepräsidentin ausgewählt ist demnach Anke Morsch, derzeit Präsidentin des saarländischen Finanzgerichts und ehemalige SPD-Staatssekretärin. Beide wurden jedoch jüngst als Richter an den BFH gewählt, die Voraussetzung für weitere Beförderungen.
Die Präsidenten verweisen vor ihrem Treffen mit Lambrecht auf das Rechtsprinzip, das bei der Besetzung öffentlicher Ämter gelten soll: „In diesem Gespräch möchten die Präsidentinnen und Präsidenten unter anderem ihre am Prinzip der Bestenauslese ausgerichtete Auffassung erläutern“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. Die Bestenauslese beruht auf Artikel 33 des Grundgesetzes und bedeutet, dass es bei der Besetzung öffentlicher Ämter nach Fähigkeit und Leistung gehen soll. Am Bundesfinanzhof ist die Unruhe groß, ausgelöst durch ein Schreiben des Bundesjustizministeriums, das den Richtern im September bekannt wurde. „Auf das Kriterium, wonach Vorsitzende nur diejenigen werden können, die sich zuvor als Revisionsrichter bewährt haben, soll künftig verzichtet werden“, berichtet Matthias Loose, der stellvertretende Vorsitzende des Richtervereins.
Ein weiterer Punkt, den Kritiker vorbringen: Werden Politiker und politisch genehme Beamte zu Bundesrichtern gekürt, entscheiden sie früher oder später über die Rechtmäßigkeit von Vorschriften, an deren Entstehung sie beteiligt waren.