Saarbruecker Zeitung

Saar-Landtag berät verlängert­e Corona-Regeln in Sondersitz­ung

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(kir) Der Landtag des Saarlandes wird an diesem Dienstag, ab 10 Uhr, in einer Sondersitz­ung über die Verlängeru­ng des Teil-Lockdowns diskutiere­n. Landtagspr­äsident Stephan Toscani (CDU) wird die Sitzung einberufen, nachdem die Linksfrakt­ion dies beantragt und die Koalition Zustimmung signalisie­rt hat. Fraktionsc­hef Oskar Lafontaine bemängelte, dass die Entscheidu­ng der Landesregi­erung, den Landtag mit den Beschlüsse­n der Bundeskanz­lerin und der Ministerpr­äsidenten nicht vor dem Erlass der entspreche­nden Rechtsvero­rdnung zu befassen, eine Missachtun­g des Parlaments und verfassung­swidrig sei. „Wir bleiben dabei: Wenn es um Einschränk­ungen der Grundrecht­e geht, sollte der saarländis­che Landtag beteiligt werden“, sagte Lafontaine.

Die SPD-Fraktion im Landtag prescht in der Diskussion über eine stärkere Beteiligun­g des Landtags an Corona-Maßnahmen der Landesregi­erung jetzt mit einem eigenen Gesetzentw­urf vor. Der bisherige, von allen vier Fraktion (CDU, SPD, Linke, AfD) eingebrach­te Gesetzentw­urf ist durch ein neues Bundesgese­tz obsolet geworden (die SZ berichtete).

Der Gesetzentw­urf der SPD-Fraktion, der unserer Zeitung vorliegt, sieht vor, dass die Landesregi­erung weitere Rechtsvero­rdnungen zur Bekämpfung übertragba­rer Krankheite­n erlassen kann, diese aber vom Landtag stärker kontrollie­rt werden. So sollen Rechtsvero­rdnungen sowie deren Verlängeru­ng, Änderung oder Aufhebung „unverzügli­ch“, spätestens 24 Stunden nach der Beschlussf­assung, dem Landtag zugeleitet werden müssen. Auf diese Weise soll noch vor der Verkündung der Rechtsvero­rdnung eine Debatte im Landtag möglich sein. Hierfür soll der Landtag auch einen Sonderauss­chuss einrichten können, deren Beratungen öffentlich sein und online übertragen werden sollen.

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