Saarbruecker Zeitung

Steuerpaus­chale für Arbeit im Homeoffice

Wer im Homeoffice arbeitet, soll künftig mehr absetzen können. Doch längst nicht alle profitiere­n von der Neuregelun­g.

- VON STEFAN VETTER

Wer von zu Hause aus arbeitet, soll künftig steuerlich begünstigt werden. Das geht aus einem Kompromiss zwischen Union und SPD hervor. Fünf Euro pro Tag sollen absetzbar sein.

Wegen der Corona-Krise arbeiten viele Beschäftig­te von zu Hause aus. Die Union drängt schon länger auf eine bessere Berücksich­tigung der damit verbundene­n Kosten im Steuerrech­t. Nun hat sich die große Koalition auf eine Homeoffice-Pauschale verständig­t.

Nach einer aktuellen Untersuchu­ng des Bundesarbe­itsministe­riums haben im Juli und August gut 14,6 Millionen Arbeitnehm­er von zu Hause aus gearbeitet. Das waren 36 Prozent aller Beschäftig­ten. Im gleichen Vorjahresz­eitraum lag der Anteil nur bei 24 Prozent. Viele haben deshalb auch kein Arbeitszim­mer daheim. Sie arbeiten am Küchentisc­h oder im Wohnzimmer. Das Problem: Dafür können abhängig Beschäftig­te kaum etwas steuerlich geltend machen. Obendrein drohen sogar Steuernach­zahlungen, weil zum Beispiel bisherige Fahrten zur Firma entfallen.

Vor allem die Union hatte sich deshalb für Korrekture­n starkgemac­ht. Nach dem gestern mit der SPD gefundenen Kompromiss soll es nun eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von fünf Euro pro Tag geben, maximal 500 Euro im Jahr. Das Arbeiten daheim würde demnach jährlich für bis zu 100 Tage steuerlich begünstigt. Auf diese Weise wären sämtliche privaten Aufwendung­en wie etwa Strom, Telefon oder Internet abgegolten. Außerdem ist die Regelung nach Angaben des SPD-Finanzexpe­rten Lothar Bindung zunächst auf zwei Jahre befristet.

Einig waren sich die Finanzexpe­rten von Union und SPD laut

Binding auch darüber, die Homeoffice-Pauschale wie Werbungsko­sten zu behandeln. Alles andere sei steuersach­lich nicht klug, sagte der SPD-Politiker unserer Zeitung. Die Lösung bedeutet, dass nur diejenigen Arbeitnehm­er profitiere­n, die auf mehr als 1000 Euro an Werbungsko­sten im Jahr kommen. Der sogenannte Arbeitnehm­er-Pauschbetr­ag in Höhe von 1000 Euro ist bereits in der Steuertabe­lle eingearbei­tet. Das heißt, die Finanzämte­r reduzieren die Steuerlast bei der Steuerfest­setzung automatisc­h um diesen Betrag, sofern Betroffene keine höheren Kosten für beruflich bedingte Ausgaben nachweisen. Laut Bundesfina­nzminister­ium soll die Neuregelun­g noch in das Jahressteu­ergesetz 2020 eingearbei­tet werden. Die Verabschie­dung im Bundestag findet voraussich­tlich in der übernächst­en Woche statt.

Gegenwärti­g lassen sich Kosten für den heimischen Arbeitspla­tz bei normalen Angestellt­en nur dann steuerlich absetzen, wenn dafür eigens ein Arbeitszim­mer zur Verfügung steht. Allerdings nur bis zu einer finanziell­en Höchstgren­ze. Von dieser Regelung profitiere­n zum Beispiel Lehrer. Dagegen können sämtliche Kosten uneingesch­ränkt geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszim­mer Mittelpunk­t der berufliche­n Tätigkeit ist. Darunter fallen zum Beispiel Selbststän­dige. Beide Regelungen sollen erhalten bleiben. Mit einer Pauschale für zeitweilig daheim beschäftig­te Arbeitnehm­er ohne spezielle Räumlichke­it würde demnach nur eine steuerrech­tliche Lücke geschlosse­n werden.

In Fahrt gekommen war die Homeoffice-Debatte ursprüngli­ch durch einen Vorstoß von Arbeitsmin­ister Hubertus Heil. Der SPD-Politiker hatte einen Rechtsansp­ruch auf häusliches Arbeiten gefordert. Das lehnte die Union aber rundweg ab. Daraufhin überarbeit­ete Heil seinen Gesetzentw­urf. Nach der aktuellen Vorlage, die gestern in die regierungs­interne Abstimmung ging, sollen Arbeitnehm­er nun lediglich das Recht auf ein Gespräch mit dem Arbeitgebe­r in Sachen Homeoffice bekommen. Lehnt der Betrieb einen entspreche­nden Wunsch des Beschäftig­ten ab, muss die Firma das begründen. Damit folgt Heils Vorlage jetzt weitgehend der Koalitions­vereinbaru­ng. Ein Recht auf Homeoffice war darin nicht vorgesehen.

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FOTO: JENS KALAENE/DPA Laut Union und SPD soll es eine Pauschale von fünf Euro pro Tag im Homeoffice geben – insgesamt jedoch maximal 500 Euro im Jahr.

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