Steuerpauschale für Arbeit im Homeoffice
Wer im Homeoffice arbeitet, soll künftig mehr absetzen können. Doch längst nicht alle profitieren von der Neuregelung.
Wer von zu Hause aus arbeitet, soll künftig steuerlich begünstigt werden. Das geht aus einem Kompromiss zwischen Union und SPD hervor. Fünf Euro pro Tag sollen absetzbar sein.
Wegen der Corona-Krise arbeiten viele Beschäftigte von zu Hause aus. Die Union drängt schon länger auf eine bessere Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten im Steuerrecht. Nun hat sich die große Koalition auf eine Homeoffice-Pauschale verständigt.
Nach einer aktuellen Untersuchung des Bundesarbeitsministeriums haben im Juli und August gut 14,6 Millionen Arbeitnehmer von zu Hause aus gearbeitet. Das waren 36 Prozent aller Beschäftigten. Im gleichen Vorjahreszeitraum lag der Anteil nur bei 24 Prozent. Viele haben deshalb auch kein Arbeitszimmer daheim. Sie arbeiten am Küchentisch oder im Wohnzimmer. Das Problem: Dafür können abhängig Beschäftigte kaum etwas steuerlich geltend machen. Obendrein drohen sogar Steuernachzahlungen, weil zum Beispiel bisherige Fahrten zur Firma entfallen.
Vor allem die Union hatte sich deshalb für Korrekturen starkgemacht. Nach dem gestern mit der SPD gefundenen Kompromiss soll es nun eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von fünf Euro pro Tag geben, maximal 500 Euro im Jahr. Das Arbeiten daheim würde demnach jährlich für bis zu 100 Tage steuerlich begünstigt. Auf diese Weise wären sämtliche privaten Aufwendungen wie etwa Strom, Telefon oder Internet abgegolten. Außerdem ist die Regelung nach Angaben des SPD-Finanzexperten Lothar Bindung zunächst auf zwei Jahre befristet.
Einig waren sich die Finanzexperten von Union und SPD laut
Binding auch darüber, die Homeoffice-Pauschale wie Werbungskosten zu behandeln. Alles andere sei steuersachlich nicht klug, sagte der SPD-Politiker unserer Zeitung. Die Lösung bedeutet, dass nur diejenigen Arbeitnehmer profitieren, die auf mehr als 1000 Euro an Werbungskosten im Jahr kommen. Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro ist bereits in der Steuertabelle eingearbeitet. Das heißt, die Finanzämter reduzieren die Steuerlast bei der Steuerfestsetzung automatisch um diesen Betrag, sofern Betroffene keine höheren Kosten für beruflich bedingte Ausgaben nachweisen. Laut Bundesfinanzministerium soll die Neuregelung noch in das Jahressteuergesetz 2020 eingearbeitet werden. Die Verabschiedung im Bundestag findet voraussichtlich in der übernächsten Woche statt.
Gegenwärtig lassen sich Kosten für den heimischen Arbeitsplatz bei normalen Angestellten nur dann steuerlich absetzen, wenn dafür eigens ein Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Allerdings nur bis zu einer finanziellen Höchstgrenze. Von dieser Regelung profitieren zum Beispiel Lehrer. Dagegen können sämtliche Kosten uneingeschränkt geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Darunter fallen zum Beispiel Selbstständige. Beide Regelungen sollen erhalten bleiben. Mit einer Pauschale für zeitweilig daheim beschäftigte Arbeitnehmer ohne spezielle Räumlichkeit würde demnach nur eine steuerrechtliche Lücke geschlossen werden.
In Fahrt gekommen war die Homeoffice-Debatte ursprünglich durch einen Vorstoß von Arbeitsminister Hubertus Heil. Der SPD-Politiker hatte einen Rechtsanspruch auf häusliches Arbeiten gefordert. Das lehnte die Union aber rundweg ab. Daraufhin überarbeitete Heil seinen Gesetzentwurf. Nach der aktuellen Vorlage, die gestern in die regierungsinterne Abstimmung ging, sollen Arbeitnehmer nun lediglich das Recht auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber in Sachen Homeoffice bekommen. Lehnt der Betrieb einen entsprechenden Wunsch des Beschäftigten ab, muss die Firma das begründen. Damit folgt Heils Vorlage jetzt weitgehend der Koalitionsvereinbarung. Ein Recht auf Homeoffice war darin nicht vorgesehen.