Die „Allgemeine Zeitung“(Mainz) meint zu Corona-Hilfen:
„Es versteht sich von selbst, dass die Regierung den vom Lockdown betroffenen Firmen einen Ausgleich zahlt“, sagt das IW – schließlich kommen die staatlichen Vorgaben für viele Betriebe de facto einem Berufsverbot gleich. Allerdings muss die großzügige Verteilung mit der Gießkanne – oder sogar dem Rasensprenger – wirklich die Ausnahme bleiben. Es gilt nun, zielgerichtete und gleichzeitig praktikable Lösungen zu finden, die längerfristig tragen. Sonst leidet das politisch in Corona-Zeiten ohnehin stark strapazierte Gerechtigkeitsempfinden weiter.