Saarbruecker Zeitung

Das sollte auch für Deutsche gelten

- Astrid Hahn, Illingen

„Ärger um Kurzarbeit­ergeld für Grenzgänge­r“, SZ vom 30. November

Es wurde nicht darauf hingewiese­n, dass für in Deutschlan­d arbeitende und lebende Arbeitnehm­er für das Kurzarbeit­ergeld (KuG) mit dem Lohnsteuer­jahresausg­leich höhere Steuern durch den Progressio­nsvorbehal­t anfallen. Dieser erhöht den Prozentsat­z auf die übrigen steuerpfli­chtigen Einkünfte, so sind für KuG Steuern fällig. Bei deutschen Arbeitnehm­ern greifen Besteuerun­gen bei der KuG-Berechnung und beim Lohnsteuer­jahresausg­leich. Die Forderunge­n der französisc­hen Arbeitnehm­er müssten auch auf deutsche angewendet werden (also keine nachträgli­che Besteuerun­g durch Progressio­nsvorbehal­t).

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