Teilerfolg für Unternehmer Gross in Ludwigspark-Streit
(mju) Im seit Wochen andauernden Streit um angebliche Baumängel und offene Rechnungen beim Stadion Ludwigspark zwischen den Baufirmen Gross und dem Ludwigspark-Manager Martin Welker hat erstmals eine gerichtliche Instanz geurteilt. Im Eilverfahren hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken auf Antrag der St. Ingberter Bauunternehmen eine einstweilige Verfügung gegen Martin Welker, Geschäftsführer der Saarbrücker Gesellschaft für Innovation (GIU) und Manager der Großbaustelle Ludwigspark, erlassen.
Demnach wird Welker untersagt, „öffentlich zu behaupten, dass es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Zusammenhang
mit dem Bauvorhaben ‚Ludwigsparkstadion` (LuPa)“und den Baufirmen Gross „um Fälle der Korruption sowie Minderbezahlung“der von dem Unternehmen eingesetzten Mitarbeitern gehe. Verstößt Welker gegen dieses Unterlassungsverbot, droht ihm für jeden Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.
Welker hatte zu der beanstandeten Äußerung in der mündlichen Verhandlung
vor der Kammer behauptet, diese Aussagen seien ihm von den Medien, die ausführlich über seine Vernehmung der Staatsanwaltschaft berichtet haben, in den Mund gelegt worden. Er habe sich zu keinem Zeitpunkt öffentlich über die Baufirma Gross geäußert. Das sieht die Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Rainer Fries wohl nicht so und verweist etwa teilweise auf wörtliche Zitate Welkers in der Berichterstattung. Die Richter erachten es, so steht es im Urteil, „als überwiegend wahrscheinlich und damit als glaubhaft gemacht“, dass der Verfügungsbeklagte, also Welker, tatsächlich die beanstandete Äußerung gemacht hat. Hier handele es sich um unzulässige und ehrenrührige Tatsachenbehauptungen,
von deren Unwahrheit auszugehen sei. Sechs weitere Anträge auf Erlass von Unterlassungsverfügungen gegen Welker lehnte die Kammer dagegen ab. Dies gilt etwa für die Äußerung, bei dem Bauprojekt Ludwigspark seien Leistungen abgerechnet worden, die fehlerhaft oder gar nicht erbracht worden seien. Oder: Die erbrachten Leistungen seien mangelhaft. Bereits in der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass es sich zumindest teilweise um geschützte Meinungsäußerungen und nicht um Tatsachenbehauptungen handele. Zudem seien einige Aussagen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gemacht worden.
Professor Guido Britz, Anwalt der Gross-Firmen, wertete die Entscheidung des Gerichts als „Teilerfolg“. In den abgelehnten Punkten werde mit großer Wahrscheinlichkeit Berufung beim Oberlandesgericht Saarbrücken eingelegt. Stadionmanager Martin Welker teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass auch er Berufung einlegen wird. Er habe die beanstandeten Äußerungen so nie gemacht.