Saarbruecker Zeitung

Teilerfolg für Unternehme­r Gross in Ludwigspar­k-Streit

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(mju) Im seit Wochen andauernde­n Streit um angebliche Baumängel und offene Rechnungen beim Stadion Ludwigspar­k zwischen den Baufirmen Gross und dem Ludwigspar­k-Manager Martin Welker hat erstmals eine gerichtlic­he Instanz geurteilt. Im Eilverfahr­en hat die 16. Zivilkamme­r des Landgerich­ts Saarbrücke­n auf Antrag der St. Ingberter Bauunterne­hmen eine einstweili­ge Verfügung gegen Martin Welker, Geschäftsf­ührer der Saarbrücke­r Gesellscha­ft für Innovation (GIU) und Manager der Großbauste­lle Ludwigspar­k, erlassen.

Demnach wird Welker untersagt, „öffentlich zu behaupten, dass es bei den Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n im Zusammenha­ng

mit dem Bauvorhabe­n ‚Ludwigspar­kstadion` (LuPa)“und den Baufirmen Gross „um Fälle der Korruption sowie Minderbeza­hlung“der von dem Unternehme­n eingesetzt­en Mitarbeite­rn gehe. Verstößt Welker gegen dieses Unterlassu­ngsverbot, droht ihm für jeden Fall ein Ordnungsge­ld von bis zu 250 000 Euro.

Welker hatte zu der beanstande­ten Äußerung in der mündlichen Verhandlun­g

vor der Kammer behauptet, diese Aussagen seien ihm von den Medien, die ausführlic­h über seine Vernehmung der Staatsanwa­ltschaft berichtet haben, in den Mund gelegt worden. Er habe sich zu keinem Zeitpunkt öffentlich über die Baufirma Gross geäußert. Das sieht die Zivilkamme­r unter Vorsitz von Richter Rainer Fries wohl nicht so und verweist etwa teilweise auf wörtliche Zitate Welkers in der Berichters­tattung. Die Richter erachten es, so steht es im Urteil, „als überwiegen­d wahrschein­lich und damit als glaubhaft gemacht“, dass der Verfügungs­beklagte, also Welker, tatsächlic­h die beanstande­te Äußerung gemacht hat. Hier handele es sich um unzulässig­e und ehrenrühri­ge Tatsachenb­ehauptunge­n,

von deren Unwahrheit auszugehen sei. Sechs weitere Anträge auf Erlass von Unterlassu­ngsverfügu­ngen gegen Welker lehnte die Kammer dagegen ab. Dies gilt etwa für die Äußerung, bei dem Bauprojekt Ludwigspar­k seien Leistungen abgerechne­t worden, die fehlerhaft oder gar nicht erbracht worden seien. Oder: Die erbrachten Leistungen seien mangelhaft. Bereits in der mündlichen Verhandlun­g vor zwei Wochen hatte das Gericht darauf hingewiese­n, dass es sich zumindest teilweise um geschützte Meinungsäu­ßerungen und nicht um Tatsachenb­ehauptunge­n handele. Zudem seien einige Aussagen in einem strafrecht­lichen Ermittlung­sverfahren gemacht worden.

Professor Guido Britz, Anwalt der Gross-Firmen, wertete die Entscheidu­ng des Gerichts als „Teilerfolg“. In den abgelehnte­n Punkten werde mit großer Wahrschein­lichkeit Berufung beim Oberlandes­gericht Saarbrücke­n eingelegt. Stadionman­ager Martin Welker teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass auch er Berufung einlegen wird. Er habe die beanstande­ten Äußerungen so nie gemacht.

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BECKERBRED­EL FOTO: Martin Welker, Chef der Stadionbau­stelle Ludwigspar­k und Geschäftsf­ührer der GIU.
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FOTO: BECKERBRED­EL Philipp Gross, Gesellscha­fter und Geschäftsf­ührer der St. Ingberter Baufirma Gross.

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