Saarbruecker Zeitung

Anwalt von erfundenem NSU-Opfer freigespro­chen

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(dpa) Das Landgerich­t Aachen hat den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers vom Vorwurf des Betrugs freigespro­chen. Die Kammer habe keinen vorsätzlic­hen Betrug feststelle­n können, sagte die Richterin. Der Anwalt habe „so ziemlich gegen alle anwaltlich­en Sorgfaltsp­flichten verstoßen“– es gelte aber der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagte­n“. Der Anwalt war im Namen eines Opfers des NSU-Bombenansc­hlags in Köln aufgetrete­n – das vermeintli­che Opfer gab es jedoch gar nicht.

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