Bürger müssen Wege selbst von Schnee und Eis befreien
(red) Der Dezemberanfang brachte zugleich den ersten Schnee des Winters. Auch wenn dieser im Laufe des Dienstags größtenteils wieder schmolz, weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) darauf hin, dass Straßen und Gehwege frei von Eis und Schnee sein müssen. Die meisten Straßen und Gehwege in Saarbrücken unterliegen nicht der Winterdienstverpflichtung des ZKE. Bürgerinnen und Bürger seien verpflichtet, die Abschnitte vor ihren Grundstücken zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist es vorgeschrieben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.
Verantwortlich dafür sind grundsätzlich immer die Eigentümer der anliegenden Häuser oder Grundstücke. Diese müssen vor ihren Grundstücken Eis sofort und Schnee nach Ende des Schneefalls beseitigen. Bei Glätte müssen sogenannte „abstumpfende Streumittel“wie Sand oder Splitt verwendet werden. Nur bei Eisregen, an Steigungen oder anderen Gefahrenstellen ist es erlaubt, Streusalz einzusetzen. Eigentümer können diese Streupflicht auch mit einem entsprechenden Passus im Mietvertrag an ihre Mieter übertragen.
Bei nächtlichen Schneefall sind Bürger verpflichtet, Wege morgens zu räumen (montags bis freitags bis 7 Uhr, am Wochenende bis 9 Uhr). Bis 20 Uhr abends müssen Wege bei Rutschgefahr – unter Umständen also mehrmals täglich – gereinigt werden. Bei größeren Schneemengen darf der zur Seite geräumte Schnee weder Fußgänger noch Autofahrer behindern. Hydranten sowie Gullys müssen dabei frei bleiben, damit das Tauwasser später abfließen kann.
Die Straßen, für die der ZKE zuständig ist, werden nach „differenziertem Winterdienst“geräumt. Zunächst werden die verkehrswichtigen und gleichzeitig durch den Wintereinbruch besonders gefährdeten Stellen und Straßen sowie die Zufahrten zu den Krankenhäusern und die Linien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom Schnee befreit. Zudem erfolgt ein kombinierter Winterdienst (manuell und maschinell) auf Fußgängerüberwegen, Treppen, Brücken, Verbindungswegen und an einigen Haltestellen des ÖPNV, für die der ZKE verantwortlich ist. Weniger befahrene Straßen werden nur bei dringendem Bedarf oder in Ausnahmefällen vom ZKE geräumt. Erst wenn die wichtigsten Straßen frei sind, kann der ZKE, sofern noch Kapazitäten zur Verfügung stehen, die weniger befahrenen Routen räumen und gegebenenfalls mit Feuchtsalz abstreuen. Das teilte der städtische Entsorgungsbetrieb mit.
Weitere Informationen unter www.zke-sb.de/winterdienst