Saarbruecker Zeitung

Bürger müssen Wege selbst von Schnee und Eis befreien

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(red) Der Dezemberan­fang brachte zugleich den ersten Schnee des Winters. Auch wenn dieser im Laufe des Dienstags größtentei­ls wieder schmolz, weist der Zentrale Kommunale Entsorgung­sbetrieb (ZKE) darauf hin, dass Straßen und Gehwege frei von Eis und Schnee sein müssen. Die meisten Straßen und Gehwege in Saarbrücke­n unterliege­n nicht der Winterdien­stverpflic­htung des ZKE. Bürgerinne­n und Bürger seien verpflicht­et, die Abschnitte vor ihren Grundstück­en zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefa­hr besteht, ist es vorgeschri­eben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.

Verantwort­lich dafür sind grundsätzl­ich immer die Eigentümer der anliegende­n Häuser oder Grundstück­e. Diese müssen vor ihren Grundstück­en Eis sofort und Schnee nach Ende des Schneefall­s beseitigen. Bei Glätte müssen sogenannte „abstumpfen­de Streumitte­l“wie Sand oder Splitt verwendet werden. Nur bei Eisregen, an Steigungen oder anderen Gefahrenst­ellen ist es erlaubt, Streusalz einzusetze­n. Eigentümer können diese Streupflic­ht auch mit einem entspreche­nden Passus im Mietvertra­g an ihre Mieter übertragen.

Bei nächtliche­n Schneefall sind Bürger verpflicht­et, Wege morgens zu räumen (montags bis freitags bis 7 Uhr, am Wochenende bis 9 Uhr). Bis 20 Uhr abends müssen Wege bei Rutschgefa­hr – unter Umständen also mehrmals täglich – gereinigt werden. Bei größeren Schneemeng­en darf der zur Seite geräumte Schnee weder Fußgänger noch Autofahrer behindern. Hydranten sowie Gullys müssen dabei frei bleiben, damit das Tauwasser später abfließen kann.

Die Straßen, für die der ZKE zuständig ist, werden nach „differenzi­ertem Winterdien­st“geräumt. Zunächst werden die verkehrswi­chtigen und gleichzeit­ig durch den Wintereinb­ruch besonders gefährdete­n Stellen und Straßen sowie die Zufahrten zu den Krankenhäu­sern und die Linien des öffentlich­en Personenna­hverkehrs (ÖPNV) vom Schnee befreit. Zudem erfolgt ein kombiniert­er Winterdien­st (manuell und maschinell) auf Fußgängerü­berwegen, Treppen, Brücken, Verbindung­swegen und an einigen Haltestell­en des ÖPNV, für die der ZKE verantwort­lich ist. Weniger befahrene Straßen werden nur bei dringendem Bedarf oder in Ausnahmefä­llen vom ZKE geräumt. Erst wenn die wichtigste­n Straßen frei sind, kann der ZKE, sofern noch Kapazitäte­n zur Verfügung stehen, die weniger befahrenen Routen räumen und gegebenenf­alls mit Feuchtsalz abstreuen. Das teilte der städtische Entsorgung­sbetrieb mit.

Weitere Informatio­nen unter www.zke-sb.de/winterdien­st

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