Schneidewind-Prozess: Ist Schöffin befangen?
Die Staatsanwaltschaft prüft einen Befangenheitsantrag gegen Maria Vermeulen, SPD-Bürgermeisterin von Mandelbachtal, die als Laienrichterin im Prozess gegen den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) mitwirkt.
Die Staatsanwaltschaft prüft einen Befangenheitsantrag gegen Maria Vermeulen, der Bürgermeisterin von Mandelbachtal (SPD). Sie ist Schöffin im Revisionsprozess wegen Untreue gegen den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD).
Besetzung der Schöffen im zweiten Anlauf der Verhandlung zur „Detektiv-Affäre“um Homburgs suspendierten Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) könnte am nächsten Verhandlungstag zum Thema werden. Am kommenden Montag, 7. Dezember, soll das Saarbrücker Landgericht zum zweiten Mal in der Sache tagen. Und wieder wird Maria Vermeulen als Schöffin dabei sein, ebenso wie ein weiterer Schöffe und drei hauptberufliche Richterinnen. Alle haben im Prozess bei Beratungen gleiches Stimmrecht. Vermeulen ist als Bürgermeisterin der Saarpfalz-Gemeinde Mandelbachtal in ähnlicher Position wie Schneidewind bis zu seiner Suspendierung. Sie gehört wie er dem SPD-Kreisverband Saarpfalz an. Umstände, die zum Eröffnungstermin bei Prozessbeobachtern die Frage der Neutralität der Schöffin aufwarfen.
Auf Anfrage hatte die 52-Jährige erklärt, sie sei bereits vor ihrer Wahl zur Rathauschefin als Schöffin berufen worden. Ihre Berufung erfolgte laut Landgerichtssprecherin Christiane Schmitt 2018 für die Jahre 2019 bis 2023. Als Bürgermeisterin gewählt wurde sie in einer Stichwahl im Juni 2019, ihr Amt trat sie im Oktober 2019 an. Auf telefonische Nachfrage bei ihrem Vorzimmer im Mandelbachtaler Rathaus am Dienstag hieß es, Vermeulen wolle sich zu ihrer Schöffentätigkeit im Schneidewind-Prozess nicht äußern.
Der Staatsanwaltschaft war nach eigenen Angaben am ersten Verhandlungstag nicht klar, dass durch Funktion und Parteizugehörigkeit Vermeulens eine Befangenheit im Schneidewind-Prozess bestehen könnte, wie Pressestaatsanwalt Mario Krah auf Anfrage erklärt. Das war offenbar erst durch die Berichterstattung unserer Zeitung klar geworden. Diese „betreffenden Umstände werden nun zeitnah bewertet“. Eine Entscheidung werde bis zum nächsten Verhandlungstag fallen. Die Staatsanwaltschaft könnte dann einen Befangenheitsantrag nachholen. Da das erste Urteil in der Detektiv-Affäre vom Januar 2019 durch den Bundesgerichtshof kassiert wurde und der Prozess neu aufgerollt werden muss, könnte eine mögliche Befangenheit einer Schöffin bei einem Urteil zum Problem werden.
Weder Richter noch Schöffen sind indes im laufenden Prozess austauschbar, so Schmitt. Die Sprecherin
des Landgerichts erläutert die rechtliche Lage so: Über einen Befangenheitsantrag könnte in einer Unterbrechung der Verhandlung sofort entschieden, er könnte aber auch zunächst zurückgestellt werden, um den Prozesstag zu Ende zu bringen. Die hauptberuflichen Richterinnen müssten in jedem Fall darüber urteilen, ob die Besorgnis einer Befangenheit begründet sein könnte. Vermeulen müsste gegebenenfalls Stellung nehmen, die Staatsanwaltschaft erhielte diese zur Kenntnis. Wenn man Vermeulen wirklich wegen Befangenheit ablehnte, würde der Prozess platzen und müsste neu terminiert werden.
Dass Vermeulen als Schöffin in dem Verfahren sitzt, ist Zufall, erläutert Schmitt weiter. Schöffen würden durch die Wahlausschüsse der Gemeinden gewählt und dann jeweils im Dezember den Strafkammern zugeteilt, wenn die richterliche Geschäftsordnung fürs Folgejahr klar ist. Wer als Schöffe in welchem Prozess genau mitwirkt, wird ausgelost. Es zählt der Auftakt des Prozesses, der Gewählte begleitet diesen
Prozess dann bis zum Urteil. Das erklärt, warum Vermeulen am Tag der Schneidewind-Revision auch in einem anderen Prozess auf der Richterbank saß.
Allerdings könnten auch Schöffen (wie Richter, Verteidiger oder Staatsanwälte), eine Befangenheit selbst anmelden, wenn sie nach Bekanntwerden der Prozessbeteiligten eine entsprechende Befürchtung hegten. Dies ist aber bislang nicht passiert. Offen bleibt nun, ob die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag stellt.