Firma lagert illegal Müll auf dem Rodenhof
Meterhohe Sichtblenden und ein breites Metalltor schirmen das Gelände der Firma von der Außenwelt ab. Nur gelegentlich lässt ein Stück Maschendrahtzaun den Blick auf das frei, was dahinter liegt: nämlich Massen von Müll.
Dazu gehören Bauschutt, Aushub, Altholz, Container voller Müllsäcke und anderes mehr. Die ganze Halde ist ungeschützt der Witterung ausgesetzt.
Bei der besagten Firma handelt es sich um ein Abbruchunternehmen, das dafür zuständig ist, Hoch- und Tiefbauten so weit abzutragen, dass der entsprechende Baugrund wieder für neue Zwecke genutzt werden kann. Dazu gehört auch die fachgerechte Entsorgung der Baumaterialien,
die bei diesen Arbeiten anfallen.
Doch genau das soll die Firma versäumt haben. Stattdessen würden die Abfälle auf dem Gelände der ehemaligen Sandgrube auf dem Rodenhof gegenüber dem Güterbahnhof gelagert und behandelt, sagt der Malstatter FDP-Politiker Gunter Feneis.
„Das Errichten und Betreiben einer solchen Anlage bedürfen der vorherigen Genehmigung nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)“, erklärt Sabine Schorr, die Sprecherin des Umweltministeriums.
Dieses Gesetz regelt die schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt zum Beispiel durch Luftverunreinigung, Geräusche und Erschütterungen. Es soll Menschen, Tiere,
Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen, sagt Schorr.
Diese Genehmigung sei allerdings weder erteilt worden, noch habe sie der Betreiber beantragt, erklärt Schorr: „Die Anlage ist folglich formell illegal.“Zudem entspreche der Umgang mit den Abfällen nicht den einschlägigen Vorschriften.
„Der Sandboden ist höchst ungeeignet für die Lagerung von Bauabfällen und der Schwerlastverkehr der Firma belastet die engen Straßen um die genutzte Fläche herum“, erklärt Bezirksratsmitglied Gunter Feneis in einer Presseerklärung.
Außerdem würden sich die Anwohner durch die Arbeiten des Betriebs
belästigt fühlen und hätten Beschwerden eingereicht. Aufgrund der umwelt- und abfallrechtlichen Missstände hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) nach Angaben Schorrs den Betrieb untersagt und auch die Räumung durch das Ordnungsamt der Stadt Saarbrücken verfügt. Laut Stadtpressesprecher Thomas Blug hat die Landeshauptstadt eine polizeiliche Verfügung gegen den Betreiber der Anlage erwirkt, in der er dazu aufgefordert wird, die Abfälle in Abschnitten zu beseitigen. Die Beseitigung der letzten Abfälle sollte demnach bis zum 16. Oktober erfolgen. Eine Kontrolle des Ordnungsamtes nach Ablauf dieser Frist habe allerdings ergeben, dass zwar ein Teil entfernt wurde, aber sich nach wie vor ein größerer Bestand auf dem Gelände befinde.
Hinzu komme, dass die Firma zwischenzeitlich insolvent sei und eine Kontaktaufnahme somit nur noch über einen Insolvenzverwalter möglich ist, erklärt Blug weiter. Ob und wann das Unternehmen das Gelände komplett von den Müll befreit, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.