Saarbruecker Zeitung

In Heusweiler keine Erhöhung der Grundsteue­r

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(dg) Im Zuge der Grundsteue­rreform sollen alle Grundstück­seigentüme­r ab dem 1. Januar 2021 zur Abgabe einer elektronis­chen „Feststellu­ngserkläru­ng“aufgeforde­rt werden. Jedem Grundstück wird dann ein Aktenzeich­en zugeordnet: Ordnungskr­iterium wird das bundeseinh­eitliche „Einheitswe­rt-Aktenzeich­en“(EWAZ) sein, das dem Grundsteue­r-Pflichtige­n auf dem Steuerbesc­heid der Gemeinde mitzuteile­n ist. Deshalb muss die Gemeinde Heusweiler ab Januar neue Steuerbesc­heide an alle Steuerpfli­chtigen versenden. Bisher verschickt­e die Gemeinde nur Änderungsb­escheide, ansonsten blieben die als „Dauer-Bescheide“erlassenen Festsetzun­gsbescheid­e bestandskr­äftig.

Im Finanzauss­chuss des Heusweiler Gemeindera­tes wurde nun darüber beraten, ob man im Zuge dieser Reform nicht auch gleich die Grundsteue­r A und B sowie die Gewerbeste­uer anheben könnte, zumal die letzte Erhöhung aus dem Jahr 2015 stammt und Heusweiler bei all diesen Steuerarte­n unter dem Landesdurc­hschnitt liege, hieß es im Ausschuss.

So beträgt der durchschni­ttliche Hebesatz bei der Grundsteue­r A landesweit 298 Prozent, in Heusweiler 260 Prozent; bei der Grundsteue­r B sind durchschni­ttlich 439 Prozent veranschla­gt, in Heusweiler 360 Prozent, und bei der Gewerbeste­uer sind es landesweit im Durchschni­tt 445 Prozent, in Heusweiler 428 Prozent. Der Heusweiler Gemeindera­t beschloss jetzt jedoch einstimmig, keine der genannten Steuern zu erhöhen: „Auf Grund der jetzigen wirtschaft­lichen Situation ist es für uns kein Thema, jetzt die Steuern zu erhöhen“, sagte Manfred Schmidt (CDU). Das sahen alle anderen Fraktionen genauso.

Stefan Schmidt (SPD) regte jedoch an, wieder eine Grundsteue­r C („Baulastste­uer“) einzuführe­n. Sie war eine in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d 1961 und 1962 erhobene spezielle Ausprägung der Grundsteue­r, die damals zum einen Bodenspeku­lation verhindern sollte, zum anderen aber auch das Schließen von Baulücken fördern sollte. „Wir haben sehr viele unbebaute Grundstück­e und es gibt viele Eigentümer, die nicht verkaufen wollen und auch nicht bebauen würden. Das sehe ich als Spekulatio­nsobjekte. Es ist nicht sozial und nicht gerecht“, sagte Stefan Schmidt. Er schlug vor, dass die Gemeindeve­rwaltung beim Land auf die Wiedereinf­ührung einer solchen Baulastste­uer hinwirken solle. Dazu konnte sich der Rat jedoch mehrheitli­ch noch nicht entschließ­en.

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