In Heusweiler keine Erhöhung der Grundsteuer
(dg) Im Zuge der Grundsteuerreform sollen alle Grundstückseigentümer ab dem 1. Januar 2021 zur Abgabe einer elektronischen „Feststellungserklärung“aufgefordert werden. Jedem Grundstück wird dann ein Aktenzeichen zugeordnet: Ordnungskriterium wird das bundeseinheitliche „Einheitswert-Aktenzeichen“(EWAZ) sein, das dem Grundsteuer-Pflichtigen auf dem Steuerbescheid der Gemeinde mitzuteilen ist. Deshalb muss die Gemeinde Heusweiler ab Januar neue Steuerbescheide an alle Steuerpflichtigen versenden. Bisher verschickte die Gemeinde nur Änderungsbescheide, ansonsten blieben die als „Dauer-Bescheide“erlassenen Festsetzungsbescheide bestandskräftig.
Im Finanzausschuss des Heusweiler Gemeinderates wurde nun darüber beraten, ob man im Zuge dieser Reform nicht auch gleich die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer anheben könnte, zumal die letzte Erhöhung aus dem Jahr 2015 stammt und Heusweiler bei all diesen Steuerarten unter dem Landesdurchschnitt liege, hieß es im Ausschuss.
So beträgt der durchschnittliche Hebesatz bei der Grundsteuer A landesweit 298 Prozent, in Heusweiler 260 Prozent; bei der Grundsteuer B sind durchschnittlich 439 Prozent veranschlagt, in Heusweiler 360 Prozent, und bei der Gewerbesteuer sind es landesweit im Durchschnitt 445 Prozent, in Heusweiler 428 Prozent. Der Heusweiler Gemeinderat beschloss jetzt jedoch einstimmig, keine der genannten Steuern zu erhöhen: „Auf Grund der jetzigen wirtschaftlichen Situation ist es für uns kein Thema, jetzt die Steuern zu erhöhen“, sagte Manfred Schmidt (CDU). Das sahen alle anderen Fraktionen genauso.
Stefan Schmidt (SPD) regte jedoch an, wieder eine Grundsteuer C („Baulaststeuer“) einzuführen. Sie war eine in der Bundesrepublik Deutschland 1961 und 1962 erhobene spezielle Ausprägung der Grundsteuer, die damals zum einen Bodenspekulation verhindern sollte, zum anderen aber auch das Schließen von Baulücken fördern sollte. „Wir haben sehr viele unbebaute Grundstücke und es gibt viele Eigentümer, die nicht verkaufen wollen und auch nicht bebauen würden. Das sehe ich als Spekulationsobjekte. Es ist nicht sozial und nicht gerecht“, sagte Stefan Schmidt. Er schlug vor, dass die Gemeindeverwaltung beim Land auf die Wiedereinführung einer solchen Baulaststeuer hinwirken solle. Dazu konnte sich der Rat jedoch mehrheitlich noch nicht entschließen.