Kommt Steuer für unbebaute Grundstücke?
Der Hauptausschuss des Völklinger Stadtrats befasst sich am Donnerstag mit der Grundsteuer-Reform.
(red/sm) Wie wirkt sich die Reform der Grundsteuer auf die Stadt Völklingen aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Hauptausschuss des Stadtrats in seiner Sitzung am Donnerstag. Die Reform wird nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hat. 2019 hatte der Finanzausschuss des Bundestags die Reform verabschiedet, aber eigene Regelungen in den Bundesländern zugelassen. Ergebnis war das saarländische Modell.
„Nach Berechnungen des Saar-Finanzministeriums führt das Bundesmodell dazu, dass das Wohnen im Vergleich zum Gewerbe benachteiligt wird. Deshalb sollen im
Saarland unterschiedliche Grundsteuermesszahlen für Wohnen und Gewerbe gelten“, teilt die Stadt Völklingen mit. Dadurch solle verhindert werden, dass Hauseigentümer und Mieter künftig deutlich mehr bezahlen müssen und dass Gewerbeimmobilien besonders von der Reform profitieren.
Das saarländische Modell sorgt nach Angaben der Stadt Völklingen aber nur dafür, dass die Grundsteuer im Durchschnitt nicht so stark steigt. Doch auch nach den Berechnungen des Finanzministeriums gebe es immer noch einzelne Immobilien, deren Eigentümer und Mieter künftig möglicherweise das Doppelte zahlen müssen, andere dafür deutlich weniger. In welchen Fällen das der Fall sein würde, konnte der Kämmerer Stephan Groß am Dienstag nicht sagen. Die Berechnung der Grundsteuer und die Neubewertung der Grundstücke sei Sache des Finanzamts. Die Grundstücke würden zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet, die neue Grundsteuer trete dann 2025 in Kraft, sagte Groß. Bisher galt als Bewertungsgrundlage das Jahr 1964.
Mit der Reform haben Kommunen dann auch die Möglichkeit, eine Grundsteuer C zu erheben, teilt die Verwaltung weiter mit. Diese gilt für unbebaute, aber baureife Grundstücke. „Damit soll der Bodenspekulation vorgebeugt werden, denn bislang konnte der Eigentümer das baureife Grundstück einfach liegenlassen und auf höhere Preise hoffen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Diese Steuer könne die Stadt auch auf einen Stadtteil begrenzen, ergänzte Groß. Eine solche Steuer habe es bereits 1961 gegeben, doch der Gesetzgeber habe sie wieder abgeschafft. Das Grundstücksangebot hatte sich nicht vergrößert, aber finanzschwache Bürger hätten ihre Grundstücke verkaufen müssen.
Wie der Stadtrat entscheiden wird, ist noch offen. Die Sitzung am Donnerstag ist eine Informationsveranstaltung, ein Beschluss soll nicht gefasst werden. Sie beginnt um 17 Uhr im Neuen Rathaus.