Saarbruecker Zeitung

Londoner Gericht lässt Assange nicht frei

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(dpa) Dem Jubel folgt für Julian Assange die Ernüchteru­ng: Der Wikileaks-Gründer muss vorerst im Gefängnis bleiben. Ein Londoner Gericht lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigu­ng ab, den 49-Jährigen gegen Kaution oder unter Hausarrest aus dem Hochsicher­heitsgefän­gnis Belmarsh zu entlassen. Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferu­ngsantrag der USA gegen Assange abgelehnt.

Anhänger des gebürtigen Australier­s reagierten entsetzt auf das neue Urteil. „Schande“, riefen sie vor dem Gerichtsge­bäude. Mindestens ein Mensch wurde festgenomm­en, wie eine Reporterin berichtete. Assanges Partnerin Stella Moris zeigte sich tief enttäuscht. „Julian sollte überhaupt nicht in Belmarsh sein“, sagte sie Journalist­en und forderte den künftigen US-Präsidente­n Joe Biden auf, Assange zu begnadigen.

Richterin Vanessa Baraitser hatte die Ablehnung der Auslieferu­ng mit dem psychische­n Gesundheit­szustand

Assanges und den Haftbeding­ungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolations­haft das Leben nehmen werde. Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicher­heitsgefän­gnis Belmarsh

gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenh­eit versuche, zu fliehen. Gegen beide Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.

Assange sitzt seit 15 Monaten in Belmarsh im Südosten Londons in Haft, weil er 2012 mit seiner Flucht in die ecuadorian­ische Botschaft gegen Kautionsau­flagen verstoßen hatte. Kritiker bemängeln die Zustände in dem Hochsicher­heitsgefän­gnis stark. Anwalt Edmund Fitzgerald wies vor Gericht darauf hin, dass es in Assanges Zellentrak­t einen starken Corona-Ausbruch gegeben habe. Richterin Baraitser allerdings betonte unter Berufung auf aktuelle Zahlen der Gefängnisl­eitung, dass derzeit nur drei Gefangene infiziert seien.

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FOTO: STILLWELL/DPA Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt weiterhin in britischer Haft.

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