Günstige FFP2-Masken für Risikogruppen
Die saarländischen Apotheken haben damit begonnen, stark vergünstigte FFP2Masken an Risikogruppen auszugeben. Voraussetzung ist die Vorlage eines Berechtigungs-Coupons.
Die Apotheken im Saarland haben begonnen, stark im Preis reduzierte FFP2-Atemschutzmasken für Menschen über 60 Jahre oder mit einer Vorerkrankung anzubieten. Davon profitieren landesweit rund 300 000 Menschen.
Kostenlose Masken für Corona-Risikopatienten – seit 15. Dezember verteilt der Bund über die deutschen Apotheken FFP2-Masken an etwa 27 Millionen Bundesbürger. 15 für jeden Risikopatienten, rechnerisch eine pro Winterwoche, verteilt in zwei Aktionen mit Hilfe der Apotheken und Krankenkassen. 2,5 Milliarden Euro lässt sich der Bund seine so genannte „Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung“kosten. Eine Maske schlägt mit sechs Euro zu Buche.
Die Masken sind für Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Oder für Jüngere, die Vorerkrankungen haben (siehe Info). Insgesamt sind das etwa 300 000 Menschen im Saarland. Sie durften sich in einem ersten Schritt in der Apotheke ihrer Wahl bis Ende des vergangenen Jahres jeweils drei Masken pro Person abholen. Ohne großen bürokratischen Aufwand. Sie mussten sich einfach ausweisen oder versichern, dass sie Risikopatient sind, um kostenlos an die nahezu sicheren FFP2-Masken zu kommen. Sie filtern Partikel besonders wirksam aus der Atemluft. Bei Tests müssen sie mindestens 94 Prozent von Test-Aerosole aus der Atemluft herausfiltern.
Die erste Verteilaktion „hat funktioniert, obwohl die Apotheken praktisch keine Vorbereitungszeit hatten und der Run auf die Masken groß war“, sagt Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes. Bereits in den ersten sieben Tagen der Verteilaktion hätten die Pharmazeuten rund 84 Prozent aller Nachfragenden mit drei Masken versorgt. „Die Maskenverteilung neben dem Tagesgeschäft zu stemmen, war für die Kolleginnen und Kollegen ein großer Kraftakt“, betont Saar. Etwa 30 Prozent der Apotheken hätten sogar zusätzliches Personal beschäftigt, um die Verteilaktion zu stemmen. Zwar lägen keine genauen Zahlen vor, die Apothekerkammer schätzt aber, dass ein Großteil der 300 000 berechtigten Menschen das Angebot der drei kostenlosen Masken bislang angenommen hat.
An Neujahr hat nun die zweite Phase der Verteilaktion begonnen. Sie verläuft etwas formeller als die erste. Diesmal verschicken Krankenkassen an die Risikopatienten zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken. Die Briefe gehen in folgender Reihenfolge raus: Zuerst bekommen sie Personen ab 75 Jahren, dann Risikopatienten ab 70 Jahren und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, hernach Personen ab 60 Jahren. Die Risikopatienten müssen sich dabei um nichts kümmern. Ihre Kassen schreiben sie an.
Auf den zugeschickten Coupons verzeichnen die Kassen zwei Zeiträume, in denen die Berechtigten in den Apotheken jeweils sechs Masken abholen können. Der erste Zeitraum startete am 1. Januar und läuft bis zum 28. Februar; der zweite vom 16. Februar bis zum 15. April.
Diesmal ist die Maske nicht kostenlos. Löst der Risikopatient die Coupons in der Apotheke ein, muss er pro Gutschein einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. Dass Hartgeld ein relevanter Übetragungsträger für das Virus sei, bezweifeln Experten. Dass einige Apotheken ihren Kunden die zwei Euro erlassen wollen, scheint hingegen sicher. So soll es auch im Saarland Apotheken geben, die darüber nachdenken, den Eigenanteil von zwei Euro nicht zu kassieren, Schutzmasken on top abzugeben oder Einkaufsgutscheine zu verteilen. Vermutlich auch, um Kunden anzulocken. Ob das zulässig ist, mag die Apothekenkammer nicht einschätzen. Aus dem Wortlaut der „Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung“eine Geld-Einziehungspflicht für Apotheken zu entnehmen, sei rechtlich mehr als zweifelhaft. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sieht das ähnlich, rät den
Apothekern aber, die Gebühr zu erheben, „um eine verantwortungsvolle Inanspruchnahme der bereitgestellten Schutzmasken zu gewährleisten, und diese nicht als Wettbewerbsinstrument zu nutzen. Eine rechtliche Möglichkeit, dies im Einzelfall zu unterbinden, sehen wir jedoch nicht“, sagte der Verband der Apothekerzeitung.
Die Apothekeninhaber im Saarland fühlen sich laut Kammer in jedem Fall gut gerüstet für die zweite Verteilaktion und gehen davon aus, dass sie die Nachfrage bedienen können. Einige Apotheken wollen Anspruchsberechtigte auch per Botendienst mit Masken versorgen, teilt die Kammer mit. Damit wirklich jeder Risikopatient im Saarland zu seinen (fast) kostenlosen FFP2-Masken kommt.