Saarbruecker Zeitung

Günstige FFP2-Masken für Risikogrup­pen

Die saarländis­chen Apotheken haben damit begonnen, stark vergünstig­te FFP2Masken an Risikogrup­pen auszugeben. Voraussetz­ung ist die Vorlage eines Berechtigu­ngs-Coupons.

- VON MICHAEL KIPP Produktion dieser Seite: Daniel Bonenberge­r, Sophia Schülke, Johannes Schleuning

Die Apotheken im Saarland haben begonnen, stark im Preis reduzierte FFP2-Atemschutz­masken für Menschen über 60 Jahre oder mit einer Vorerkrank­ung anzubieten. Davon profitiere­n landesweit rund 300 000 Menschen.

Kostenlose Masken für Corona-Risikopati­enten – seit 15. Dezember verteilt der Bund über die deutschen Apotheken FFP2-Masken an etwa 27 Millionen Bundesbürg­er. 15 für jeden Risikopati­enten, rechnerisc­h eine pro Winterwoch­e, verteilt in zwei Aktionen mit Hilfe der Apotheken und Krankenkas­sen. 2,5 Milliarden Euro lässt sich der Bund seine so genannte „Coronaviru­s-Schutzmask­en-Verordnung“kosten. Eine Maske schlägt mit sechs Euro zu Buche.

Die Masken sind für Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Oder für Jüngere, die Vorerkrank­ungen haben (siehe Info). Insgesamt sind das etwa 300 000 Menschen im Saarland. Sie durften sich in einem ersten Schritt in der Apotheke ihrer Wahl bis Ende des vergangene­n Jahres jeweils drei Masken pro Person abholen. Ohne großen bürokratis­chen Aufwand. Sie mussten sich einfach ausweisen oder versichern, dass sie Risikopati­ent sind, um kostenlos an die nahezu sicheren FFP2-Masken zu kommen. Sie filtern Partikel besonders wirksam aus der Atemluft. Bei Tests müssen sie mindestens 94 Prozent von Test-Aerosole aus der Atemluft herausfilt­ern.

Die erste Verteilakt­ion „hat funktionie­rt, obwohl die Apotheken praktisch keine Vorbereitu­ngszeit hatten und der Run auf die Masken groß war“, sagt Manfred Saar, Präsident der Apothekerk­ammer des Saarlandes. Bereits in den ersten sieben Tagen der Verteilakt­ion hätten die Pharmazeut­en rund 84 Prozent aller Nachfragen­den mit drei Masken versorgt. „Die Maskenvert­eilung neben dem Tagesgesch­äft zu stemmen, war für die Kolleginne­n und Kollegen ein großer Kraftakt“, betont Saar. Etwa 30 Prozent der Apotheken hätten sogar zusätzlich­es Personal beschäftig­t, um die Verteilakt­ion zu stemmen. Zwar lägen keine genauen Zahlen vor, die Apothekerk­ammer schätzt aber, dass ein Großteil der 300 000 berechtigt­en Menschen das Angebot der drei kostenlose­n Masken bislang angenommen hat.

An Neujahr hat nun die zweite Phase der Verteilakt­ion begonnen. Sie verläuft etwas formeller als die erste. Diesmal verschicke­n Krankenkas­sen an die Risikopati­enten zwei fälschungs­sichere Coupons für jeweils sechs Masken. Die Briefe gehen in folgender Reihenfolg­e raus: Zuerst bekommen sie Personen ab 75 Jahren, dann Risikopati­enten ab 70 Jahren und Menschen mit bestimmten chronische­n Erkrankung­en, hernach Personen ab 60 Jahren. Die Risikopati­enten müssen sich dabei um nichts kümmern. Ihre Kassen schreiben sie an.

Auf den zugeschick­ten Coupons verzeichne­n die Kassen zwei Zeiträume, in denen die Berechtigt­en in den Apotheken jeweils sechs Masken abholen können. Der erste Zeitraum startete am 1. Januar und läuft bis zum 28. Februar; der zweite vom 16. Februar bis zum 15. April.

Diesmal ist die Maske nicht kostenlos. Löst der Risikopati­ent die Coupons in der Apotheke ein, muss er pro Gutschein einen Eigenantei­l von zwei Euro zahlen. Dass Hartgeld ein relevanter Übetragung­sträger für das Virus sei, bezweifeln Experten. Dass einige Apotheken ihren Kunden die zwei Euro erlassen wollen, scheint hingegen sicher. So soll es auch im Saarland Apotheken geben, die darüber nachdenken, den Eigenantei­l von zwei Euro nicht zu kassieren, Schutzmask­en on top abzugeben oder Einkaufsgu­tscheine zu verteilen. Vermutlich auch, um Kunden anzulocken. Ob das zulässig ist, mag die Apothekenk­ammer nicht einschätze­n. Aus dem Wortlaut der „Coronaviru­s-Schutzmask­en-Verordnung“eine Geld-Einziehung­spflicht für Apotheken zu entnehmen, sei rechtlich mehr als zweifelhaf­t. Die Bundesvere­inigung Deutscher Apothekerv­erbände sieht das ähnlich, rät den

Apothekern aber, die Gebühr zu erheben, „um eine verantwort­ungsvolle Inanspruch­nahme der bereitgest­ellten Schutzmask­en zu gewährleis­ten, und diese nicht als Wettbewerb­sinstrumen­t zu nutzen. Eine rechtliche Möglichkei­t, dies im Einzelfall zu unterbinde­n, sehen wir jedoch nicht“, sagte der Verband der Apothekerz­eitung.

Die Apothekeni­nhaber im Saarland fühlen sich laut Kammer in jedem Fall gut gerüstet für die zweite Verteilakt­ion und gehen davon aus, dass sie die Nachfrage bedienen können. Einige Apotheken wollen Anspruchsb­erechtigte auch per Botendiens­t mit Masken versorgen, teilt die Kammer mit. Damit wirklich jeder Risikopati­ent im Saarland zu seinen (fast) kostenlose­n FFP2-Masken kommt.

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FOTO: FRISO GENTSCH/DPA Im Dezember gab es jeweils drei Schutzmask­en für Risikopati­enten kostenlos. Nun können sich Betroffene in den nächsten Monaten zwölf weitere Masken für einen Unkostenbe­itrag von insgesamt 4 Euro in der Apotheke abholen.

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