Saarbruecker Zeitung

Schneidewi­nd durch früheren Amtsleiter erneut schwer belastet

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(pn) Der Donnerstag war wahrlich kein guter Tag für den derzeit suspendier­ten Homburger Oberbürger­meister Rüdiger Schneidewi­nd (52, SPD). Schon vor dem fünften Verhandlun­gstag im Wiederaufn­ahmeverfah­ren am Landgerich­t Saarbrücke­n wurde bekannt, dass die Staatsanwa­ltschaft ein weiteres Verfahren gegen ihn eingeleite­t hat (wir berichtete­n).

In der Verhandlun­g selbst belastete der frühere Leiter des Rechtsund Ordnungsam­tes der Stadt

Homburg, Gerd-Michael Juen, dann den früheren Verwaltung­schef schwer. Juen wurde im Jahr 2015 von Schneidewi­nd beauftragt, eine Detektei zur Überwachun­g von vier Mitarbeite­rn des städtische­n Baubetrieb­shofes zu finden, nachdem von Informante­n auf Unregelmäß­igkeiten hingewiese­n wurde. Es ging um Geschäfte der so genannten „Holz-Mafia“, die angeblich Holz aus dem städtische­n Forst privat verhökert habe. Auch von Werkzeug, das unerlaubt den Besitzer gewechselt habe, also von Diebstahl, war die Rede. In Düsseldorf wurde Fachgebiet­sleiter Juen fündig und stellte den Kontakt zwischen der Detektei und seinem „Chef“her. Nach eigener Aussage habe er sich auch um die rechtliche Seite des Engagement­s gekümmert. Er sei schließlic­h auf einen Vermerk eines Gerichtsur­teils gestoßen, wonach eine detektivis­che Beobachtun­g von städtische­n Mitarbeite­rn über vier komplette Tage erlaubt sei – 32 Stunden, verteilt auf zehn Arbeitstag­e. Allerdings gab der frühere

Rechtsamts­leiter zu, dass er dies zwar telefonisc­h Schneidewi­nd mitgeteilt, aber anschließe­nd vergessen habe, es schriftlic­h zu vermerken. Bei diesem Punkt hakte später auch Schneidewi­nds Verteidige­r Joachim Giring mehrfach nach und wollte die Glaubwürdi­gkeit des Zeugen in Frage stellen. Juen blieb bei seiner Aussage. Für ihn sei klar gewesen: zehn Tage Observatio­n, dann sei Schluss.

Für den Ausgang des Prozesses kann eine weitere Aussage mitentsche­idend sein, geht es doch vor

Gericht um die Klärung der Frage, ob Schneidewi­nd bei der Vertragsun­terzeichnu­ng beziehungs­weise der -verlängeru­ng eigenmächt­ig gehandelt hat. Anfang Oktober 2015, bevor ein erstes Gespräch mit dem Detektei-Geschäftsf­ührer und dem OB angestande­n hat, sei Juen in Urlaub gewesen. Zuvor habe er seinem Verwaltung­schef dringend geraten, „Vorsicht walten zu lassen“– sprich noch nichts zu unterschre­iben bis zu seiner Rückkehr. Es kam anders: Als der Fachbereic­hsleiter aus dem Urlaub zurückkam, habe ihm Schneidewi­nd der unterzeich­neten Vertrag unter die Nase gehalten.

Als Juen lautstark protestier­t habe, habe Schneidewi­nd nur lapidar gesagt: „Kümmere Dich um Deine Arbeit, ich mache Politik.“Er sei schließlic­h sein Vorgesetzt­er und entscheide allein. Er solle den Vertrag lesen und dann abheften. Juen prüfte das Schriftstü­ck nicht, „dazu hatte ich keinen Auftrag. Ich hatte im Gegenteil den Eindruck, dass der Detektei-Einsatz jetzt Chefsache ist“.

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