Schneidewind durch früheren Amtsleiter erneut schwer belastet
(pn) Der Donnerstag war wahrlich kein guter Tag für den derzeit suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (52, SPD). Schon vor dem fünften Verhandlungstag im Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Saarbrücken wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren gegen ihn eingeleitet hat (wir berichteten).
In der Verhandlung selbst belastete der frühere Leiter des Rechtsund Ordnungsamtes der Stadt
Homburg, Gerd-Michael Juen, dann den früheren Verwaltungschef schwer. Juen wurde im Jahr 2015 von Schneidewind beauftragt, eine Detektei zur Überwachung von vier Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofes zu finden, nachdem von Informanten auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen wurde. Es ging um Geschäfte der so genannten „Holz-Mafia“, die angeblich Holz aus dem städtischen Forst privat verhökert habe. Auch von Werkzeug, das unerlaubt den Besitzer gewechselt habe, also von Diebstahl, war die Rede. In Düsseldorf wurde Fachgebietsleiter Juen fündig und stellte den Kontakt zwischen der Detektei und seinem „Chef“her. Nach eigener Aussage habe er sich auch um die rechtliche Seite des Engagements gekümmert. Er sei schließlich auf einen Vermerk eines Gerichtsurteils gestoßen, wonach eine detektivische Beobachtung von städtischen Mitarbeitern über vier komplette Tage erlaubt sei – 32 Stunden, verteilt auf zehn Arbeitstage. Allerdings gab der frühere
Rechtsamtsleiter zu, dass er dies zwar telefonisch Schneidewind mitgeteilt, aber anschließend vergessen habe, es schriftlich zu vermerken. Bei diesem Punkt hakte später auch Schneidewinds Verteidiger Joachim Giring mehrfach nach und wollte die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Frage stellen. Juen blieb bei seiner Aussage. Für ihn sei klar gewesen: zehn Tage Observation, dann sei Schluss.
Für den Ausgang des Prozesses kann eine weitere Aussage mitentscheidend sein, geht es doch vor
Gericht um die Klärung der Frage, ob Schneidewind bei der Vertragsunterzeichnung beziehungsweise der -verlängerung eigenmächtig gehandelt hat. Anfang Oktober 2015, bevor ein erstes Gespräch mit dem Detektei-Geschäftsführer und dem OB angestanden hat, sei Juen in Urlaub gewesen. Zuvor habe er seinem Verwaltungschef dringend geraten, „Vorsicht walten zu lassen“– sprich noch nichts zu unterschreiben bis zu seiner Rückkehr. Es kam anders: Als der Fachbereichsleiter aus dem Urlaub zurückkam, habe ihm Schneidewind der unterzeichneten Vertrag unter die Nase gehalten.
Als Juen lautstark protestiert habe, habe Schneidewind nur lapidar gesagt: „Kümmere Dich um Deine Arbeit, ich mache Politik.“Er sei schließlich sein Vorgesetzter und entscheide allein. Er solle den Vertrag lesen und dann abheften. Juen prüfte das Schriftstück nicht, „dazu hatte ich keinen Auftrag. Ich hatte im Gegenteil den Eindruck, dass der Detektei-Einsatz jetzt Chefsache ist“.