Saarbruecker Zeitung

Acht weitere Saar-Kliniken müssen planbare Operatione­n verschiebe­n

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(kir) Um Intensivbe­tten für die Behandlung von Covid-Patienten freizuhalt­en, werden jetzt in acht weiteren Kliniken planbare Behandlung­en und Operatione­n verschoben. Das hat das Saar-Gesundheit­sministeri­um zunächst bis zum 31. Januar angeordnet, wie es auf Anfrage bestätigte. Für sechs Häuser, darunter die Uniklinik Homburg und das Saarbrücke­r Winterberg-Klinikum, gilt die Regelung bereits seit Dezember. Die Krankenhäu­ser erhalten für die Erlösausfä­lle entweder eine Ausgleichs­zahlung, die vom Land aufgestock­t wird, oder das Land tritt finanziell für den Bund in Vorleistun­g. Derzeit sind etwa 82 Prozent der Intensivbe­tten im Saarland belegt, etwa 15 Prozent der Intensivbe­tten sind mit Covid-19-Patienten belegt. Damit ist das Niveau seit November in etwa konstant.

Die Saarländis­che Krankenhau­sgesellsch­aft (SKG) forderte vom Bund, dringend eine Anschlussr­egelung für den 31. Januar auslaufend­en Rettungssc­hirm zu beschließe­n. Sie zeigte sich enttäuscht, dass Kanzlerin und Ministerpr­äsidenten bei ihrer Konferenz vergangene Woche keine klaren Aussagen dazu getroffen hatten. Von den Ausgleichs­zahlungen

profitiert­en wegen der hohen Anforderun­gen nicht alle Krankenhäu­ser. SKG-Geschäftsf­ührer Thomas Jakobs beklagte „ein hohes Maß an wirtschaft­licher Unsicherhe­it“der Kliniken. Er forderte zudem, die Kliniken von nicht zwingend notwendige­n Dokumentat­ionspflich­ten zu befreien, die Pflegepers­onalunterg­renzen auszusetze­n und die Prüfquote des Medizinisc­hen Dienstes zu beschränke­n.

Dem Vernehmen nach will Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) den Rettungssc­hirm bis Ende Februar verlängern, allerdings nicht auf alle Kliniken ausweiten.

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