Chefarzt kehrt ans Uni-Klinikum zurück
Am Montag endet die Suspendierung von Professor Bernhard Schick. Gegen den ExChef des Uni-Klinikums wird weiter ermittelt.
Berührungen“, wie die Anklagebehörde mitteilte. Nach Angaben einer Ärztin soll der Chefarzt ihr während einer Operation „über den OPTisch hinweg unter dem Vorwand einer medizinischen Erläuterung intensiv an die bekleideten Brüste gefasst haben“. Das berichtete der leitende Oberstaatsanwalt, Michael Görlinger, vor dem Justizausschuss des Landtags. In den Ermittlungsakten finden sich weitere Schilderungen mutmaßlicher Übergriffe.
Wann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungsarbeit abschließen, ob sie Schick anklagen wird, ist offen. Rehabilitiert ist er bei seiner Rückkehr in die HNO-Klinik nicht. Deshalb suchte UKS-Chef Reith in seiner Mitteilung vom Donnerstag eine Balance im Umgang mit der Personalie. Einerseits muss er angemessen auf die massiven Vorwürfe reagieren, andererseits gilt für den Chefarzt der HNO-Klinik die Unschuldsvermutung. „Über die Schuld- oder Unschuldsfrage muss die unabhängige Justiz entscheiden, nicht das UKS“, ließ der Vorstandsvorsitzende des Uni-Klinikums verlauten. Mit dem bisher Suspendierten soll er gesprochen, ihn aufgefordert haben, ihm „regelmäßig Bericht“zu erstatten. Die „Frankfurter Rundschau“berichtet, dass das Wissenschaftsministerium als Dienstaufsicht die Suspendierung „in Absprache“mit Reith aufgehoben habe. Nach SZ-Informationen soll das Ministerium, das bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, die Entscheidung jedoch ohne das UKS getroffen haben. Auch in der Pressemitteilung vom Donnerstag steht gleich im ersten Satz, die Personalentscheidung
sei durch die Staatskanzlei „vor wenigen Tagen mitgeteilt“worden.
Unsere Zeitung hatte bereits im Dezember berichtet, dass Schick am 18. Januar seinen Dienst wieder aufnimmt. Beobachter verwundert, dass die Staatskanzlei den Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht abwartete. Die Behörde argumentiert, dass ein Festhalten an der Maßnahme gegen Schick nur bei „der Gefahr wesentlicher Beeinträchtigungen der Ermittlungen oder des Dienstbetriebes“möglich gewesen wäre. Ausschlaggebend für die Aufhebung der Suspendierung des Professors war, dass die letzte der an der HNO-Klinik verbliebenen Zeuginnen das Haus vorerst verlässt. Die Ärztin hatte laut Staatskanzlei geäußert, „Angst vor dem Beamten zu haben und ihn im klinischen Betrieb zu meiden“. Weil sie bis auf Weiteres nicht an der Klinik arbeitet, darf Schick zurück. Laut „Frankfurter Rundschau“meldete sich Felix Brocher, der in der Staatskanzlei als Ermittlungsführer im Disziplinarverfahren gegen Schick fungiert, am 26. November bei der Anwältin der Zeugin. Brocher soll gesagt haben, er rufe „quasi als Bote des Rechtsanwalts von Professor S. an“. Die Staatskanzlei bestätigt, dass Brocher der Frau ein Gesprächsangebot von Schick übermittelte. Es sei „durchaus möglich“, dass der Ermittler sich „als Bote“bezeichnete, erklärt Regierungssprecher Alexander Zeyer. Denn es habe keinesfalls der Eindruck erweckt werden sollen, „die Disziplinarbehörde wolle die Zeugin zu einem solchen Gespräch bewegen“. Die Linksfraktion sieht in dem Anruf ein „mögliches Einwirken der Staatskanzlei auf Zeugen“und fordert „vollumfänglich Aufklärung“.