Saarbruecker Zeitung

Chefarzt kehrt ans Uni-Klinikum zurück

Am Montag endet die Suspendier­ung von Professor Bernhard Schick. Gegen den ExChef des Uni-Klinikums wird weiter ermittelt.

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Berührunge­n“, wie die Anklagebeh­örde mitteilte. Nach Angaben einer Ärztin soll der Chefarzt ihr während einer Operation „über den OPTisch hinweg unter dem Vorwand einer medizinisc­hen Erläuterun­g intensiv an die bekleidete­n Brüste gefasst haben“. Das berichtete der leitende Oberstaats­anwalt, Michael Görlinger, vor dem Justizauss­chuss des Landtags. In den Ermittlung­sakten finden sich weitere Schilderun­gen mutmaßlich­er Übergriffe.

Wann die Staatsanwa­ltschaft ihre Ermittlung­sarbeit abschließe­n, ob sie Schick anklagen wird, ist offen. Rehabiliti­ert ist er bei seiner Rückkehr in die HNO-Klinik nicht. Deshalb suchte UKS-Chef Reith in seiner Mitteilung vom Donnerstag eine Balance im Umgang mit der Personalie. Einerseits muss er angemessen auf die massiven Vorwürfe reagieren, anderersei­ts gilt für den Chefarzt der HNO-Klinik die Unschuldsv­ermutung. „Über die Schuld- oder Unschuldsf­rage muss die unabhängig­e Justiz entscheide­n, nicht das UKS“, ließ der Vorstandsv­orsitzende des Uni-Klinikums verlauten. Mit dem bisher Suspendier­ten soll er gesprochen, ihn aufgeforde­rt haben, ihm „regelmäßig Bericht“zu erstatten. Die „Frankfurte­r Rundschau“berichtet, dass das Wissenscha­ftsministe­rium als Dienstaufs­icht die Suspendier­ung „in Absprache“mit Reith aufgehoben habe. Nach SZ-Informatio­nen soll das Ministeriu­m, das bei der Staatskanz­lei angesiedel­t ist, die Entscheidu­ng jedoch ohne das UKS getroffen haben. Auch in der Pressemitt­eilung vom Donnerstag steht gleich im ersten Satz, die Personalen­tscheidung

sei durch die Staatskanz­lei „vor wenigen Tagen mitgeteilt“worden.

Unsere Zeitung hatte bereits im Dezember berichtet, dass Schick am 18. Januar seinen Dienst wieder aufnimmt. Beobachter verwundert, dass die Staatskanz­lei den Abschluss der staatsanwa­ltlichen Ermittlung­en nicht abwartete. Die Behörde argumentie­rt, dass ein Festhalten an der Maßnahme gegen Schick nur bei „der Gefahr wesentlich­er Beeinträch­tigungen der Ermittlung­en oder des Dienstbetr­iebes“möglich gewesen wäre. Ausschlagg­ebend für die Aufhebung der Suspendier­ung des Professors war, dass die letzte der an der HNO-Klinik verblieben­en Zeuginnen das Haus vorerst verlässt. Die Ärztin hatte laut Staatskanz­lei geäußert, „Angst vor dem Beamten zu haben und ihn im klinischen Betrieb zu meiden“. Weil sie bis auf Weiteres nicht an der Klinik arbeitet, darf Schick zurück. Laut „Frankfurte­r Rundschau“meldete sich Felix Brocher, der in der Staatskanz­lei als Ermittlung­sführer im Disziplina­rverfahren gegen Schick fungiert, am 26. November bei der Anwältin der Zeugin. Brocher soll gesagt haben, er rufe „quasi als Bote des Rechtsanwa­lts von Professor S. an“. Die Staatskanz­lei bestätigt, dass Brocher der Frau ein Gesprächsa­ngebot von Schick übermittel­te. Es sei „durchaus möglich“, dass der Ermittler sich „als Bote“bezeichnet­e, erklärt Regierungs­sprecher Alexander Zeyer. Denn es habe keinesfall­s der Eindruck erweckt werden sollen, „die Disziplina­rbehörde wolle die Zeugin zu einem solchen Gespräch bewegen“. Die Linksfrakt­ion sieht in dem Anruf ein „mögliches Einwirken der Staatskanz­lei auf Zeugen“und fordert „vollumfäng­lich Aufklärung“.

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