31 000 Fußgänger und Radfahrer übersehen
(np) Zwischen Autofahrern, die abbiegen, und Fußgängern oder Radfahrern kommt es immer wieder zu Konflikten. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle, wie der Blick in die amtliche Statistik zeigt. Im Jahr 2019 wurden durch Fehler der Autofahrer beim Abbiegen insgesamt über 31 000 Menschen verletzt, 172 wurden getötet.
„Vielen Fahrern, die in eine Straße einbiegen, ist nicht klar, dass Fußgänger und Fahrradfahrer, die die Fahrbahn queren, generell Vorrang haben, solange dies nicht durch eine Ampel anders geregelt ist“, sagt Markus Egelhaaf, Unfallforscher beim Dekra. Die Straßenverkehrsordnung stellt klar, dass auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen ist. Wenn nötig, muss das abbiegende Fahrzeug warten. Das gilt auch, wenn Fahrräder und Schienenfahrzeuge auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Ein Abbiegen liegt immer dann vor, wenn ein Fahrzeug durch eine Richtungsänderung die bisher genutzte Fahrbahn verlässt und aus dem gleichgerichteten Verkehr herausfährt, etwa in eine andere Straße,
auf einen Parkplatz oder bei einer Autobahnausfahrt. Dazu gehört auch das Ausfahren aus einem Kreisverkehr. Auch hier haben kreuzende Fußgänger und Radfahrer Vorrang.
Um Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen, dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen seit April 2020 innerorts beim Abbiegen in vielen Fällen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit (4 bis maximal 10 km/h) fahren. Dadurch sollen die meist folgenschweren Unfälle im Toten Winkel großer Fahrzeuge vermieden werden.
Für Fußgänger und Radfahrer ist in solchen Situationen aber nach wie vor größte Vorsicht geboten. An der Ampel sollten Radfahrer nicht direkt neben Lastwagen oder Bussen warten, sondern hinter dem Fahrzeug bleiben und stets mit Rechtsabbiegern rechnen. Für Fußgänger ist wichtig, sich auf den Verkehr zu konzentrieren und sich zum Beispiel nicht vom Smartphone ablenken zu lassen. Fahrer wiederum dürfen nicht vergessen, rechtzeitig den Blinker zu setzen und natürlich beim Abbiegen besonders auf kreuzende Fußgänger zu achten.