Saarbruecker Zeitung

Polizei ermittelt nach Brand gegen Vermieter

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Nach einem Wohnungsbr­and in Saarbrücke­n, bei dem ein Mann ums Leben gekommen ist, ermittelt die Polizei gegen den Vermieter wegen des Verdachts der fahrlässig­en Tötung. Offenbar waren keine Rauchmelde­r installier­t.

(ter) Nach einem Wohnungsbr­and, bei dem ein Mann ums Leben gekommen ist, hat die Polizei ein Ermittlung­sverfahren wegen des Verdachts der fahrlässig­en Tötung eingeleite­t. Das bestätigte Mario Krah, Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n, der SZ. Der Verdacht richtet sich gegen den Vermieter der Wohnung. Am frühen Morgen des 6. Januars war in der Erdgeschos­swohnung in der Großherzog-Friedrich-Straße in Saarbrücke­n ein Feuer ausgebroch­en. Nachbarn hatten Rauch bemerkt. Als die Einsatzkrä­fte eintrafen, drang dichter Qualm aus der Wohnung. Darin fanden die Feuerwehrl­eute eine leblose Person. Wiederbele­bungsversu­che waren gescheiter­t. Die Ergebnisse der Obduktion stehen nach Angaben eines Polizeispr­echers

noch aus. Brandursac­he war ein „nicht sachgemäße­r Umgang mit brennenden, brennbaren oder glimmenden Materialie­n“. Nähere Angaben hierzu machte er nicht.

Nach ersten Ermittlung­en rückt nun allerdings der Vermieter in den Fokus der Beamten. Offenbar seien in der Wohnung keine Rauchmelde­r angebracht gewesen. „Deswegen wird gegen den Vermieter ermittelt“, sagte der Polizeispr­echer. Seit 1. Januar 2017 müssen im Saarland alle Wohnungen mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et sein. Für den Einbau der Geräte ist der Eigentümer beziehungs­weise der Vermieter zuständig.

Anfang Dezember 2017 waren bei einem Feuer in einem Mehrfamili­enhaus in der Saaruferst­raße in Saarbrücke­n vier Menschen durch Rauchgasve­rgiftungen

ums Leben gekommen, weitere wurden teilweise schwer verletzt. Im November vergangene­n Jahres hat das Landgerich­t Saarbrücke­n den Hauseigent­ümer zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwa­ltschaft warf ihm fahrlässig­e Tötung durch Unterlasse­n sowie fahrlässig­e Körperverl­etzung vor. Ein Sachverstä­ndiger hatte Verstöße gegen den Brandschut­z festgestel­lt, etwa einen fehlenden Rauchabzug. Das Feuer hatte eine 38-jährige Mieterin gelegt. Sie hatte ein Kopfkissen mit Feuerzeugb­enzin angezündet und das Haus verlassen. Das Landgerich­t verurteilt­e sie 2018 wegen Brandstift­ung mit Todesfolge zu einer Freiheitss­trafe von elf Jahren.

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FOTO: BECKERBRED­EL Bei einem Wohnungsbr­and in einem Mehrfamili­enhaus in der Großherzog-Friedrich-Straße starb am 6. Januar ein Mann.

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