Polizei ermittelt nach Brand gegen Vermieter
Nach einem Wohnungsbrand in Saarbrücken, bei dem ein Mann ums Leben gekommen ist, ermittelt die Polizei gegen den Vermieter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Offenbar waren keine Rauchmelder installiert.
(ter) Nach einem Wohnungsbrand, bei dem ein Mann ums Leben gekommen ist, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Das bestätigte Mario Krah, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, der SZ. Der Verdacht richtet sich gegen den Vermieter der Wohnung. Am frühen Morgen des 6. Januars war in der Erdgeschosswohnung in der Großherzog-Friedrich-Straße in Saarbrücken ein Feuer ausgebrochen. Nachbarn hatten Rauch bemerkt. Als die Einsatzkräfte eintrafen, drang dichter Qualm aus der Wohnung. Darin fanden die Feuerwehrleute eine leblose Person. Wiederbelebungsversuche waren gescheitert. Die Ergebnisse der Obduktion stehen nach Angaben eines Polizeisprechers
noch aus. Brandursache war ein „nicht sachgemäßer Umgang mit brennenden, brennbaren oder glimmenden Materialien“. Nähere Angaben hierzu machte er nicht.
Nach ersten Ermittlungen rückt nun allerdings der Vermieter in den Fokus der Beamten. Offenbar seien in der Wohnung keine Rauchmelder angebracht gewesen. „Deswegen wird gegen den Vermieter ermittelt“, sagte der Polizeisprecher. Seit 1. Januar 2017 müssen im Saarland alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für den Einbau der Geräte ist der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig.
Anfang Dezember 2017 waren bei einem Feuer in einem Mehrfamilienhaus in der Saaruferstraße in Saarbrücken vier Menschen durch Rauchgasvergiftungen
ums Leben gekommen, weitere wurden teilweise schwer verletzt. Im November vergangenen Jahres hat das Landgericht Saarbrücken den Hauseigentümer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Tötung durch Unterlassen sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Ein Sachverständiger hatte Verstöße gegen den Brandschutz festgestellt, etwa einen fehlenden Rauchabzug. Das Feuer hatte eine 38-jährige Mieterin gelegt. Sie hatte ein Kopfkissen mit Feuerzeugbenzin angezündet und das Haus verlassen. Das Landgericht verurteilte sie 2018 wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren.