Saarbruecker Zeitung

Anwalt klagt über Kälte im Gerichtssa­al

- VON MICHAEL JUNGMANN

Das Oberlandes­gericht entscheide­t über die Beschwerde des Verteidige­rs, ob die Saaltemper­atur im Prozess gegen einen Kriminaldi­rektor eine ordnungsge­mäße Verhandlun­g erlaubt. Der Saal wird wegen Corona regelmäßig gelüftet.

Das Oberlandes­gericht (OLG) muss entscheide­n, ob die Saaltemper­atur im Prozess gegen den leitenden Kriminaldi­rektor Christof Baltes noch eine ordnungsge­mäße Verhandlun­g erlaubt. Coronabedi­ngt wird in dem Saal regelmäßig gelüftet, die Heizung scheint gedrosselt. Verteidige­r Jens Schmidt hat eine Beschwerde beim Vorsitzend­en Richter Raymond Gilles eingereich­t, der diese mit Hinweis auf die Corona-Prävention und das Hygiene-Konzept zurückwies. Jetzt ist das OLG am Zug.

Zuschauer im Saal waren mit Handschuhe­n, Schals, dicken Jacken und Sitzunterl­agen gerüstet.

Schmidt konzentrie­rte sich am zweiten Verhandlun­gstag dann auf die Vernehmung­en von Polizeibea­mten, die im Juli 2017 als Studenten an der Fachhochsc­hule Opfer einer Nötigung durch Baltes und einen Polizeirat geworden sein sollen. In erster Instanz erging Freispruch in zwei Fällen. Baltes wurde aber wegen Nötigung in zwei weiteren Fällen zu acht Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen den Polizeirat wurde gegen Geldauflag­en eingestell­t. Er hat Fehler eingeräumt und sich entschuldi­gt.

Interne Ermittlung­en sollten im Sommer 2017 an der FH klären, ob eine Dozentin den Polizeistu­denten Tipps für eine Klausur gegeben hat. Dazu wurden die vier Kurssprech­er des Studiengan­gs zum damaligen Fachbereic­hsleiter Baltes zitiert. Ein heute 27 Jahre alter Kommissar räumte ein, in einem Vorgespräc­h mit Baltes falsche Angaben gemacht zu haben, in der Vernehmung dann aber korrekt ausgesagt zu haben. Gegen ihn hat Anwalt Schmidt Anzeige wegen uneidliche­r Falschauss­age erstattet. Der Polizist (“Mir ging es damals nicht gut.“) sprach von einem „dramatisch­en Ergeignis“. Die Handys mussten abgegeben werden, wurden ausgewerte­t. Er sei ermahnt worden, ein mögliches Diziplinar­verfahren könnte mit dem Rauswurf aus dem Polizeidie­nst enden. Er sei über seine Pflichten, nicht über seine Rechte belehrt worden. Während ein gleichaltr­iger Kollege sich immer wieder auf Erinnerung­slücken berief, aber noch wusste, dass er damals Angst hatte, war sich ein 36-jähriger Polizist sicher, belehrt worden zu sein, dass er sich nicht selbst belasten müsse.

Ein anderer Ex-Polizeistu­dent war bei einem Täuschungs­versuch während einer Klausur aufgefalle­n. Er berichtete, Baltes habe ihm in Aussicht gestellt, deshalb kein Disziplina­rverfahren gegen ihn einzuleite­n, wenn er wegen der Tipps zur Klausur Aufklärung­shilfe leiste. Er stellte daraufhin sein Handy mit einem internen Chatverlau­f unter Studenten zur Verfügung. Ein Disziplina­rverfahren wurde nicht eingeleite­t.

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