Anwalt klagt über Kälte im Gerichtssaal
Das Oberlandesgericht entscheidet über die Beschwerde des Verteidigers, ob die Saaltemperatur im Prozess gegen einen Kriminaldirektor eine ordnungsgemäße Verhandlung erlaubt. Der Saal wird wegen Corona regelmäßig gelüftet.
Das Oberlandesgericht (OLG) muss entscheiden, ob die Saaltemperatur im Prozess gegen den leitenden Kriminaldirektor Christof Baltes noch eine ordnungsgemäße Verhandlung erlaubt. Coronabedingt wird in dem Saal regelmäßig gelüftet, die Heizung scheint gedrosselt. Verteidiger Jens Schmidt hat eine Beschwerde beim Vorsitzenden Richter Raymond Gilles eingereicht, der diese mit Hinweis auf die Corona-Prävention und das Hygiene-Konzept zurückwies. Jetzt ist das OLG am Zug.
Zuschauer im Saal waren mit Handschuhen, Schals, dicken Jacken und Sitzunterlagen gerüstet.
Schmidt konzentrierte sich am zweiten Verhandlungstag dann auf die Vernehmungen von Polizeibeamten, die im Juli 2017 als Studenten an der Fachhochschule Opfer einer Nötigung durch Baltes und einen Polizeirat geworden sein sollen. In erster Instanz erging Freispruch in zwei Fällen. Baltes wurde aber wegen Nötigung in zwei weiteren Fällen zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen den Polizeirat wurde gegen Geldauflagen eingestellt. Er hat Fehler eingeräumt und sich entschuldigt.
Interne Ermittlungen sollten im Sommer 2017 an der FH klären, ob eine Dozentin den Polizeistudenten Tipps für eine Klausur gegeben hat. Dazu wurden die vier Kurssprecher des Studiengangs zum damaligen Fachbereichsleiter Baltes zitiert. Ein heute 27 Jahre alter Kommissar räumte ein, in einem Vorgespräch mit Baltes falsche Angaben gemacht zu haben, in der Vernehmung dann aber korrekt ausgesagt zu haben. Gegen ihn hat Anwalt Schmidt Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage erstattet. Der Polizist (“Mir ging es damals nicht gut.“) sprach von einem „dramatischen Ergeignis“. Die Handys mussten abgegeben werden, wurden ausgewertet. Er sei ermahnt worden, ein mögliches Diziplinarverfahren könnte mit dem Rauswurf aus dem Polizeidienst enden. Er sei über seine Pflichten, nicht über seine Rechte belehrt worden. Während ein gleichaltriger Kollege sich immer wieder auf Erinnerungslücken berief, aber noch wusste, dass er damals Angst hatte, war sich ein 36-jähriger Polizist sicher, belehrt worden zu sein, dass er sich nicht selbst belasten müsse.
Ein anderer Ex-Polizeistudent war bei einem Täuschungsversuch während einer Klausur aufgefallen. Er berichtete, Baltes habe ihm in Aussicht gestellt, deshalb kein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten, wenn er wegen der Tipps zur Klausur Aufklärungshilfe leiste. Er stellte daraufhin sein Handy mit einem internen Chatverlauf unter Studenten zur Verfügung. Ein Disziplinarverfahren wurde nicht eingeleitet.