Mehr Homeoffice, strengere Maskenpflicht
Bund und Länder verlängern den Lockdown bis 14. Februar. Bis dahin sind auch Ausgehverbote denkbar.
Bund und Länder sind sich einig, dass zur Eindämmung des Coronavirus der bis Ende Januar befristete Lockdown bis zum 14. Februar verlängert wird. Das verlautete schon vor dem Ende des Gipfels aus Verhandlungskreisen von Bund und Ländern. Damit bleiben etwa die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte. Auch Schulen und Kitas sollen grundsätzlich geschlossen bleiben. Arbeitgeber sollen künftig mehr Homeoffice ermöglichen. Für den öffentlichen Nahverkehr werde das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben, hieß es aus den Beratungen.
In einem Entwurf für die Verhandlungen zwischen den 16 Ministerpräsidenten und der Bundesregierung hieß es, Kontakte sollten weiter auf das „absolut notwendige Minimum“beschränkt werden. Für private Zusammenkünfte soll ein Hausstand weiterhin mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person Kontakt haben.
Konsensfähig war die Ausweitung der Maskenpflicht. Laut zweier Entwurfspapiere, die bis zum Abend vorlagen, soll es in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geben. Darunter fallen OP-Masken oder sogenannte FFP2-Masken (siehe Text rechts).
Ziel von Bund und Ländern ist es zudem, das Fahrgastaufkommen im öffentlichen Nahverkehr deutlich zu reduzieren. Erreicht werden solle dies etwa mit erweitertem Homeoffice, Entzerrung des Fahrgastaufkommens
und dem Einsatz zusätzlicher Verkehrsmittel.
Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen offenbar auch bis 14. Februar geschlossen bleiben. Ersatzweise gibt es eine Notbetreuung. Fällt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, sollen Kindertagesstätten nach dem Willen des Bundes wieder öffnen und an den Grundschulen Wechselunterricht ermöglicht werden. Die von der SPD regierten Länder hatten die entsprechende Passage zur Öffnungsperspektive der Schulen und Kindertagesstätten jedoch aus einem früheren Entwurf gestrichen. Einige Regelungen zum Distanzlernen und zur Notbetreuung gelten bereits heute. Was fehlt: Ein klarer Stufenplan zur Öffnung abhängig vom Infektionsgeschehen, wie ihn etwa der Deutsche Lehrerverband fordert. Dieser Abschnitt wurde in der überarbeiteten Fassung in eckige Klammern gesetzt, war also in den Beratungen noch strittig.
Für Alten- und Pflegeheime könnten künftig besondere Schutzmaßnahmen gelten. Für das Personal soll eine FFP2-Maskenpflicht gelten, wie es im Entwurf hieß. Dazu könnten Schnelltests für das Personal und Besucher mehrmals in der Woche verpflichtend werden. Das Kanzleramt will diese Testpflicht auf Regionen mit höherer Inzidenz beschränken, die SPD-geführten A-Länder wollen sie bundesweit ohne Einschränkung.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen dem Entwurf zufolge nur erlaubt sein, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt, die Menschen an ihren Plätzen Masken tragen und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen vorher angemeldet wurden. Singen soll untersagt sein.
Arbeitgeber sollen künftig ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten das zulassen. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits eine entsprechende Verordnung vorgelegt. Darin will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Arbeitgeber verpflichten, Bürobeschäftigten und ähnlichen Heimarbeit anzubieten, wenn am Ort der Betriebsstätte der Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen überschritten wird.
Uneinigkeit gab es beim Thema Ausgangsbeschränkungen: Der Bund will in Ländern, in denen bis zum 15. Februar die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 voraussichtlich nicht unterschritten wird, etwa Ausgehverbote ermöglichen, um die Infektionszahlen zu drücken. Die SPD-geführten Länder haben diese Passage vollständig gestrichen. In der neuen Beschlussvorgabe wurde auch dieser Punkt in eckige Klammern gesetzt.
Die Überbrückungshilfe III des Bundes soll dem Entwurf zufolge verbessert werden. Das betrifft sowohl den Einzelhandel als auch Unternehmen und Solo-Selbstständige. Unter anderem sollen Abschlagszahlungen deutlich angehoben und direkt vorgenommen werden. Die A-Länder wollen zudem, dass die bestehende Aussetzung der Pflicht zur Anmeldung der Insolvenz bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung soll ihren Anmerkungen zufolge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.