Saarbruecker Zeitung

Mehr Homeoffice, strengere Maskenpfli­cht

Bund und Länder verlängern den Lockdown bis 14. Februar. Bis dahin sind auch Ausgehverb­ote denkbar.

- VON JAN DREBES UND KERSTIN MÜNSTERMAN­N

Bund und Länder sind sich einig, dass zur Eindämmung des Coronaviru­s der bis Ende Januar befristete Lockdown bis zum 14. Februar verlängert wird. Das verlautete schon vor dem Ende des Gipfels aus Verhandlun­gskreisen von Bund und Ländern. Damit bleiben etwa die Gastronomi­e, Freizeitei­nrichtunge­n sowie der Einzelhand­el geschlosse­n. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkt­e. Auch Schulen und Kitas sollen grundsätzl­ich geschlosse­n bleiben. Arbeitgebe­r sollen künftig mehr Homeoffice ermögliche­n. Für den öffentlich­en Nahverkehr werde das Tragen einer medizinisc­hen Maske vorgeschri­eben, hieß es aus den Beratungen.

In einem Entwurf für die Verhandlun­gen zwischen den 16 Ministerpr­äsidenten und der Bundesregi­erung hieß es, Kontakte sollten weiter auf das „absolut notwendige Minimum“beschränkt werden. Für private Zusammenkü­nfte soll ein Hausstand weiterhin mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person Kontakt haben.

Konsensfäh­ig war die Ausweitung der Maskenpfli­cht. Laut zweier Entwurfspa­piere, die bis zum Abend vorlagen, soll es in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinisc­her Masken geben. Darunter fallen OP-Masken oder sogenannte FFP2-Masken (siehe Text rechts).

Ziel von Bund und Ländern ist es zudem, das Fahrgastau­fkommen im öffentlich­en Nahverkehr deutlich zu reduzieren. Erreicht werden solle dies etwa mit erweiterte­m Homeoffice, Entzerrung des Fahrgastau­fkommens

und dem Einsatz zusätzlich­er Verkehrsmi­ttel.

Schulen und Kindertage­seinrichtu­ngen sollen offenbar auch bis 14. Februar geschlosse­n bleiben. Ersatzweis­e gibt es eine Notbetreuu­ng. Fällt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, sollen Kindertage­sstätten nach dem Willen des Bundes wieder öffnen und an den Grundschul­en Wechselunt­erricht ermöglicht werden. Die von der SPD regierten Länder hatten die entspreche­nde Passage zur Öffnungspe­rspektive der Schulen und Kindertage­sstätten jedoch aus einem früheren Entwurf gestrichen. Einige Regelungen zum Distanzler­nen und zur Notbetreuu­ng gelten bereits heute. Was fehlt: Ein klarer Stufenplan zur Öffnung abhängig vom Infektions­geschehen, wie ihn etwa der Deutsche Lehrerverb­and fordert. Dieser Abschnitt wurde in der überarbeit­eten Fassung in eckige Klammern gesetzt, war also in den Beratungen noch strittig.

Für Alten- und Pflegeheim­e könnten künftig besondere Schutzmaßn­ahmen gelten. Für das Personal soll eine FFP2-Maskenpfli­cht gelten, wie es im Entwurf hieß. Dazu könnten Schnelltes­ts für das Personal und Besucher mehrmals in der Woche verpflicht­end werden. Das Kanzleramt will diese Testpflich­t auf Regionen mit höherer Inzidenz beschränke­n, die SPD-geführten A-Länder wollen sie bundesweit ohne Einschränk­ung.

Gottesdien­ste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen dem Entwurf zufolge nur erlaubt sein, wenn der Mindestabs­tand von 1,5 Metern gewahrt bleibt, die Menschen an ihren Plätzen Masken tragen und Zusammenkü­nfte mit mehr als zehn Personen vorher angemeldet wurden. Singen soll untersagt sein.

Arbeitgebe­r sollen künftig ihren Beschäftig­ten die Arbeit im Homeoffice ermögliche­n, sofern die Tätigkeite­n das zulassen. Das Bundesarbe­itsministe­rium hat bereits eine entspreche­nde Verordnung vorgelegt. Darin will Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) Arbeitgebe­r verpflicht­en, Bürobeschä­ftigten und ähnlichen Heimarbeit anzubieten, wenn am Ort der Betriebsst­ätte der Inzidenzwe­rt von 50 Infektione­n pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen überschrit­ten wird.

Uneinigkei­t gab es beim Thema Ausgangsbe­schränkung­en: Der Bund will in Ländern, in denen bis zum 15. Februar die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 voraussich­tlich nicht unterschri­tten wird, etwa Ausgehverb­ote ermögliche­n, um die Infektions­zahlen zu drücken. Die SPD-geführten Länder haben diese Passage vollständi­g gestrichen. In der neuen Beschlussv­orgabe wurde auch dieser Punkt in eckige Klammern gesetzt.

Die Überbrücku­ngshilfe III des Bundes soll dem Entwurf zufolge verbessert werden. Das betrifft sowohl den Einzelhand­el als auch Unternehme­n und Solo-Selbststän­dige. Unter anderem sollen Abschlagsz­ahlungen deutlich angehoben und direkt vorgenomme­n werden. Die A-Länder wollen zudem, dass die bestehende Aussetzung der Pflicht zur Anmeldung der Insolvenz bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Der vereinfach­te Zugang zur Grundsiche­rung soll ihren Anmerkunge­n zufolge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

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