Kein Impf-Vorrang für die Bestatter
Es steht Ärger ins Haus: Die Bestatter haben eine Absage aus dem Gesundheitsministerium kassiert. Obwohl sie ganz nah mit CoronaInfizierten umgehen, werden sie vorläufig nicht prioritär geimpft.
Die rund 1500 Beschäftigten im Bestattungshandwerk haben eine Absage aus dem Gesundheitsministerium bekommen. Obwohl sie ganz nah mit Corona-Infizierten umgehen, werden sie vorläufig nicht prioritär geimpft.
Die Drähte zum Saar-Gesundheitsministerium glühten, Briefe wurden gewechselt, alles sah gut aus. Bis gestern. Da erfuhren die saarländischen Bestatter durch einen Anruf der Saarbrücker Zeitung, dass sie seitens des MInisteriums dieser Tage eine abschlägige Antwort erhalten werden. Die rund 1500 Angestellten im saarländischen Bestatterhandwerk könnten nicht prioritär geimpft werden, heißt es in einem Brief aus dem MInisterium, der der SZ vorliegt. Sowohl die Handwerker-Fachinnung der Bestatter wie auch der Landesverband des Deutschen Bestatterverbandes hatten gegenüber dem Ministerium auf besonderen Impfschutz gedrängt (die SZ berichtete). Begründung: Ihre Berufsgruppe sei durch den täglichen Umgang mit Corona-Infizierten und mit deren – womöglich ebenfalls infizierten Angehörigen – einem „erhöhten Expositonsrisiko“ausgesetzt. Doch in der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums tauchen die Bestatter nirgendwo explizit auf, nichtmal in der dritten und letzten Gruppe vorrangig zu Impfender, in der unter anderem sogar Menschen der „Energie- und Abfallwirtschaft“genannt sind.
Nun heißt es aus dem hiesigen Ministerium sinngemäß, die Landesregierung sehe zwar, dass dem Berufsstand in den herausfordernden Zeiten der Corona-Pandemie „eine große Bedeutung“zukomme, doch man fühle sich „ausgehend von den Vorgaben der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus des Bundes, dazu verpflichtet die Schwächsten zuerst zu schützen“. Im Klartext: keine Chance auf Vorrang. In Aussicht gestellt wird aber zumindest, dass „bei einer weiteren Verfügbarkeit von Impfstoff eine schnellere Durchimpfung der bisher über die Impfverordnung des Bundes festgelegten Personengruppen erfolgen kann, beziehungsweise dann auch situationsabhängig Personengruppen, welche als Schlüsselpersonen für die Aufrechterhaltung von Strukturen der Daseinsvorsorge wichtig sind, geimpft werden können.“Eine Vertröstung auf bessere Zeiten also.
Die Vertreter der Bestatter sehen das wenig entspannt. „Sehr unzufrieden“zeigt sich Bernd Naumann (St.
Wendel), Vertreter des Deutschen Bestatterverbandes. Doch er signalisiert Verständnis dafür, dass dem Gesundheitsministerium offensichtlich „die Hände gebunden“seien. Ganz anders Michael Peter, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Holz und Kunststoff Saar (Fachinnung Bestatter). Er spricht von einer völlig „unangemessenen“und inakzeptablen Reaktion des Ministeriums. „Mit dem Verweis auf das Bundesministerium macht man es sich zu leicht.“Er erwarte, dass sich das Ministerium für eine Verordnungs-Korrektur auf Bundesebene einsetze. „Ich bin sicher, man hat die Bestatter in der Verordnung schlicht vergessen.“Zudem sei die Debatte über Ausnahmen in vollem Gange. „Ich bin empört, wenn man nichts tut“, so Peter.