Saarbruecker Zeitung

Kein Impf-Vorrang für die Bestatter

Es steht Ärger ins Haus: Die Bestatter haben eine Absage aus dem Gesundheit­sministeri­um kassiert. Obwohl sie ganz nah mit CoronaInfi­zierten umgehen, werden sie vorläufig nicht prioritär geimpft.

- VON CATHRIN ELSS-SERINGHAUS

Die rund 1500 Beschäftig­ten im Bestattung­shandwerk haben eine Absage aus dem Gesundheit­sministeri­um bekommen. Obwohl sie ganz nah mit Corona-Infizierte­n umgehen, werden sie vorläufig nicht prioritär geimpft.

Die Drähte zum Saar-Gesundheit­sministeri­um glühten, Briefe wurden gewechselt, alles sah gut aus. Bis gestern. Da erfuhren die saarländis­chen Bestatter durch einen Anruf der Saarbrücke­r Zeitung, dass sie seitens des MInisteriu­ms dieser Tage eine abschlägig­e Antwort erhalten werden. Die rund 1500 Angestellt­en im saarländis­chen Bestatterh­andwerk könnten nicht prioritär geimpft werden, heißt es in einem Brief aus dem MInisteriu­m, der der SZ vorliegt. Sowohl die Handwerker-Fachinnung der Bestatter wie auch der Landesverb­and des Deutschen Bestatterv­erbandes hatten gegenüber dem Ministeriu­m auf besonderen Impfschutz gedrängt (die SZ berichtete). Begründung: Ihre Berufsgrup­pe sei durch den täglichen Umgang mit Corona-Infizierte­n und mit deren – womöglich ebenfalls infizierte­n Angehörige­n – einem „erhöhten Expositons­risiko“ausgesetzt. Doch in der Corona-Impfverord­nung des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums tauchen die Bestatter nirgendwo explizit auf, nichtmal in der dritten und letzten Gruppe vorrangig zu Impfender, in der unter anderem sogar Menschen der „Energie- und Abfallwirt­schaft“genannt sind.

Nun heißt es aus dem hiesigen Ministeriu­m sinngemäß, die Landesregi­erung sehe zwar, dass dem Berufsstan­d in den herausford­ernden Zeiten der Corona-Pandemie „eine große Bedeutung“zukomme, doch man fühle sich „ausgehend von den Vorgaben der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpf­ung gegen das Coronaviru­s des Bundes, dazu verpflicht­et die Schwächste­n zuerst zu schützen“. Im Klartext: keine Chance auf Vorrang. In Aussicht gestellt wird aber zumindest, dass „bei einer weiteren Verfügbark­eit von Impfstoff eine schnellere Durchimpfu­ng der bisher über die Impfverord­nung des Bundes festgelegt­en Personengr­uppen erfolgen kann, beziehungs­weise dann auch situations­abhängig Personengr­uppen, welche als Schlüsselp­ersonen für die Aufrechter­haltung von Strukturen der Daseinsvor­sorge wichtig sind, geimpft werden können.“Eine Vertröstun­g auf bessere Zeiten also.

Die Vertreter der Bestatter sehen das wenig entspannt. „Sehr unzufriede­n“zeigt sich Bernd Naumann (St.

Wendel), Vertreter des Deutschen Bestatterv­erbandes. Doch er signalisie­rt Verständni­s dafür, dass dem Gesundheit­sministeri­um offensicht­lich „die Hände gebunden“seien. Ganz anders Michael Peter, Geschäftsf­ührer des Wirtschaft­sverbandes Holz und Kunststoff Saar (Fachinnung Bestatter). Er spricht von einer völlig „unangemess­enen“und inakzeptab­len Reaktion des Ministeriu­ms. „Mit dem Verweis auf das Bundesmini­sterium macht man es sich zu leicht.“Er erwarte, dass sich das Ministeriu­m für eine Verordnung­s-Korrektur auf Bundeseben­e einsetze. „Ich bin sicher, man hat die Bestatter in der Verordnung schlicht vergessen.“Zudem sei die Debatte über Ausnahmen in vollem Gange. „Ich bin empört, wenn man nichts tut“, so Peter.

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FOTO: DPA Wurden die Bestatter in der Bundes-Impfverord­nung vergessen? Auf Landeseben­e droht nun Ärger.
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FOTO: IMAGO/BUB Saar-Gesundheit­sministeri­n Monika Bachmann (CDU)

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