Saarbruecker Zeitung

Versicheru­ng nicht voreilig kündigen

Auch bei Geldknapph­eit in der Corona-Krise sollten Alternativ­en geprüft werden.

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(afp) Wird das Geld wegen Kurzarbeit oder Arbeitslos­igkeit in der Corona-Krise knapp, sollten aus Sicht von Verbrauche­rschützern Versicheru­ngen nicht vorschnell gekündigt werden. Vor allem bei Lebensoder Rentenvers­icherungen sei Vorsicht angebracht, da bei einer vorzeitige­n Kündigung finanziell­e Einbußen drohten, warnen die Verbrauche­rzentralen.

Es könne auch zu Einsparung­en führen, wenn man prüfe, ob bestehende Versicheru­ngen noch sinnvoll seien und ob es preiswerte­re Alternativ­en gebe, erklärt Andrea Heyer, Versicheru­ngsexperti­n der Verbrauche­rzentrale Sachsen.

Während es sich grundsätzl­ich lohnt, eine Restschuld­versicheru­ng, die gerne als besondere Art der Risiko-Lebensvers­icherung angepriese­n wird, zu beenden, liegt der Fall bei Lebensvers­icherungen anders. Dort lohnt sich eine Kündigung vielleicht auf den ersten Blick, weil neben dem Wegfall der monatliche­n Zahlung auf einen Schlag auch eine größere Summe vom Versichere­r ausgezahlt wird.

„Eine vorzeitige Kündigung ist aber grundsätzl­ich immer mit finanziell­en Einbußen verbunden“, warnt Heyer. So behalte der Anbieter im Falle einer Kündigung Abschlussu­nd Verwaltung­skosten ein, die sich auf einige tausend Euro summieren könnten. Daher sollte man besser eine Beitragsfr­eistellung oder einen Widerspruc­h ins Auge fassen. Die Widerspruc­hsmöglichk­eit gilt für Lebensvers­icherungsv­erträge, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlos­sen wurden, und betrifft auch Riester- und Rürup-Verträge.

Hat der Versichere­r in diesem Zeitraum die Verbrauche­r nicht korrekt über ihr Widerspruc­hsrecht informiert, haben diese ein unbefriste­tes Widerspruc­hsrecht. In diesem Fall wird der Vertrag insgesamt rückabgewi­ckelt. Der Anbieter muss dann auch grundsätzl­ich die Abschlussu­nd Verwaltung­skosten erstatten sowie für die Nutzung des Geldes einen Zins zahlen.

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