Versicherung nicht voreilig kündigen
Auch bei Geldknappheit in der Corona-Krise sollten Alternativen geprüft werden.
(afp) Wird das Geld wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise knapp, sollten aus Sicht von Verbraucherschützern Versicherungen nicht vorschnell gekündigt werden. Vor allem bei Lebensoder Rentenversicherungen sei Vorsicht angebracht, da bei einer vorzeitigen Kündigung finanzielle Einbußen drohten, warnen die Verbraucherzentralen.
Es könne auch zu Einsparungen führen, wenn man prüfe, ob bestehende Versicherungen noch sinnvoll seien und ob es preiswertere Alternativen gebe, erklärt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Während es sich grundsätzlich lohnt, eine Restschuldversicherung, die gerne als besondere Art der Risiko-Lebensversicherung angepriesen wird, zu beenden, liegt der Fall bei Lebensversicherungen anders. Dort lohnt sich eine Kündigung vielleicht auf den ersten Blick, weil neben dem Wegfall der monatlichen Zahlung auf einen Schlag auch eine größere Summe vom Versicherer ausgezahlt wird.
„Eine vorzeitige Kündigung ist aber grundsätzlich immer mit finanziellen Einbußen verbunden“, warnt Heyer. So behalte der Anbieter im Falle einer Kündigung Abschlussund Verwaltungskosten ein, die sich auf einige tausend Euro summieren könnten. Daher sollte man besser eine Beitragsfreistellung oder einen Widerspruch ins Auge fassen. Die Widerspruchsmöglichkeit gilt für Lebensversicherungsverträge, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, und betrifft auch Riester- und Rürup-Verträge.
Hat der Versicherer in diesem Zeitraum die Verbraucher nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht informiert, haben diese ein unbefristetes Widerspruchsrecht. In diesem Fall wird der Vertrag insgesamt rückabgewickelt. Der Anbieter muss dann auch grundsätzlich die Abschlussund Verwaltungskosten erstatten sowie für die Nutzung des Geldes einen Zins zahlen.