Saarbruecker Zeitung

Ordnungsam­t kämpft gegen Corona und für die öffentlich­e Sicherheit

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(red) „Als zuständige Infektions­schutzbehö­rde führt das Ordnungsam­t der Landeshaup­tstadt Saarbrücke­n seit Februar des letzten Jahres zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie durch“, das erklärte jetzt die Stadt-Pressestel­le in einer Pressemitt­eilung. Indem die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes vielfältig­e und zusätzlich­e Aufgaben bewältigte­n, gewährleis­teten sie die öffentlich­e Sicherheit.

Laut Stadt-Pressestel­le ist das Ordnungsam­t dafür zuständig, Quarantäne­verfügunge­n nach Meldung durch das Gesundheit­samt zu erlassen, den Betroffene­n zuzustelle­n und die Einhaltung der Quarantäne zu kontrollie­ren.

Allein im Dezember 2020, so versichert die Pressestel­le, habe das Amt rund 6600 Verfügunge­n „auf den Weg gebracht“. Und allein bis zum 10. Januar habe das Ordnungsam­t rund 1000 weitere Anordnunge­n erlassen. Weiter erläutert die Pressestel­le: „Zum Zweck der Überprüfun­g nehmen Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r des Innendiens­tes täglich bis zu 650 Kontrollan­rufe vor.“

Hinzu komme „die Beantwortu­ng einer Vielzahl von Anfragen zum Infektions­schutz, beispielsw­eise durch Reiserückk­ehrer“. Auch das Erstellen von Ausnahmege­nehmigunge­n nach Maßgabe der Rechtsvero­rdnung und das Prüfen von Hygienekon­zepten gehören – laut Stadt-Pressestel­le – zu den Aufgaben im Innendiens­t.

Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r im Außendiens­t, so versichert die Stadt-Pressestel­le, kontrollie­ren, ob die Bürger die Abstands- und Hygienereg­eln einhalten. Dazu sei der Kommunale Ordnungsdi­enst (KOD) täglich mit bis zu 14 Teams unterwegs. „Neben klärenden Ansprachen, mündlichen Verwarnung­en und der Erhebung von Verwarngel­dern

kommt die Einleitung von Bußgeldver­fahren bei festgestel­lten Verstößen als letzte Konsequenz in Betracht“, erklärt die Stadt-Pressestel­le. Nach ihrer Darstellun­g kontrollie­ren die Streifen des Ordnungsam­tes Betriebe, Händler und Gastronome­n sowie die Einhaltung der Maskenpfli­cht im öffentlich­en Personenna­hverkehr, bei öffentlich­en und privaten Zusammenkü­nften sowie auf Wochenmärk­ten. Die Pressestel­le betont: „Im Dezember 2020 haben über 18 000 Kontrollen des KOD stattgefun­den.“

Und zusätzlich, so versichert die Pressestel­le, „arbeiten Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r das gesamte Aufgabenfe­ld des Ordnungsam­tesvollstä­ndig ab“. Dazu gehörten die Themenfeld­er Ordnungswi­drigkeiten und Bußgeldver­fahren, Gefahrenab­wehr, Straßenver­kehr, Führersche­in und Fahrerlaub­niswesen, Fundbüro, Versammlun­gen und Märkte sowie Waffenwese­n.

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