Saarbruecker Zeitung

Holocaust-Gedenken wird ins Internet verlegt

Bürger sollen künftig einfacher mit Behörden kommunizie­ren können. Dafür müssen hunderte Gesetze geändert werden.

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Den heutigen internatio­nalen Gedenktag für die Opfer des Holocaust begeht das Saarland wegen Corona digital. So wird die Gedenkvera­nstaltung des Landtages live im Internet übertragen.

(ter) Der Gang zur Behörde und die Kommunikat­ion mit Ämtern sollen für die Bürger künftig einfacher, schneller und effiziente­r werden. Das hat sich die CDU/ SPD-Regierung des Saarlandes zum Ziel gesetzt. Sie will die Landesverw­altung digitaler und bürgerfreu­ndlicher gestalten. Denn noch gibt es einige bürokratis­che Hürden. Viele Gesetze und Rechtsvero­rdnungen im Saarland schreiben vor, dass Bürger bei bestimmten Anliegen persönlich auf der Behörde erscheinen oder Anträge in Papierform vorlegen müssen. Das ginge aber auch anders, wie das Team um Ammar Alkassar, Bevollmäch­tigter des Landes für Innovation und Strategie, jetzt herausgefu­nden hat. Über 2000 saarländis­che

Gesetze und Verordnung­en haben sie analysiert.

Das Ergebnis: In 996 Fällen seien Alternativ­en wie einfache E-Mails möglich. In 40 Fällen seien noch nicht einmal die nötig. Alkassar nennt Beispiele: Bislang müssen Wirte, die eine Gaststätte betreiben wollen, dies bei der Behörde in Papierform anzeigen. „Aus unserer Sicht kann man darauf verzichten. Bei der Anzeige ist keine Beweisfunk­tion notwendig.“Dass bedeute, eine digitale Anzeige per E-Mail reiche aus. Auch in Sachen Prüfungsor­dnung in der Beamtenaus­bildung

könne nachgebess­ert werden. So schreibt diese vor, dass Prüflingen nur auf schriftlic­hen Antrag in Papierform eine Einsicht in ihre Prüfung gewährt wird. „Auch hier reicht die elektronis­che Form aus“, sagt Alkassar.

Elektronis­che Kommunikat­ion mit Verwaltung­en aber ist nicht neu. In einigen Fällen gestalte sie sich jedoch umständlic­h. „Manchmal ist eine qualifizie­rte elektronis­che Signatur erforderli­ch. Mittels elektronis­chem Personalau­sweis und Lesegerät. Auch das ein Grund, warum es in vielen Fällen nicht angenommen worden ist.“

250 Seiten umfasst der „Bericht der Landesregi­erung zur Verzichtba­rkeit der Anordnung der Schriftfor­m

und des persönlich­en Erscheinen­s in Rechtsvors­chriften des Landes“, den die Landesregi­erung nach den Bestimmung­en des saarländis­chen E-Government-Gesetzes dem Landtag nun vorlegt. Er dient als Grundlage, um durch ein Artikelges­etz die entspreche­nden Stellen im Landesrech­t zu ändern. Die Verabschie­dung durch den Landtag soll bis zum Sommer erfolgen. Ein „echter Innovation­ssprung im Sinne einer modernen und bürgernahe­n saarländis­chen Landesverw­altung“, sagt Saar-Ministerpr­äsident Tobias Hans (CDU). Er betont aber: Der Verzicht auf Schriftfor­m sei ein Angebot. Bürger können weiter über Briefverke­hr Verwaltung­sleistunge­n in Anspruch nehmen.

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