Holocaust-Gedenken wird ins Internet verlegt
Bürger sollen künftig einfacher mit Behörden kommunizieren können. Dafür müssen hunderte Gesetze geändert werden.
Den heutigen internationalen Gedenktag für die Opfer des Holocaust begeht das Saarland wegen Corona digital. So wird die Gedenkveranstaltung des Landtages live im Internet übertragen.
(ter) Der Gang zur Behörde und die Kommunikation mit Ämtern sollen für die Bürger künftig einfacher, schneller und effizienter werden. Das hat sich die CDU/ SPD-Regierung des Saarlandes zum Ziel gesetzt. Sie will die Landesverwaltung digitaler und bürgerfreundlicher gestalten. Denn noch gibt es einige bürokratische Hürden. Viele Gesetze und Rechtsverordnungen im Saarland schreiben vor, dass Bürger bei bestimmten Anliegen persönlich auf der Behörde erscheinen oder Anträge in Papierform vorlegen müssen. Das ginge aber auch anders, wie das Team um Ammar Alkassar, Bevollmächtigter des Landes für Innovation und Strategie, jetzt herausgefunden hat. Über 2000 saarländische
Gesetze und Verordnungen haben sie analysiert.
Das Ergebnis: In 996 Fällen seien Alternativen wie einfache E-Mails möglich. In 40 Fällen seien noch nicht einmal die nötig. Alkassar nennt Beispiele: Bislang müssen Wirte, die eine Gaststätte betreiben wollen, dies bei der Behörde in Papierform anzeigen. „Aus unserer Sicht kann man darauf verzichten. Bei der Anzeige ist keine Beweisfunktion notwendig.“Dass bedeute, eine digitale Anzeige per E-Mail reiche aus. Auch in Sachen Prüfungsordnung in der Beamtenausbildung
könne nachgebessert werden. So schreibt diese vor, dass Prüflingen nur auf schriftlichen Antrag in Papierform eine Einsicht in ihre Prüfung gewährt wird. „Auch hier reicht die elektronische Form aus“, sagt Alkassar.
Elektronische Kommunikation mit Verwaltungen aber ist nicht neu. In einigen Fällen gestalte sie sich jedoch umständlich. „Manchmal ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Mittels elektronischem Personalausweis und Lesegerät. Auch das ein Grund, warum es in vielen Fällen nicht angenommen worden ist.“
250 Seiten umfasst der „Bericht der Landesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnung der Schriftform
und des persönlichen Erscheinens in Rechtsvorschriften des Landes“, den die Landesregierung nach den Bestimmungen des saarländischen E-Government-Gesetzes dem Landtag nun vorlegt. Er dient als Grundlage, um durch ein Artikelgesetz die entsprechenden Stellen im Landesrecht zu ändern. Die Verabschiedung durch den Landtag soll bis zum Sommer erfolgen. Ein „echter Innovationssprung im Sinne einer modernen und bürgernahen saarländischen Landesverwaltung“, sagt Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Er betont aber: Der Verzicht auf Schriftform sei ein Angebot. Bürger können weiter über Briefverkehr Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen.