Saarbruecker Zeitung

Betreuung: Was Eltern über Kita-Beiträge wissen sollten

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(red) Die Stadt Saarbrücke­n erlässt Eltern zwei Drittel der für den Januar zu zahlenden Beiträge für Kitas, Freiwillig­e Ganztagsgr­undschulen (FGTS) und Horte in Gebundenen Ganztagssc­hulen. Darauf weist die Stadtpress­estelle hin. Diese Regelung basiere auf einem Beschluss des Landes. In den städtische­n Kindertage­seinrichtu­ngen betreffe das sowohl Krippe als auch Kindergart­en, in den FGTS sowohl die kurzen als auch die langen Gruppen. Weiter heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus, das Land übernehme nach einem entspreche­nden Beschluss des Kabinetts auch die Elternbeit­räge für die erste Februarhäl­fte. Eltern und andere Erziehungs­berechtigt­e müssten keinen Antrag auf Erstattung stellen. Um eine unnötige finanziell­e Belastung zu vermeiden, setzt die Stadt Saarbrücke­n für ihre Einrichtun­gen den Einzug der Elternbeit­räge für Januar komplett aus. Eltern und Erziehungs­berechtigt­e werden außerdem gebeten, für diesen Monat keine Beiträge zu überweisen. Sollten sie dennoch bereits für Januar Zahlungen an die Stadt geleistet haben, werden ihnen die Differenzb­eträge in Kürze erstattet. Dabei ist zu beachten, dass ein Drittel des Monatsbeit­rages für den Januar in einem Folgemonat eingeforde­rt wird.

Zusätzlich­e Informatio­nen zur Höhe der verbleiben­den Beitragsza­hlung erhalten Eltern in den jeweiligen Einrichtun­gen.

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