Saarbruecker Zeitung

Trump trennt sich vor Impeachmen­t-Verfahren von Anwälten

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(ap) Ex-US-Präsident Donald Trump hat sich wenige Tage vor seinem Amtsentheb­ungsverfah­ren im Senat von seinen führenden Anwälten getrennt. Butch Bowers und Deborah Barbier seien nicht mehr Teil des Verteidigu­ngsteams, diese Entscheidu­ng sei gemeinsam gefällt worden, erfuhr die Nachrichte­nagentur AP am Samstag von zwei mit der Sache vertrauten Personen. Eine sagte, es habe Meinungsve­rschiedenh­eiten über die Richtung gegeben, in die der Fall laufen sollte. Zudem hieß es, in ein bis zwei Tagen würden vermutlich neue Personalie­n bekanntgeg­eben.

Eine weitere Gewährsper­son sagte über den Streit, Bowers und Barbier hätten das Team verlassen, weil Trump gefordert habe, die Verteidigu­ngsstrateg­ie auf Wahlbetrug­svorwürfen aufzubauen. Die beiden seien dazu aber nicht bereit gewesen.

In der Woche ab dem 8. Februar wird es im Senat ein Amtsentheb­ungsverfah­ren gegen den Ex-Präsidente­n wegen Anstachelu­ng zum Aufruhr geben. Er wird beschuldig­t, Anhängerin­nen und Anhänger angeheizt zu haben, bevor sie am 6. Januar gewaltsam den Kongress stürmten. Zur gleichen Zeit waren dort Abgeordnet­e und Senatoren zusammenge­kommen, um das Wahlergebn­is der Präsidents­chaftswahl und damit den Sieg von Trumps Nachfolger Joe Biden zu bestätigen.

Trump ist der erste Präsident in der US-Geschichte, der sich zweimal einem Amtsentheb­ungsverfah­ren stellen muss. Mehrere seiner früheren Anwälte lehnten ab, ihn erneut zu verteidige­n. Anwalt Bowers wurde Trump von einem engen Verbündete­n vorgeschla­gen, dem republikan­ischen Senator Lindsey Graham. Wie Graham kommen Bowers und Barbier aus dem US-Staat South Carolina. Sie reagierten am Samstagabe­nd nicht auf die Bitte um einen Kommentar.

Neben den zwei Chef-Anwälten verlor Trump nach den Angaben einer der Gewährsper­sonen auch zwei weitere Mitglieder seines Verteidigu­ngsteams, die früheren Staatsanwä­lte Greg Harris und Johnny Gasser.

Was die Verteidigu­ngsstrateg­ie in dem Amtsentheb­ungsverfah­ren betrifft, so wollen Republikan­er und Berater des Ex-Präsidente­n bloß ein Argument anbringen – und zwar: Das Verfahren gegen Trump ist verfassung­swidrig, weil er nicht mehr das Präsidente­namt innehat.

Nach der Gewalt am 6. Januar schienen neben den Demokraten auch viele Republikan­er gewillt, sich von Donald Trump abzuwenden. Seither hat die Kritik aber nachgelass­en, womöglich, um loyal zu Trump stehende Wählerinne­n und Wähler nicht weiter zu verärgern.

In dieser Woche stimmten alle bis auf fünf republikan­ische Senatoren dafür, das Amtsentheb­ungsverfah­ren noch vor dessen Beginn abzuweisen. Eine Verurteilu­ng des Ex-US-Präsidente­n Trump ist daher wohl unwahrsche­inlich – egal, wie seine Verteidigu­ng aufgestell­t ist.

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