Saarbruecker Zeitung

Mordprozes­s im Fall Gregorius begonnen

Wegen der hohen Infektions­zahlen hat Frankreich die CoronaMaßn­ahmen verschärft. Doch direkt hinter der Grenze bleibt auch für Saarländer einiges erlaubt.

- VON HÉLÈNE MAILLASSON

Vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n hat der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die vor fast 30 Jahren den damals 27-jährigen Peter Gregorius getötet haben sollen. Die Verteidigu­ng spricht von einem „Vermissten­fall“und fordert, die Angeklagte­n freizuspre­chen.

Zwar hat die französisc­he Regierung noch keinen dritten Lockdown verhängt – doch seit dieser Woche sind neue Maßnahmen im Kampf gegen das Coronaviru­s in Kraft getreten. Die SZ fasst zusammen, was hinter der Grenze zurzeit erlaubt und was verboten ist. Müssen Saarländer, die nach Frankreich fahren, zuvor einen Corona-Test

machen?

Wer von Deutschlan­d nach Frankreich einreist, muss in der Regel einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter ist als 72 Stunden. Für Bewohner im Grenzgebie­t gibt es allerdings Ausnahmen. Sie werden von dieser Testpflich­t ausgenomme­n, wenn sie sich maximal 24 Stunden in Frankreich aufhalten und das in einem Umkreis von 30 Kilometern von ihrem Wohnort. Wichtig ist dabei, seinen Personalau­sweis mitzuführe­n. Im Falle einer Kontrolle durch die französisc­he Polizei müssen die Beamten prüfen können, dass sich der Wohnort in der 30-Kilometer-Zone befindet.

Im Klartext heißt das: Wer in Überherrn wohnt, darf ohne Test nach Creutzwald einkaufen gehen. Für eine Shopping-Tour nach Metz braucht er aber ein negatives Testergebn­is. Auch

Saarländer, die einen Zweitwohns­itz außerhalb der 30-Kilometer-Zone rund um ihren Wohnort haben, können ohne Test nicht hinfahren.

Sind die Geschäfte dort geöffnet?

Kleine Geschäfte sowie Friseursal­ons sind in Frankreich geöffnet. Einkaufsze­ntren mit einer Fläche von mehr als 20 000 Quadratmet­ern müssen seit dieser Woche schließen. Dort dürfen nur Lebensmitt­elgeschäft­e geöffnet bleiben.

Sind die Restaurant­s und Bars geöffnet?

Wie in Deutschlan­d ist das Hotelund Gastgewerb­e bei unseren Nachbarn geschlosse­n. Restaurant­s dürfen Speisen liefern und bis 18 Uhr auch abholen lassen. Kulturelle Einrichtun­gen bleiben geschlosse­n.

Gibt es eine Ausgangssp­erre?

Ja, sie gilt landesweit zwischen 18 und 6 Uhr. Danach dürfen Menschen nur noch mit einem triftigen Grund das Haus verlassen. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 135 Euro. Zu den triftigen Gründen zählen der Weg von oder zur Arbeitsstä­tte, die Pflege eines bedürftige­n Angehörige­n, dringende Arzttermin­e oder mit dem Hund Gassi zu gehen. Dieser Grund wird auf einem Passiersch­ien angegeben, der stets mitgeführt werden soll. Auf der Internetse­ite des französisc­hen Innenminis­teriums kann man den Passiersch­ein herunterla­den: www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestatio­ns-de-deplacemen­t-couvre-feu Müssen sich Grenzgänge­r einem Corona-Test unterziehe­n?

Nein, Grenzgänge­r werden von der

Testpflich­t befreit. Allerdings müssen sie im Fall einer Kontrolle ihren Grenzgänge­r-Status durch eine Bescheinig­ung ihres Arbeitgebe­rs belegen können. Wo gilt in Frankreich die Maskenpfli­cht?

Die Maskenpfli­cht gilt in Geschäften, in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, in Schulen und am Arbeitspla­tz. Im Départemen­t Moselle mit Grenze zum Saarland herrscht Maskenpfli­cht auch vor den Schulen und auf Wochenmärk­ten. Viele Städte haben mittlerwei­le eine generelle Maskenpfli­cht

erlassen. Der Gebrauch von FFP2-Masken wird gegenüber Alltagsmas­ken empfohlen, er ist aber (noch) nicht verpflicht­end. Dürfen Saarländer ihre Freunde und Verwandte in Frankreich besuchen?

Ja, wenn der 30-Kilometer-Umkreis eingehalte­n wird. Im öffentlich­en Raum sind Zusammenkü­nfte bis zu sechs Personen erlaubt (Ausnahme: Bei Beerdigung­en dürfen bis zu 30 Trauergäst­e zusammenko­mmen). Im privaten Rahmen empfiehlt die Regierung ebenso eine maximale Zahl von sechs Erwachsene­n.

 ?? FOTO: GETTYIMAGE­S/ISTOCK ?? Für den Grenzübert­ritt nach Frankreich gelten neue Regeln.
FOTO: GETTYIMAGE­S/ISTOCK Für den Grenzübert­ritt nach Frankreich gelten neue Regeln.

Newspapers in German

Newspapers from Germany