Mordprozess im Fall Gregorius begonnen
Wegen der hohen Infektionszahlen hat Frankreich die CoronaMaßnahmen verschärft. Doch direkt hinter der Grenze bleibt auch für Saarländer einiges erlaubt.
Vor dem Landgericht Saarbrücken hat der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die vor fast 30 Jahren den damals 27-jährigen Peter Gregorius getötet haben sollen. Die Verteidigung spricht von einem „Vermisstenfall“und fordert, die Angeklagten freizusprechen.
Zwar hat die französische Regierung noch keinen dritten Lockdown verhängt – doch seit dieser Woche sind neue Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft getreten. Die SZ fasst zusammen, was hinter der Grenze zurzeit erlaubt und was verboten ist. Müssen Saarländer, die nach Frankreich fahren, zuvor einen Corona-Test
machen?
Wer von Deutschland nach Frankreich einreist, muss in der Regel einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter ist als 72 Stunden. Für Bewohner im Grenzgebiet gibt es allerdings Ausnahmen. Sie werden von dieser Testpflicht ausgenommen, wenn sie sich maximal 24 Stunden in Frankreich aufhalten und das in einem Umkreis von 30 Kilometern von ihrem Wohnort. Wichtig ist dabei, seinen Personalausweis mitzuführen. Im Falle einer Kontrolle durch die französische Polizei müssen die Beamten prüfen können, dass sich der Wohnort in der 30-Kilometer-Zone befindet.
Im Klartext heißt das: Wer in Überherrn wohnt, darf ohne Test nach Creutzwald einkaufen gehen. Für eine Shopping-Tour nach Metz braucht er aber ein negatives Testergebnis. Auch
Saarländer, die einen Zweitwohnsitz außerhalb der 30-Kilometer-Zone rund um ihren Wohnort haben, können ohne Test nicht hinfahren.
Sind die Geschäfte dort geöffnet?
Kleine Geschäfte sowie Friseursalons sind in Frankreich geöffnet. Einkaufszentren mit einer Fläche von mehr als 20 000 Quadratmetern müssen seit dieser Woche schließen. Dort dürfen nur Lebensmittelgeschäfte geöffnet bleiben.
Sind die Restaurants und Bars geöffnet?
Wie in Deutschland ist das Hotelund Gastgewerbe bei unseren Nachbarn geschlossen. Restaurants dürfen Speisen liefern und bis 18 Uhr auch abholen lassen. Kulturelle Einrichtungen bleiben geschlossen.
Gibt es eine Ausgangssperre?
Ja, sie gilt landesweit zwischen 18 und 6 Uhr. Danach dürfen Menschen nur noch mit einem triftigen Grund das Haus verlassen. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 135 Euro. Zu den triftigen Gründen zählen der Weg von oder zur Arbeitsstätte, die Pflege eines bedürftigen Angehörigen, dringende Arzttermine oder mit dem Hund Gassi zu gehen. Dieser Grund wird auf einem Passierschien angegeben, der stets mitgeführt werden soll. Auf der Internetseite des französischen Innenministeriums kann man den Passierschein herunterladen: www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestations-de-deplacement-couvre-feu Müssen sich Grenzgänger einem Corona-Test unterziehen?
Nein, Grenzgänger werden von der
Testpflicht befreit. Allerdings müssen sie im Fall einer Kontrolle ihren Grenzgänger-Status durch eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers belegen können. Wo gilt in Frankreich die Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht gilt in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und am Arbeitsplatz. Im Département Moselle mit Grenze zum Saarland herrscht Maskenpflicht auch vor den Schulen und auf Wochenmärkten. Viele Städte haben mittlerweile eine generelle Maskenpflicht
erlassen. Der Gebrauch von FFP2-Masken wird gegenüber Alltagsmasken empfohlen, er ist aber (noch) nicht verpflichtend. Dürfen Saarländer ihre Freunde und Verwandte in Frankreich besuchen?
Ja, wenn der 30-Kilometer-Umkreis eingehalten wird. Im öffentlichen Raum sind Zusammenkünfte bis zu sechs Personen erlaubt (Ausnahme: Bei Beerdigungen dürfen bis zu 30 Trauergäste zusammenkommen). Im privaten Rahmen empfiehlt die Regierung ebenso eine maximale Zahl von sechs Erwachsenen.