Masken-Gutscheine nur bei Wohnort in Deutschland
SAARBRÜCKEN (hem) Über die Medien hatte ein Rentnerehepaar erfahren, dass es als Risikogruppe über seine Krankenkasse Coupons bekommen würde, um FFP2-Masken mit einer Selbstbeteiligung von zwei Euro in einer Apotheke abzuholen. Als noch keine Post kam, erkundigte sich die Frau bei ihrer Krankenkasse und bekam eine Absage. Der Grund: Auch wenn sie und ihr Mann ihre Krankenkassenbeiträge in Deutschland bezahlten, wohnten sie aber in der Nähe von Saargemünd. Deshalb hätten sie keinen Anspruch auf die ermäßigten Schutzmasken, hieß es. Da wunderte sich die SZ-Leserin: „Uns wird immer zum Vorwurf gemacht, im Nachbarland zu leben, dabei waren wir in Deutschland berufstätig und wir zahlen dort auch unsere Beiträge.“
Doch die Absage durch die Krankenkasse entspricht den Vorschriften. Dass das deutsche Ehepaar aus Lothringen von der Gutschein-Aktion ausgenommen wird, beruht auf der Corona-Schutzmasken-Verordnung vom 14. Dezember des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach haben ausschließlich gesetzlich und privat Versicherte, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, einen Anspruch auf Schutzmasken, wenn sie zur Risikogruppe gehören. Dass es keine Ausnahme für deutsche Versicherte im Grenzgebiet gibt, begründet das Ministerium mit der Dringlichkeit der Situation. „Dem Bundesministerium für Gesundheit war hier an einem zügig und praktisch umsetzbaren Verfahren zur Abgabe der Schutzmasken gelegen“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. „Eine gesonderte Regelung für einzelne Fallkonstellationen hätte hier zu Verzögerungen des Prozesses führen können. Ziel war und ist es ja, möglichst zeitnah Schutzmasken an vulnerable Personen abzugeben.“
Anders sieht es beim Thema Impfen aus. Laut der Coronavirus-Impfverordnung haben Personen, die im Ausland wohnen, jedoch in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind, im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2.