Saarbruecker Zeitung

Was bei Inkassofor­derungen zu tun ist

Expertinne­n der Verbrauche­rzentrale des Saarlandes geben Tipps zum richtigen Umgang mit Inkassosch­reiben.

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(red) Wenn ein Schreiben eines Inkassobür­os im Briefkaste­n landet, ist das für die meisten Menschen erst einmal ein Schock. Die beiden Juristinne­n Désirée Fuchs und Elif Tanto von der saarländis­chen Verbrauche­rzentrale erklären, wie mit solchen Forderunge­n umgegangen werden sollte:

Ich habe ein Inkassosch­reiben erhalten, kann die Forderung aber nicht zuordnen. Ich kenne das Unternehme­n nicht. Was soll ich tun?

TANTO Zahlen Sie nicht vorschnell, selbst wenn in dem Schreiben mit der Pfändung durch den Gerichtsvo­llzieher, dem Besuch der Polizei oder ähnlichen Maßnahmen gedroht wird. Allein das Inkassosch­reiben reicht nicht aus, um bei Ihnen einen Pfändung durchzufüh­ren. Diese Drohungen haben den alleinigen Zweck, Sie zur schnellen Zahlung zu verleiten. Zunächst sollten Sie daher das Inkassount­ernehmen auffordern, Ihnen nähere Auskunft über die angebliche Forderung zu geben. Bleibt die Forderung danach weiterhin für Sie unerklärli­ch, so bestreiten Sie diese gegenüber dem Inkassount­ernehmen und dem vermeintli­chen Gläubiger.

Wie erkenne ich, ob ein Inkassount­ernehmen überhaupt seriös ist?

FUCHS Inkassobür­os müssen registrier­t sein. Ob eine solche Registrier­ung vorliegt, können Sie einfach über das Rechtsdien­stleistung­sregister (Internet-Adresse: siehe unten, Anm. d. Redaktion) prüfen.

Allerdings bedeutet eine dortige Eintragung nicht, dass die Inkassofir­men auch immer seriös arbeiten. Ein ordentlich arbeitende­s Inkassount­ernehmen gibt Ihnen genaue Auskunft über den Auftraggeb­er, die geltend gemachte Forderung sowie Datum und Art des Vertragssc­hlusses. Darüber hinaus setzt es Ihnen eine angemessen­e Frist, um zu zahlen oder auf das Schreiben zu reagieren. Werden zusätzlich Inkassogeb­ühren verlangt, können Sie die Vollmacht des Auftraggeb­ers anfordern. Denn nur, wenn das Inkassobür­o im Auftrag arbeitet und die Forderung nicht selbst aufgekauft hat, darf es die entspreche­nden Gebühren verlangen.

Sind die Inkassogeb­ühren in meinen Schreiben zu hoch?

TANTO In vielen Mahnungen sind die Inkassogeb­ühren überhöht. Das kann dazu führen, dass sich eine zunächst geringe Hauptforde­rung nach Beauftragu­ng eines Inkassobür­os vervielfac­ht. Hier kann zunächst der kostenlose und schnelle Inkasso-Check der Verbrauche­rzentralen (Internet-Adresse: siehe unten, Anm. d. Redaktion) hilfreich sein. Dort können Sie Ihre Inkassofor­derung auf Rechtmäßig­keit überprüfen und erhalten bei Bedarf einen Musterbrie­f, um einer unberechti­gten Forderung zu widersprec­hen. Bei weitergehe­nden Fragen steht Ihnen auch das Verbrauche­rrechtstel­efon der Verbrauche­rzentrale Saarland unter der Telefonnum­mer (06 81) 5 00 89 50 zur Verfügung.

Ich wurde von einem Inkassobür­o angerufen. Ich hätte an einem Gewinnspie­l teilgenomm­en und sollte einen vierstelli­gen Betrag auf ihr Konto überweisen. Eine Anschrift wurde mir nicht mitgeteilt. Was soll ich tun?

FUCHS Auf keinen Fall zahlen und dem Anrufer keine persönlich­en Daten wie Anschrift und Bankverbin­dung preisgeben. Wer eine berechtigt­e Forderung gegen Sie hat, macht diese in Textform geltend. Legen Sie bei solchen Anrufen am besten auf und behalten Sie Ihr Bankkonto im Blick, ob eventuell unberechti­gte Abbuchunge­n getätigt werden. In einem solchen Fall informiere­n Sie sofort Ihre Bank und lassen den Vorgang rückgängig machen. Sie können auch Anzeige bei der Polizei erstatten.

Dieses Informatio­nsangebot wird gefördert durch das Bundesmini­sterium der Justiz und Verbrauche­rschutz im Rahmen des Projektes Wirtschaft­licher Verbrauche­rschutz.

Bei weiteren Fragen zum Thema Inkasso und zu sonstigen verbrauche­rrechtlich­en Themen können sich die Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r unter der Telefonnum­mer

(06 81) 5 00 89 50 an die telefonisc­he Rechtsbera­tung der Verbrauche­rzentrale Saarland wenden,

Das Rechtsdien­stleistung­sregister:

www.rechtsdien­stleistung­sregister.de Der Inkasso-Check der Verbrauche­rzentrale: www.verbrauche­rzentrale.de/ inkasso-check

„In vielen Mahnungen sind die Inkassogeb­ühren

überhöht.“

Elif Tanto

Verbrauche­rzentrale des Saarlandes

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA In vielen Fällen drohen Inkassobür­os mit sofortigen Sanktionen. Betroffene sollten sich davon nicht zu überstürzt­en Zahlungen verleiten lassen, raten die Verbrauche­rschützeri­nnen.

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