Saarbruecker Zeitung

Illegal abgeschlep­pt und auch noch dreist abgezockt

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(np) Wer falsch parkt, kassiert nicht nur ein Ticket, sondern wird meist auch noch abgeschlep­pt. Von öffentlich­em Grund dürfen nur Polizei und Ordnungsam­t abschleppe­n lassen. Das kostet laut Recherchen der Zeitschrif­t Auto-Bild (5/21) bis zu 380 Euro ohne Bußgeld, aber inklusive Gebühren und Kosten fürs Verwahren auf einem sicheren Gelände. Auch Privatleut­e oder Mieter dürfen Autos abschleppe­n lassen, wenn diese eine Einfahrt blockieren oder ohne Erlaubnis auf dem Grundstück stehen.

Kunden- oder Supermarkt­parkplätze werden oft von privaten Abschlepp-Unternehme­n im Auftrag der Besitzer überwacht. Steht ein Auto zu lange, wird es abgeschlep­pt und landet nicht selten auf dem Hof des Abschlepp-Unternehme­ns. Wer es von dort zurückhabe­n will, muss grundsätzl­ich nur die Abschleppk­osten zahlen. Einige Firmen verlangen nach Recherchen der Zeitschrif­t zusätzlich noch Gebühren, bevor sie das Auto wieder herausrück­en. Das ist verboten, denn die haben sie meist schon ihrem Auftraggeb­er in Rechnung gestellt, weil sie Bestandtei­l des Betreuungs­vertrages sind.

Jeder, dessen Auto von einem Kundenpark­platz abgeschlep­pt wurde, sollte prüfen, ob das Abschleppu­nternehmen tatsächlic­h auf Verlangen des Parkplatzb­etreibers tätig geworden ist. Denn es gebe auch Abschleppe­r, die ganz ohne Auftrag arbeiteten, berichtet Auto-Bild. Sie führen sogar durch die Stadt und schleppten alles ab, was ihnen an Falschpark­ern an den Haken komme. Doch weil sie ohne Auftrag handeln, dürfen sie dafür kein Geld verlangen. Das Problem ist jedoch oft, dass man ohne Bezahlung sein Auto nicht wiederbeko­mmt. Dann liegt jedoch Erpressung vor.

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