Illegal abgeschleppt und auch noch dreist abgezockt
(np) Wer falsch parkt, kassiert nicht nur ein Ticket, sondern wird meist auch noch abgeschleppt. Von öffentlichem Grund dürfen nur Polizei und Ordnungsamt abschleppen lassen. Das kostet laut Recherchen der Zeitschrift Auto-Bild (5/21) bis zu 380 Euro ohne Bußgeld, aber inklusive Gebühren und Kosten fürs Verwahren auf einem sicheren Gelände. Auch Privatleute oder Mieter dürfen Autos abschleppen lassen, wenn diese eine Einfahrt blockieren oder ohne Erlaubnis auf dem Grundstück stehen.
Kunden- oder Supermarktparkplätze werden oft von privaten Abschlepp-Unternehmen im Auftrag der Besitzer überwacht. Steht ein Auto zu lange, wird es abgeschleppt und landet nicht selten auf dem Hof des Abschlepp-Unternehmens. Wer es von dort zurückhaben will, muss grundsätzlich nur die Abschleppkosten zahlen. Einige Firmen verlangen nach Recherchen der Zeitschrift zusätzlich noch Gebühren, bevor sie das Auto wieder herausrücken. Das ist verboten, denn die haben sie meist schon ihrem Auftraggeber in Rechnung gestellt, weil sie Bestandteil des Betreuungsvertrages sind.
Jeder, dessen Auto von einem Kundenparkplatz abgeschleppt wurde, sollte prüfen, ob das Abschleppunternehmen tatsächlich auf Verlangen des Parkplatzbetreibers tätig geworden ist. Denn es gebe auch Abschlepper, die ganz ohne Auftrag arbeiteten, berichtet Auto-Bild. Sie führen sogar durch die Stadt und schleppten alles ab, was ihnen an Falschparkern an den Haken komme. Doch weil sie ohne Auftrag handeln, dürfen sie dafür kein Geld verlangen. Das Problem ist jedoch oft, dass man ohne Bezahlung sein Auto nicht wiederbekommt. Dann liegt jedoch Erpressung vor.