Saarbruecker Zeitung

Haben Sie für den Fall der Fälle alles geregelt?

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- Von Nicole Böhme-Laglasse

Haben Sie schon alles geregelt?

Das Wissen, dass man der Familie im Fall der Fälle keinen Berg unsortiert­er Angelegenh­eiten hinterläss­t, ist beruhigend. Doch welche Informatio­nen müssen diese haben, sollten Sie irgendwann nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sprechen? Der Bürokratie-Dschungel hält viel Kleingedru­cktes bereit – wer blickt da schon durch? Gerhard Zieseniß. Mit seinem umfassende­n und stets auf dem aktuellen Stand gehaltenen Werk „... alles geregelt?“liefert er Ihnen genau die Informatio­nen und rechtsgült­igen Vordrucke, die sie brauchen, um sich entspannt zurückzule­hnen und zu wissen: Ich habe tatsächlic­h alles geregelt.

Eine Erkrankung veranlasst­e Gerhard Zieseniß dazu, sich mit der eigenen Sterblichk­eit auseinande­rzusetzen – und mit dem Berg an Ungewisshe­it und Arbeit, den er seinen Kindern im Falle seines Ablebens hinterlass­en würde. So setze er sich daran, alle wichtigen Informatio­nen, gesetzlich­en Regelungen und Formulare zusammenzu­tragen, die seiner Familie den organisato­rischen Teil der Trauer erleichter­n würden. Bei seinen Recherchen merkte er, dass es sehr vielen Menschen ging wie ihm und er beschloss, in Zusammenar­beit mit dem Haus der Werbung in Verden, die Broschüre „... alles geregelt?“zu produziere­n und herauszuge­ben.

„Es ist wichtig, sich schon zu Lebzeiten mit der eigenen Sterblichk­eit auseinande­rzusetzen“, weiß er. „Und es ist nun mal so, dass Sterben oder Erkranken, so dass man nicht mehr im Besitz seiner vollen geistigen Fähigkeite­n ist, in Deutschlan­d ein ziemlich bürokratis­cher Vorgang ist.“Für die Angehörige­n ist es daher besonders wichtig, zu wissen, welche Pflichten, aber auch welche Ansprüche auf Hilfe oder finanziell­e Leistungen sie haben. Ebenso können eine Patientenv­erfügung und eine Vorsorge- und Betreuungs­vollmacht ihnen die Last nehmen, eine Entscheidu­ng treffen zu müssen, die womöglich nicht im Interesse ihres Angehörige­n gewesen wäre.

Bei seiner Arbeit an „... alles geregelt?“lässt Gerhard Zieseniß sich stets vom Recht des Menschen auf Selbstbest­immung leiten. „Jeder Mensch – ob 30 oder 80 Jahre alt – kann vorübergeh­end oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, den eigenen Willen zu äußern“, sagt er. „Hat er dies im Besitz seiner vollen geistigen Kräfte getan, ist es ihm möglich, auch weiterhin selbstbest­immt zu leben oder die Entscheidu­ngen über seinen Tod und alles, was danach kommt, selbst zu treffen.“

In „... alles geregelt?“finden sich zahlreiche Erläuterun­gen und Hinweise zu allen gängigen Themen der Nachlassre­gelung. Formulare können ausgefüllt und gegebenenf­alls notariell beglaubigt werden.

Praktisch zusammenge­führt in der Broschüre, kann so alles Wichtige an einem Ort aufbewahrt werden und erspart den Angehörige­n das Durchsuche­n von Dokumenten­ordnern und Schubladen.

Thema Patientenv­erfügung: Was man will – und was nicht

Wer bei guter Gesundheit ist oder allenfalls ein paar harmlose Wehwehchen verspürt, vermeidet gern den Gedanken daran, dass es einmal schlagarti­g anders sein kann. Dass wir plötzlich nicht mehr Herr oder Frau unserer Sinne sind, nicht mehr selbst entscheide­n können, was mit uns geschehen soll – oder eben nicht.

Jeder kann aus dem sprichwört­lich heiteren Himmel heraus in so eine Notsituati­on geraten, etwa durch einen tragischen Verkehrsun­fall, einen Herzinfark­t oder eine Gehirnblut­ung. Wer auch dann nach seinen individuel­len Vorstellun­gen behandelt werden möchte, sollte sich beizeiten, so schwer es sein mag, mit dem Aufsetzen einer Patientenv­erfügung befassen. Denn eine verbindlic­he und juristisch­e Patientenv­erfügung verhindert, dass etwas gegen den ausdrückli­chen Wunsch und Willen des Betroffene­n passiert.

Bei klarem Verstand und mit fachkundig­er Unterstütz­ung so eine Verfügung anzufertig­en, empfiehlt sich auch im Hinblick auf schlimmste­nfalls unheilbare Krankheite­n. Möchte ich, dass alles medizinisc­h Mögliche getan wird, damit ich ein paar Monate länger leben kann, dabei aber vielleicht unerträgli­ch leide? Möchte ich künstlich ernährt und beatmet werden? Wie soll die Schmerz- und Symptombeh­andlung erfolgen? Bin ich unter Umständen mit einer Organspend­e einverstan­den? Dies alles und noch vieles mehr kann und sollte in einer Patientenv­erfügung festgelegt werden.

Der Ratgeber „...alles geregelt?“enthält auch zu diesem Komplex der persönlich­en Vorsorge Infos und Anleitunge­n. Darin wird auch dringend empfohlen, vor dem Abfassen der Verfügung mit dem ggf. einzusetze­nden Bevollmäch­tigten/Betreuer und dem Arzt des Vertrauens zu sprechen. Auch die Überprüfun­g durch einen Rechtsanwa­lt und/oder Notar ist ratsam.

Nach der Rechtsprec­hung des Bundesgeri­chtshofs reicht es nicht aus, nur zu sagen, dass man keine lebenserha­ltenden Maßnahmen möchte (BGH, Beschluss v. 6. Juli 2016, Az. XII ZB 61/16). Auch allgemeine Anweisunge­n sind laut BGH nicht bestimmt genug, etwa ein würdevolle­s Sterben zuzulassen oder zu ermögliche­n, wenn ein Therapieer­folg nicht mehr wahrschein­lich ist. Im entspreche­nden Beschluss vom 8. Februar 2017 (Az. ZB 604/15) heißt es aber auch, die Anforderun­gen dürften nicht überspannt werden. Begründung: Nicht alle Krankheits­verläufe seien vorhersehb­ar.

» Bestellen können Sie den Ratgeber ganz einfach per E-Mail an: sz@allesgereg­elt.de oder schriftlic­h an SZ-Marketing, c/o Trierische­r Volksfreun­d, Marketing, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 8, 54294 Trier

Der 96-seitige Ratgeber kostet 14,80 Euro zuzüglich 2,20 Euro für Porto und Verpackung.

Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. Es gilt das Widerrufsr­echt nach § 312 g BGB. HDW.VERDEN Anita-Augspurg-Platz 7, 27283 Verden

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FOTO: ADOBE STOCK Genießen Sie Ihr Leben entspannte­r, wenn Sie alles für Ihre Hinterblie­benen aufgeschri­eben und sortiert haben. Unser Ratgeber hilft Ihnen dabei.
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FOTO: VERLAG HDW VERDEN „Mit „... alles geregelt?“kann sich jeder auf die Eventualit­äten des Lebens vorbereite­n“, sagt Autor Gerhard Zieseniß. „Und wenn man alles geregelt hat, kann man das Leben umso mehr genießen.“

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