Haben Sie für den Fall der Fälle alles geregelt?
Bestellen Sie noch heute den kompakten Ratgeber und Ihr persönliches Vorsorgebuch zum Preis von 14,80 Euro.
Haben Sie schon alles geregelt?
Das Wissen, dass man der Familie im Fall der Fälle keinen Berg unsortierter Angelegenheiten hinterlässt, ist beruhigend. Doch welche Informationen müssen diese haben, sollten Sie irgendwann nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sprechen? Der Bürokratie-Dschungel hält viel Kleingedrucktes bereit – wer blickt da schon durch? Gerhard Zieseniß. Mit seinem umfassenden und stets auf dem aktuellen Stand gehaltenen Werk „... alles geregelt?“liefert er Ihnen genau die Informationen und rechtsgültigen Vordrucke, die sie brauchen, um sich entspannt zurückzulehnen und zu wissen: Ich habe tatsächlich alles geregelt.
Eine Erkrankung veranlasste Gerhard Zieseniß dazu, sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen – und mit dem Berg an Ungewissheit und Arbeit, den er seinen Kindern im Falle seines Ablebens hinterlassen würde. So setze er sich daran, alle wichtigen Informationen, gesetzlichen Regelungen und Formulare zusammenzutragen, die seiner Familie den organisatorischen Teil der Trauer erleichtern würden. Bei seinen Recherchen merkte er, dass es sehr vielen Menschen ging wie ihm und er beschloss, in Zusammenarbeit mit dem Haus der Werbung in Verden, die Broschüre „... alles geregelt?“zu produzieren und herauszugeben.
„Es ist wichtig, sich schon zu Lebzeiten mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen“, weiß er. „Und es ist nun mal so, dass Sterben oder Erkranken, so dass man nicht mehr im Besitz seiner vollen geistigen Fähigkeiten ist, in Deutschland ein ziemlich bürokratischer Vorgang ist.“Für die Angehörigen ist es daher besonders wichtig, zu wissen, welche Pflichten, aber auch welche Ansprüche auf Hilfe oder finanzielle Leistungen sie haben. Ebenso können eine Patientenverfügung und eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht ihnen die Last nehmen, eine Entscheidung treffen zu müssen, die womöglich nicht im Interesse ihres Angehörigen gewesen wäre.
Bei seiner Arbeit an „... alles geregelt?“lässt Gerhard Zieseniß sich stets vom Recht des Menschen auf Selbstbestimmung leiten. „Jeder Mensch – ob 30 oder 80 Jahre alt – kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, den eigenen Willen zu äußern“, sagt er. „Hat er dies im Besitz seiner vollen geistigen Kräfte getan, ist es ihm möglich, auch weiterhin selbstbestimmt zu leben oder die Entscheidungen über seinen Tod und alles, was danach kommt, selbst zu treffen.“
In „... alles geregelt?“finden sich zahlreiche Erläuterungen und Hinweise zu allen gängigen Themen der Nachlassregelung. Formulare können ausgefüllt und gegebenenfalls notariell beglaubigt werden.
Praktisch zusammengeführt in der Broschüre, kann so alles Wichtige an einem Ort aufbewahrt werden und erspart den Angehörigen das Durchsuchen von Dokumentenordnern und Schubladen.
Thema Patientenverfügung: Was man will – und was nicht
Wer bei guter Gesundheit ist oder allenfalls ein paar harmlose Wehwehchen verspürt, vermeidet gern den Gedanken daran, dass es einmal schlagartig anders sein kann. Dass wir plötzlich nicht mehr Herr oder Frau unserer Sinne sind, nicht mehr selbst entscheiden können, was mit uns geschehen soll – oder eben nicht.
Jeder kann aus dem sprichwörtlich heiteren Himmel heraus in so eine Notsituation geraten, etwa durch einen tragischen Verkehrsunfall, einen Herzinfarkt oder eine Gehirnblutung. Wer auch dann nach seinen individuellen Vorstellungen behandelt werden möchte, sollte sich beizeiten, so schwer es sein mag, mit dem Aufsetzen einer Patientenverfügung befassen. Denn eine verbindliche und juristische Patientenverfügung verhindert, dass etwas gegen den ausdrücklichen Wunsch und Willen des Betroffenen passiert.
Bei klarem Verstand und mit fachkundiger Unterstützung so eine Verfügung anzufertigen, empfiehlt sich auch im Hinblick auf schlimmstenfalls unheilbare Krankheiten. Möchte ich, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, damit ich ein paar Monate länger leben kann, dabei aber vielleicht unerträglich leide? Möchte ich künstlich ernährt und beatmet werden? Wie soll die Schmerz- und Symptombehandlung erfolgen? Bin ich unter Umständen mit einer Organspende einverstanden? Dies alles und noch vieles mehr kann und sollte in einer Patientenverfügung festgelegt werden.
Der Ratgeber „...alles geregelt?“enthält auch zu diesem Komplex der persönlichen Vorsorge Infos und Anleitungen. Darin wird auch dringend empfohlen, vor dem Abfassen der Verfügung mit dem ggf. einzusetzenden Bevollmächtigten/Betreuer und dem Arzt des Vertrauens zu sprechen. Auch die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt und/oder Notar ist ratsam.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es nicht aus, nur zu sagen, dass man keine lebenserhaltenden Maßnahmen möchte (BGH, Beschluss v. 6. Juli 2016, Az. XII ZB 61/16). Auch allgemeine Anweisungen sind laut BGH nicht bestimmt genug, etwa ein würdevolles Sterben zuzulassen oder zu ermöglichen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr wahrscheinlich ist. Im entsprechenden Beschluss vom 8. Februar 2017 (Az. ZB 604/15) heißt es aber auch, die Anforderungen dürften nicht überspannt werden. Begründung: Nicht alle Krankheitsverläufe seien vorhersehbar.
» Bestellen können Sie den Ratgeber ganz einfach per E-Mail an: sz@allesgeregelt.de oder schriftlich an SZ-Marketing, c/o Trierischer Volksfreund, Marketing, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 8, 54294 Trier
Der 96-seitige Ratgeber kostet 14,80 Euro zuzüglich 2,20 Euro für Porto und Verpackung.
Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. Es gilt das Widerrufsrecht nach § 312 g BGB. HDW.VERDEN Anita-Augspurg-Platz 7, 27283 Verden