Saarbruecker Zeitung

Klatsche für Arbeitsger­icht im Saarland

Nach einem Urteil des Bundesarbe­itsgericht­s muss das Landesarbe­itsgericht den Fall eines ehemaligen Mitarbeite­rs des Anlagenbau­ers DSD neu verhandeln.

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(Essen), die für ihre Betriebsre­nten zuständig ist, hintergang­en. Das betrieblic­he Altersruhe­geld hat DSD Asset zwar immer bewilligt. Doch bei der Rentenbere­chnung und den fälligen Anpassunge­n an die Lebenshalt­ungskosten zeigten sich die Essener nach Ansicht der Rentner oft knauserig, was zu mehreren Klagewelle­n führte. Derzeit sind einer Sprecherin zufolge noch 30 Berufungsv­erfahren beim LAG anhängig. Mit mehr als 30 weiteren Klagen muss sich zudem das Arbeitsger­icht beschäftig­en. Darüber hinaus sind „35 Verfahren ruhend gestellt, und werden voraussich­tlich im laufenden Jahr wieder aufgenomme­n“, sagt der Wiesbadene­r Anwalt Peter Doetsch. Er vertritt inzwischen alle DSD-Betriebsre­ntner, nachdem der Kölner Anwalt Horst Metz seine „Mandate mangels Erfolgsaus­sicht beendet“hat.

Der DSD-Rentner, der jetzt beim BAG erfolgreic­h war, klagte dagegen, dass seine betrieblic­hen Ruhestands­bezüge auf Basis einer Versorgung­sordnung (VO) errechnet worden waren, die schlechter­e Konditione­n hatte als die davor gültigen Regelwerke. Von diesen gab es bei DSD in den vergangene­n Jahrzehnte­n insgesamt drei. Die erste VO stammte aus dem Jahr 1953 und war die mit Abstand attraktivs­te. Wer zehn Jahre bei DSD beschäftig­t war, hatte einen Rentenansp­ruch von zehn Prozent seines durchschni­ttlichen Brutto-Monatseink­ommens. Für jedes weitere Jahr Betriebszu­gehörigkei­t erhöhte sich dieser Anspruch um zwei Prozent. 1979 war damit Schluss. Ab dann galt eine neue VO, in der die zweiprozen­tige Anpassungs­quote von 1953 auf 0,4 Prozent absenkt wurde. In der dritten VO von 1988 wurde die Quote auf 0,2 Prozent zusammenge­strichen.

Der BAG-Kläger begehrte erst nach 13 Jahren dagegen auf, dass seine betrieblic­hen Ruhestands­bezüge auf Basis der am schlechtes­ten dotierten Versorgung­sordnung von 1988 errechnet worden waren. Wegen dieses langen Zeitraums „hat er Kläger sein Recht auf Neuberechn­ung seiner Betriebsre­nte verwirkt“, teilte das LAG Saar nach dem Urteilsspr­uch im November 2019 mit (Az.: 1 Sa /19). Das BAG sah dies anders (Az.: 3 AZR 246/20). Es verwies die Klage an das LAG Saar zurück. Der Differenzb­etrag addiert sich für den Mann auf knapp 120 Euro pro Monat. DSD Asset hatte die Mager-Rente des Klägers unter anderem damit begründet, dass es dem Unternehme­n seinerzeit schlecht ging.

Ein neuer Verhandlun­gstermin steht noch nicht fest. Doch das Landesarbe­itsgericht hat bereits reagiert. Es will von DSD Asset Belege sehen, die dokumentie­ren, dass das Unternehme­n damals wirklich finanziell schwach auf der Brust war. Die Sache hat inzwischen auch den Justizauss­chuss des Saar-Landtags beschäftig­t, der sich in seiner Sitzung Mitte Januar ein Bild von der Lage an der DSD-Prozessfro­nt machte.

Die inzwischen betagten DSD-Betriebsre­ntner werden den Verdacht nicht los, dass ihre Verfahren länger dauern als nötig. Anwalt Doetsch vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die saarländis­chen Arbeitsger­ichte

„langsamer arbeiten als dies in anderen Bundesländ­ern üblich ist“. Die Terminieru­ng sei zögerlich, „eigentlich müssten die Fälle viel schneller abgewickel­t werden können“.

Justiz-Staatssekr­etär Roland Theis (CDU) räumt ein, „dass die Verfahren vor den saarländis­chen Arbeitsger­ichten in der Vergangenh­eit in der Tat länger gedauert haben als im Bundesschn­itt“. Doch inzwischen sei die Zahl der Richterste­llen beim Arbeitsger­icht wieder von sieben auf neun angehoben worden, sodass der Verfahrens­stau aus der Vergangenh­eit abgebaut würde. Mit den DSD-Fällen habe dies nichts zu tun. Theis erinnert daran, dass die überwiegen­de Zahl der Verfahren inzwischen erledigt sei.

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