Kabinett beschließt Insektenschutz-Paket
(dpa) Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch das Gesetzespaket zum Insektenschutz beschlossen. Wie Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mitteilten, sind sowohl die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (gemeinhin bekannt als Insektenschutzgesetz) als auch die Änderung der sogenannten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf den Weg gebracht worden. Beide Vorhaben gehen auf das Aktionsprogramm Insektenschutz zurück, dass das Kabinett bereits im September 2019 verabschiedet hatte.
Die Pläne waren zuvor auf heftigen Widerstand gestoßen – vor allem seitens der Landwirte. Diese befürchten wirtschaftliche Einbußen durch einen restriktiveren Einsatz von Pestiziden, den vor allem die Verordnung zum Pflanzenschutz neu regelt.Der Entwurf des Insektenschutzgesetzes sieht unter anderem vor, dass Biotope
wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland für Insekten als Lebensräume erhalten bleiben. Auch die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten soll künftig eingedämmt werden.
Die parallel vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachte Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regelt unter anderem den Einsatz des umstrittenen Herbizids Glyphosat neu. Die Anwendung soll zunächst stark eingeschränkt und bis Ende 2023 ganz verboten werden.
In Schutzgebieten soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stark eingeschränkt und teils verboten werden. Ausnahmen vom Verbot gibt es etwa für den Obst-, Gemüse- und Weinanbau. Darüber hinaus legt die Verordnung für den Einsatz von Pestiziden einen allgemein einzuhaltenden Mindestabstand zu Gewässern fest, der sich zwischen fünf und zehn Metern bewegt. Bereits getroffene Kompromisse in den Bundesländern sollen, anders als zuvor befürchtet, weiter gelten dürfen.