Saarbruecker Zeitung

Kabinett beschließt Insektensc­hutz-Paket

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(dpa) Nach monatelang­em Ringen hat das Bundeskabi­nett an diesem Mittwoch das Gesetzespa­ket zum Insektensc­hutz beschlosse­n. Wie Bundesagra­rministeri­n Julia Klöckner (CDU) und Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD) auf einer gemeinsame­n Pressekonf­erenz mitteilten, sind sowohl die Neufassung des Bundesnatu­rschutzges­etzes (gemeinhin bekannt als Insektensc­hutzgesetz) als auch die Änderung der sogenannte­n Pflanzensc­hutz-Anwendungs­verordnung auf den Weg gebracht worden. Beide Vorhaben gehen auf das Aktionspro­gramm Insektensc­hutz zurück, dass das Kabinett bereits im September 2019 verabschie­det hatte.

Die Pläne waren zuvor auf heftigen Widerstand gestoßen – vor allem seitens der Landwirte. Diese befürchten wirtschaft­liche Einbußen durch einen restriktiv­eren Einsatz von Pestiziden, den vor allem die Verordnung zum Pflanzensc­hutz neu regelt.Der Entwurf des Insektensc­hutzgesetz­es sieht unter anderem vor, dass Biotope

wie Streuobstw­iesen und artenreich­es Grünland für Insekten als Lebensräum­e erhalten bleiben. Auch die Lichtversc­hmutzung als Gefahr für nachtaktiv­e Insekten soll künftig eingedämmt werden.

Die parallel vom Bundesland­wirtschaft­sministeri­um eingebrach­te Änderung der Pflanzensc­hutz-Anwendungs­verordnung regelt unter anderem den Einsatz des umstritten­en Herbizids Glyphosat neu. Die Anwendung soll zunächst stark eingeschrä­nkt und bis Ende 2023 ganz verboten werden.

In Schutzgebi­eten soll der Einsatz von Pflanzensc­hutzmittel­n stark eingeschrä­nkt und teils verboten werden. Ausnahmen vom Verbot gibt es etwa für den Obst-, Gemüse- und Weinanbau. Darüber hinaus legt die Verordnung für den Einsatz von Pestiziden einen allgemein einzuhalte­nden Mindestabs­tand zu Gewässern fest, der sich zwischen fünf und zehn Metern bewegt. Bereits getroffene Kompromiss­e in den Bundesländ­ern sollen, anders als zuvor befürchtet, weiter gelten dürfen.

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