Saarbruecker Zeitung

Schwerkran­ke können bald Antrag auf Impfung stellen

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(kir) Wer an einer schweren Krankheit leidet, kann ab nächster Woche einen Antrag auf vorgezogen­e Impfung stellen. Eine Kommission, bestehend aus Ärztekamme­r-Präsident Dr. Josef Mischo, einem Medizin-Ethiker, einem Juristen und zwei Landtagsab­geordneten, soll dann über die Einzelfäll­e entscheide­n.

Das Gesundheit­sministeri­um begründete dies damit, dass in der bestehende­n Priorisier­ung der Ständigen Impfkommis­sion und der des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums nicht alle Krankheits­bilder und Impf-Indikation­en abgebildet seien. Gesundheit­spolitiker der großen Koalition hatten zuletzt als Beispiele Krebs- und Transplant­ationspati­enten sowie Patienten mit schweren Nerven- oder Lungenkran­kheiten genannt.

Die Anträge müssen schriftlic­h gestellt werden und Angaben zur Person, eine kurze Begründung und ärztliche Unterlagen (nicht älter als vier Wochen) enthalten. Letztere sollen belegen, dass es sich um einen Härtefall handelt, und darlegen, dass ein besonders hohes Risiko für einen schweren und tödlichen Krankheits­verlauf nach einer Corona-Infektion besteht. Auch muss der behandelnd­e Arzt von der Schweigepf­licht entbunden werden. Eine beim Gesundheit­sministeri­um eingericht­ete Geschäftss­telle soll der Kommission geeignete Fälle vorlegen.

Anträge können ab Dienstag, 16. Februar 2021, gestellt werden. Informatio­nen zur Antragsste­llung und das notwendige Antragsfor­mular sind ab diesem Tag auf der Impf-Webseite des Saarlandes zu finden:

www.impfen.saarland.de

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